Ich stelle inzwischen eine Frage, die ich mir vor Beginn dieses Verfahrens nicht hätte vorstellen können: Sind Gerichte überhaupt der richtige Ort, um über den Alltag von Kindern und die Beziehung zu ihren Eltern zu entscheiden?
Natürlich muss es eine Instanz geben, die verbindliche Entscheide fällt. Insbesondere dann, wenn Kinder gefährdet sind oder Eltern sich nicht einigen können. Aber was ich im Kanton Aargau erlebt habe, lässt mich am heutigen System grundlegend zweifeln. Nicht an der Notwendigkeit von Regeln. Sondern daran, wie weit sich deren Anwendung von den Menschen entfernt hat, um die es eigentlich geht.
Es geht um Kinder. Um Eltern. Um Bindungen, die über Jahre gewachsen sind. Und um Eingriffe, die ein ganzes Leben prägen können. Was ich stattdessen erlebt habe, ist vor allem eines: Papier.

Akten statt Menschen
Rechtsschrift. Stellungnahme. Verfügung. Noch eine Stellungnahme. Ein paar Hundert Seiten mehr. Irgendwann ein Urteil. Dazwischen verstreichen Monate, in denen sich der Alltag von Kindern unwiederbringlich verändert.
Das Obergericht hat in meinem Fall über die Obhut entschieden, ohne die Kinder selbst in ihrer Interaktion mit uns Eltern zu beobachten. Eine weitere mündliche Verhandlung hielt es nicht für erforderlich. Dabei wurde gerade darüber gestritten, wie wir den Alltag vor der Trennung tatsächlich organisiert hatten und welche Beziehungen die Kinder zu uns pflegen. Dazu lagen Beweisanträge und Angebote vor, Personen zu befragen, die uns aus dem Alltag kannten.
Ich frage mich ernsthaft: Wie will man die Bindung eines Kindes zu seinen Eltern zuverlässig beurteilen, wenn man weder das Kind mit dem Vater noch mit der Mutter im Alltag erlebt hat?
Die Verkäuferin im Volg, die eine Familie über Jahre regelmässig sieht, hat unter Umständen ein viel besseres Gespür für die tatsächlichen Beziehungen als jemand, der ausschliesslich Gerichtsakten liest. Natürlich soll die Verkäuferin kein Obhutsurteil fällen. Aber vielleicht wäre es eine Idee, Menschen zuzuhören, die die Familie tatsächlich kennen. Oder die Eltern und Kinder überhaupt einmal gemeinsam zu beobachten.
Das würde wohl weniger kosten als die nächste Runde anwaltlicher Rechtsschriften. Und womöglich mehr Erkenntnis bringen.
Eine KI kann heute ebenfalls Dokumente zusammenfassen, Aussagen vergleichen und Argumente sortieren. Wenn die menschliche Justiz im Wesentlichen dasselbe tut, nur langsamer und teurer, ist das kein besonders überzeugendes Zukunftsmodell. Von Richterinnen und Richtern erwarte ich etwas anderes: die Fähigkeit und den Willen, die Menschen hinter den Akten zu verstehen.
Zwei Minuten Gespräch. Monate auf Papier.
Wie viel eine mündliche Verhandlung verändern könnte, zeigt für mich ausgerechnet die Sache mit dem Haushalt. Das Obergericht zweifelt an der langfristigen Organisation von Beruf, Kinderbetreuung und Haushalt in meinem Betreuungsmodell. Was dabei konkret nicht funktionieren soll, wird für mich nicht nachvollziehbar erklärt. Dabei hat es meine Erziehungsfähigkeit und grundsätzlichen Betreuungsmöglichkeiten anerkannt. Ich hatte meine bisherige Beteiligung am Alltag, flexible Arbeitszeiten und Unterstützungsmöglichkeiten dargelegt.
Bei der Mutter wurde dagegen davon ausgegangen, dass sie den Alltag organisieren kann. Ich will ihr diese Fähigkeit keineswegs absprechen. Ich frage mich nur, weshalb bei mir selbst alltägliche Dinge zum Zweifel werden, den ich mit immer neuen Ausführungen entkräften soll. Gerade das wäre in einem persönlichen Gespräch schnell zu überprüfen.
Wie hätte das in einer mündlichen Verhandlung geklungen? Ich stelle mir eine kurze, bewusst überspitzte Frage-Antwort-Runde vor. Das folgende Gespräch hat nicht stattgefunden:
"Richterin: Wie wollen Sie denn neben der Betreuung der Kinder auch noch den Haushalt führen?"
