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Alle Einträge Inhaltsverzeichnis
  1. Kontinuität – auch im Umgang mit Verantwortung? 22.10.2026
  2. Vom Familienalltag zur Aktenwahrheit 16.10.2026
  3. Sind Obhutsentscheide im Aargau am richtigen Ort? 14.10.2026
  4. 62 Seiten Obergericht – und ab in die nächste Runde zum Bundesgericht 10.10.2026
  5. Entscheid im Summarverfahren ist gefällt 30.09.2026
  6. Moralische Sicht 21.09.2026
  7. Wie man einen Elternteil rechtsstaatlich zermürbt - ein Leitfaden 17.09.2026
  8. Beziehungen verschwinden lassen - ohne Magie 16.09.2026
  9. Pfändung erledigt 15.09.2026
  10. Pfändungsankündigung 09.09.2026
  11. Ich finde mich wieder in der Vaterrolle 07.09.2026
  12. Rechtsverzögerungsbeschwerde / Beschwerde Rechtseröffnung Betreibung 03.09.2026
  13. Steuernbehörden vs. KESB 30.08.2026
  14. Lange Verfahren – Effekt auf die Eltern 29.08.2026
  15. Verhandlungstermin Strafverfahren 25.08.2026
  16. Entscheid Betreibung 17.08.2026
  17. Anfrage Justizleitung 10.08.2026
  18. Bericht Beiständin 10.07.2026
  19. Noch eine superprovisorische Verfügung 02.07.2026
  20. Telefonische Anfrage 4 28.06.2026
  21. Bericht heilpädagogische Früherziehung und psychiatrisches Gutachten 16.06.2026
  22. Superprovisorische Verfügung 28.05.2026
  23. Superprovisorischer Antrag Nummer 4 26.05.2026
  24. Vorladung Strafverfahren 29.04.2026
  25. Telefonische Anfrage 3 & einige Gedanken zur psychischen Gesundheit 06.03.2026
  26. Gesuch um Rechtseröffnung 17.02.2026
  27. Schreiben an Obergericht bezüglich Unterhaltszahlungen 13.01.2026
  28. Betreibung 04.12.2025
  29. Erneutes Gesuch um Beschleunigung 20.11.2025
  30. Telefonische Anfrage 2 17.11.2025
  31. Telefonische Anfrage 30.10.2025
  32. Sistierung Hauptverfahren 22.10.2025
  33. Spruchreife vorsorgliches Verfahren 03.10.2025
  34. Verfügung zur Frist für die Berufungsantwort im vorsorglichen Verfahren 02.09.2025
  35. Einsprache Strafbefehl & Nichtanhandnahme 25.08.2025
  36. Strafbefehl 13.08.2025
  