"Ich: So, wie ich ihn bisher geführt habe. Einkaufen, kochen, waschen, putzen. Das mache ich ja auch für mich selbst. Wo genau sehen Sie denn die zusätzliche Hürde?"
"Richterin: Nun ja, mit Kindern muss man noch an zusätzliche Dinge denken."
"Ich: An welche zum Beispiel?"
"Richterin: An die Vollmilch für die Kinder."
"Ich: Oh. Stimmt. Da haben Sie natürlich recht. Spätestens vor dem Milchregal würde ich als Vater kapitulieren. Die Kinder würden wohl verdursten."
Natürlich brauchen Kinder mehr Betreuung und Organisation als ein Einpersonenhaushalt. Nur wäre genau das der Punkt einer Nachfrage: Was konkret fehlt? Welche Aufgabe kann ich nicht übernehmen? Zu welcher Uhrzeit kollidieren Arbeit und Betreuung? Dann könnte ich antworten. Wenn die Antwort nicht genügt, könnte man weiterfragen. Und vielleicht würde sich herausstellen, dass eine vermeintlich grosse Unsicherheit gar keine ist.
Im schriftlichen Verfahren läuft es anders. Ein pauschaler Satz im Entscheid ist schnell geschrieben. Wie soll ich ihn widerlegen, wenn gar nicht klar wird, welche konkrete Fähigkeit mir abgesprochen wird? Soll ich im nächsten Schriftsatz meinen Wäscheplan auflisten? Einkaufszettel beilegen? Oder eine Anleitung verfassen, wie ich zwei Kindern das Abendessen zubereite?
Und dann folgt die nächste Ebene. Bei der Beschwerde gegen einen vorsorglichen Entscheid kann das Bundesgericht den Familienalltag nicht einfach von Grund auf neu beurteilen. Nach Art. 98 BGG muss ich vielmehr begründet aufzeigen, weshalb durch die vorinstanzliche Beurteilung verfassungsmässige Rechte verletzt sein sollen. Aus der einfachen Frage, ob ich einen Haushalt mit Kindern organisieren kann, wird eine komplizierte juristische Auseinandersetzung über die Begründung eines Gerichtsentscheids.
Art. 316 ZPO erlaubt der Berufungsinstanz, eine Verhandlung durchzuführen oder aufgrund der Akten zu entscheiden. Dass ein schriftlicher Entscheid zulässig sein kann, beantwortet für mich noch lange nicht die Frage, ob er in einer solchen Situation sinnvoll ist.
Etwas, das sich vielleicht in zwei Minuten an einem Tisch klären liesse, beschäftigt so womöglich über Monate Anwälte und Gerichte, kostet Geld und produziert weitere Seiten Papier. Und während man sich darüber streitet, ob ein abstrakter Zweifel ausreichend begründet war, läuft die Kindheit weiter. Hä?
Das Kindeswohl steht über allem. Nur schaut kaum jemand hin.
"Kindeswohl" ist vermutlich das meistverwendete Wort in meinem Verfahren. Es klingt richtig. Es klingt beruhigend. Wer will schon etwas gegen das Kindeswohl sagen?
Nur wird es nicht dadurch geschützt, dass man das Wort häufig genug in einen Entscheid schreibt.
Bei einem meiner Kinder wurde fachlich eine erhebliche psychosoziale Belastung dokumentiert. Ich habe beschrieben, wie belastend Übergaben sein können und wie oft meine Kinder äussern, dass sie bei mir bleiben möchten. Daraus folgt nicht automatisch, welche Obhutsregelung die beste wäre. Genau darum hätte ich mir gewünscht, dass man genauer hinschaut: Wie erleben die Kinder die Situation? Welche Beziehungen tragen sie? Was macht der Konflikt mit ihnen? Und wie könnte er entschärft werden?
Stattdessen wird ein inzwischen entstandener Zustand als Stabilität gewertet. Doch lange bestehend heisst nicht automatisch gut. Und eine Belastung ist nicht einfach deshalb unwichtig, weil sich nicht eindeutig nachweisen lässt, wer sie verursacht hat.
Wenn diejenigen, die über das Kindeswohl entscheiden, die Kinder nicht selbst im Zusammenspiel mit den Eltern erleben, bleibt für mich eine fundamentale Lücke. Das sollte nicht als normaler Bestandteil eines effizienten Verfahrens gelten.
Warten ist keine neutrale Handlung
Am 8. August 2025 ging meine Berufung beim Obergericht ein. Am 3. Oktober 2025 wurde das Verfahren als spruchreif bezeichnet. Der Entscheid folgte am 21. September 2026. Mehr als dreizehn Monate nach Einreichung der Berufung.
Ausgerechnet am Tag, an dem die Frist zur Stellungnahme zu meiner Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht ablief.
Ob dieser zeitliche Zusammenhang den Entscheid beeinflusst hat, kann ich nicht belegen. Die Wirkung der Verzögerung ist hingegen offensichtlich: Die Kinder lebten in dieser Zeit weiter am neuen Ort. Der bisherige Alltag mit mir wurde immer weiter zur Ausnahme. Und genau die inzwischen gewachsene Kontinuität wurde später zu einem wichtigen Argument gegen eine Änderung.
Man lässt Zeit vergehen und beruft sich anschliessend auf deren Folgen. Das ist keine neutrale Ausgangslage.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte warnt ausdrücklich davor, dass der blosse Zeitablauf in Verfahren über Eltern-Kind-Beziehungen die Sache faktisch vorentscheiden kann. Eine aussergewöhnliche Beschleunigung ist in solchen Fällen kein netter Zusatz. Sie ist zentraler Bestandteil wirksamen Rechtsschutzes.
Ein weiteres Beispiel: In der Verfügung vom 19. März 2025 hielt das Bezirksgericht ausdrücklich fest, dass über die Obhut erst im weiteren Verfahren zu entscheiden sei. Im späteren Entscheid des Obergerichts klingt es dagegen so, als sei diese Frage damals bereits behandelt worden und als hätte ich dagegen vorgehen müssen. Das ist kein Unterschied in der persönlichen Wertung. Es steht so in den Akten. Und es betrifft die Grundlage dafür, wie der später entstandene Zustand beurteilt wird.
Man erwartet offenbar, dass ich vertraue: "Die Richterin weiss schon, was sie tut." Nur wächst Vertrauen nicht aus der Anzahl Seiten eines Urteils. Es wächst aus nachvollziehbaren Entscheidungen, aus der ernsthaften Behandlung von Widersprüchen und aus der Bereitschaft, Fehler offen zu korrigieren. Wenn diese Bereitschaft im Ergebnis nicht erkennbar ist, empfinde ich offizielle Erklärungen irgendwann schlicht als unglaubwürdig.
Umso absurder finde ich, wie viel Energie in einzelnen Nebenfragen und finanziellen Positionen steckt, während über Monate hinweg die eigentliche Lebensfrage der Kinder offenbleibt. Über einzelne Frankenbeträge lässt sich akribisch streiten. Verlorene Kindheit kann man später nicht nachberechnen.
Wer eingreift, trägt Verantwortung
Man könnte meine Kritik als Enttäuschung eines Vaters abtun, der vor Gericht bisher nicht erhalten hat, was er beantragt hat. Damit würde man sich die entscheidende Frage ersparen. Es geht nicht darum, wer "gewonnen" oder "verloren" hat. Ich würde dieselben Fragen stellen, wenn die Rollen vertauscht wären. Ein familienrechtliches Verfahren muss sich daran messen lassen, wie es mit den betroffenen Menschen umgeht und was es für die Kinder bewirkt. Nicht daran, welcher Elternteil am Ende mehr Recht bekommt.
Die Eltern tragen Verantwortung für ihr Verhalten und für ihren Konflikt. Weder die Gerichte noch die Beiständin haben die Trennung verursacht. Das behaupte ich auch nicht. Aber sobald ein Gericht derart tief in das Familienleben eingreift, übernimmt es selbst Verantwortung. Es entscheidet über den Lebensmittelpunkt der Kinder, die Betreuungszeiten und darüber, wer den Alltag weitgehend bestimmen darf und wer um einzelne zusätzliche Stunden kämpfen muss. Damit gestaltet es die Machtverhältnisse zwischen den Eltern ganz unmittelbar mit. Und diese Machtverhältnisse entscheiden wesentlich mit darüber, ob zwei Eltern wieder zueinanderfinden können oder sich immer weiter bekriegen.
Wenn ein Elternteil die Situation eskaliert und einseitig Tatsachen schafft, kann man doch nicht einfach darauf hoffen, dass genau dieser Elternteil anschliessend von sich aus einen fairen Ausgleich herstellt. Wozu hätte man sonst eine unabhängige Instanz? Wird der so entstandene Vorsprung durch vorläufige Entscheide und lange Verfahrensdauer immer weiter verfestigt, steht der andere Elternteil irgendwann vor einer fast unlösbaren Aufgabe. Er kann auf Ausgleich setzen, vernünftige Vorschläge machen und immer wieder den Rechtsweg beschreiten. Den faktischen Alltag bestimmen kann er trotzdem nicht. Und mit jedem Monat wird genau dieser Alltag zum nächsten Argument gegen eine Veränderung.
Das Gericht muss nicht jeden Elternkonflikt lösen können. Es kann auch nicht anstelle der Eltern kooperieren. Aber es entscheidet sehr wohl mit, ob Eskalation begrenzt oder durch die getroffenen Regelungen belohnt wird. Wenn am Schluss derjenige Elternteil, der den bestehenden Zustand hinterfragt, bei jeder Selbstverständlichkeit zusätzliche Belege liefern muss, während die andere Seite auf die einmal geschaffenen Verhältnisse verweisen kann, stimmt für mich etwas Grundsätzliches nicht. Ein Vater soll plötzlich im Detail beweisen, dass er Kinder versorgen und daneben noch einen Haushalt führen kann. Tausende andere Eltern müssen ihre Alltagstauglichkeit nie gegenüber einem Gericht rechtfertigen. Warum gelten für ihn plötzlich derart viel höhere Anforderungen?
Die Folgen tragen nicht nur die beiden Prozessparteien. Auch die Mutter ist einem langwierigen, belastenden Streit ausgesetzt. Die Kinder erst recht. Und dazu kommen Grossmütter, Grossväter, Gotten, Göttis und weitere Menschen, deren Beziehungen zur Familie mitbetroffen sind. Auf dem Papier geht es um zwei Eltern. Im echten Leben sind es ganze Familien und soziale Netze, die über Monate in Unsicherheit leben. Gerade in einer Situation, in der die Menschen ohnehin an ihre Grenzen kommen, müssten Behörden möglichst viel zur Entlastung und Deeskalation beitragen. Stattdessen können Fristen, Eingaben und unklare Perspektiven die Ohnmacht immer weiter vergrössern.
Ein Gespräch mit der Beiständin hat mir diesen Widerspruch besonders deutlich gemacht. Sie gab mir sinngemäss zu bedenken, ob eine Rückkehr der Kinder zu mir angesichts der inzwischen entstandenen Situation überhaupt noch sinnvoll wäre. Ich entgegnete, dass ich weder den einseitigen Wegzug noch die Dauer des Gerichtsverfahrens zu verantworten habe. Soll ich deshalb darauf verzichten, meine Grundrechte geltend zu machen und eine ernsthafte Prüfung zu verlangen? Nur weil so viel Zeit verstrichen ist, dass die Folgen dieses Zeitablaufs nun selbst gegen eine Veränderung sprechen? Zumal ich aus dem Verhalten meiner Kinder und den dokumentierten Belastungen gerade nicht den Schluss ziehe, dass die bestehende Situation ihnen guttut.
Darauf meinte sie, es müsse sehr schlimm sein, das alles durchzumachen, und fragte mich, ob ich schon psychologische Hilfe in Betracht gezogen hätte. Ich musste beinahe lachen. Nicht, weil irgendetwas daran lustig wäre. Und nicht, weil psychologische Hilfe grundsätzlich eine schlechte Idee wäre. Sondern weil das Gespräch plötzlich bei meiner Fähigkeit landete, die Situation auszuhalten. Ich bin psychisch stabil. Was ich nicht brauche, ist vor allem noch mehr Verständnis dafür, wie schwer das alles für mich sei, während die Ursachen der Belastung künstlich verursacht werden.
Von einer neutralen Fachperson, die innerhalb dieses Systems arbeitet, hätte ich mir in diesem Moment eher gewünscht, dass sie die Belastung der Kinder und der ganzen Familie gegenüber dem Obergericht ausdrücklich thematisiert und auf eine rasche Entscheidung drängt.
Die Verantwortung der Eltern verschwindet dadurch nicht. Aber die Verantwortung der Behörden beginnt nicht erst mit dem endgültigen Urteil. Wer so weitreichend entscheidet, muss auch für die Folgen seiner Entscheide und die Wirkung der dazwischen verstreichenden Zeit Verantwortung übernehmen.
Wer überprüft eigentlich die Gerichte?
Mich beschäftigt inzwischen nicht nur der einzelne Entscheid, sondern das System dahinter.
Wenn Beweisanträge unbeantwortet bleiben, die Abklärung oberflächlich erscheint oder ein Verfahren trotz wiederholter Beschleunigungsgesuche lange dauert, wer schaut dann tatsächlich hin? Ein Rechtsmittel ist wichtig. Aber wenn dessen Behandlung wiederum Monate beansprucht, werden die Folgen der ersten Entscheidung in dieser Zeit nicht kleiner. Sie werden grösser.
Besonders bemerkenswert finde ich, wie rasch sich ein Verfahrensstand verändern kann, sobald eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht im Raum steht. Ob das in meinem Fall die Ursache für den Zeitpunkt des Entscheids war, ist offen. Aber weshalb war eine Entscheidung nach so langer Spruchreife nicht früher möglich? Diese Frage bleibt.
Und wie funktioniert die Kontrolle darüber hinaus? Bei den Aargauer Richterwahlen im August und September 2026 wurden die bisherigen Richterinnen und Richter mit einer Ausnahme bereits im ersten Anlauf klar bestätigt; auch die Ausnahme wurde schliesslich wiedergewählt. Das ist für sich kein Beweis mangelhafter Kontrolle. Es wirft aber eine wichtige Frage auf: Wie wird eigentlich überprüft, wie sorgfältig und menschlich mit den Familien umgegangen wird, die diesen Gerichten ausgeliefert sind?
Gerichte sollen unabhängig sein. Unabhängigkeit darf aber nicht mit Unantastbarkeit verwechselt werden. Gerade eine Institution, die so tief in Grundrechte und Familienleben eingreifen kann, muss sich an hohen fachlichen und menschlichen Standards messen lassen.
Auch die öffentliche Kontrolle stösst schnell an Grenzen. Bei Kritik heisst es häufig, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne man sich zu einem Fall nicht äussern. Der Schutz der Kinder und der Privatsphäre ist wichtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass Fragen nach Verfahrensdauer, Qualitätskontrolle und internen Prioritäten grundsätzlich unbeantwortet bleiben.
Ein Medienbericht kann Aufmerksamkeit schaffen. Vielleicht für ein paar Stunden, bis zehn andere Meldungen folgen und sich irgendwo wieder ein Promi die Lippen aufspritzen lässt. Medienaufmerksamkeit ist keine institutionelle Kontrolle. Und auf die nächste Schlagzeile zu hoffen, ist kein rechtsstaatliches Konzept.
Ein Gericht ist kein Ort, an dem man Kunde sein möchte
Ich komme aus der Privatwirtschaft. Dort ist ein Unternehmen, das dauerhaft an den Bedürfnissen seiner Kunden vorbeiarbeitet, irgendwann in Schwierigkeiten. Mitarbeiter können gehen, Kunden können wechseln. Natürlich gibt es dort ebenfalls schlechte Führung und fragwürdige Entscheidungen. Aber es gibt zumindest Rückmeldungen, Konsequenzen und Alternativen.
Ein Gericht kann ich mir nicht aussuchen. Seine Macht ist gesetzlich vorgesehen und notwendig. Gerade deshalb muss der Anspruch an seine Arbeit höher sein, nicht tiefer.
Es reicht nicht, Rechtsnormen und Bundesgerichtsentscheide korrekt zitieren zu können. Wer über Familien urteilt, muss auch zuhören können, Widersprüche ernst nehmen, die eigene Einschätzung hinterfragen und begreifen, was ein Entscheid ausserhalb des Gerichtssaals auslöst.
Ich frage mich manchmal, ob das Gericht für manche Beteiligte irgendwann einfach zum nächsten Dossier wird. Bei Ärztinnen und Ärzten kennt man das Spannungsfeld zwischen notwendiger professioneller Distanz und der Gefahr, gegenüber Schicksalen abzustumpfen. Bei Familiengerichten dürfte diese Gefahr nicht kleiner sein.
Für das Gericht ist es ein Geschäft unter vielen. Für ein Kind ist es seine Kindheit. Für einen Vater oder eine Mutter die Beziehung zum eigenen Kind. Dieser Unterschied müsste bei jedem einzelnen Schritt spürbar sein.
Warum zuerst gegeneinander kämpfen lassen?
Das heutige Verfahren hat eine fatale Logik: Kläger gegen Beklagte. Eingabe gegen Eingabe. Beweise sammeln, Fehler der anderen Seite suchen, Positionen verhärten. Am Ende gewinnt einer mehr und der andere weniger. Und dazwischen stehen die Kinder. Schlimmstenfalls werden sie zur Waffe im Streit – nicht unbedingt, weil ein Gericht das will, sondern weil die von ihm geschaffenen Machtverhältnisse genau das begünstigen.
Wenn einem Elternteil sehr früh faktisch die alleinige Kontrolle über den Alltag der Kinder zufällt, verschiebt das auch die Verhandlungspositionen. Der andere Elternteil kämpft um Kontakte, während jeder weitere Monat die bestehende Situation verfestigt. Dazu kommen Unterhalt, finanzielle Abhängigkeiten und Kosten, die den Konflikt zusätzlich aufladen können.
Die Eltern bleiben dafür verantwortlich, ob sie kooperieren oder eskalieren. Aber wenn ein Gericht den Alltag und die Verhandlungspositionen beider Eltern durch seine Anordnungen entscheidend mitprägt, ist es nicht bloss unbeteiligter Zuschauer. Die Justiz sollte solche Dynamiken entschärfen, statt durch lange Verfahren ihre Folgen zu verstärken und danach allein auf die Verantwortung der zerstrittenen Eltern zu verweisen.
Ich bin inzwischen überzeugt: Der gerichtliche Streit sollte bei Familienkonflikten das letzte Mittel sein, nicht der Grundmodus.
Andere Kantone zeigen, dass es auch anders geht. In Basel-Stadt und St. Gallen gibt es seit Jahren Modelle der angeordneten Elternberatung. In Bern und weiteren Kantonen werden konsensorientierte, interdisziplinäre Ansätze erprobt oder angepasst. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen hat diese Ansätze im November 2025 ausdrücklich vorgestellt. Es geht darum, Eltern wieder ins Gespräch zu bringen und das Interesse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.
Nicht jede Situation eignet sich für Mediation. Bei Gewalt oder ernsthafter Gefährdung muss rasch und konsequent geschützt werden. Aber weshalb sollte bei allen anderen Familien der Kampf über Rechtsschriften der naheliegende Weg sein?
Mein Vorschlag wäre ein anderer: frühzeitig qualifizierte Elternberatung oder Mediation, eine unabhängige und tatsächliche Abklärung des Familienalltags, ernsthafte Gespräche mit beiden Eltern, bei Bedarf fachlich begleitete Beobachtungen der Eltern-Kind-Interaktionen und klare zeitliche Grenzen für vorsorgliche Entscheide. Und wenn ein Gericht entscheiden muss, dann auf einer möglichst vollständigen und aktuellen Grundlage – nicht einfach anhand eines Zustands, der während des Verfahrens entstanden ist.
Nicht Eltern gegeneinander in Stellung bringen. Sondern versuchen, für die Kinder möglichst viel von beiden Eltern zu erhalten.
Aargau, überdenkt dieses System.
Ich hätte nie gedacht, dass ich ausgerechnet der Justiz vorwerfen würde, zu wenig Interesse an der Lebensrealität von Menschen zu zeigen. Dort, wo Grundrechte geschützt werden sollen, habe ich erlebt, wie weit die Sprache vom Kindeswohl und der tatsächliche Umgang mit den betroffenen Kindern auseinanderliegen können.
Es geht nicht darum, dass in jedem Streit der Vater oder die Mutter gewinnen soll. Es geht darum, dass Kinder keine Aktenzeichen sind. Dass Eltern keine austauschbaren Figuren in einem Verfahren sind. Und dass ein Gericht nicht allein deshalb eine gute Entscheidung trifft, weil es sie auf 62 Seiten begründen kann.
Während man Zuständigkeiten diskutiert, Kosten verteilt und neue Rechtsschriften einfordert, wachsen die Kinder weiter auf. Und die Zeit, die ihnen mit einem Elternteil genommen wurde, gibt ihnen kein noch so sorgfältig formuliertes Urteil zurück.
Zahlen und Fakten
- Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1145
- Anzahl Verfahren: 9
- Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
- Seit Kindesentzug: 590 Tage
- Gerichtskosten bisher: CHF 10'254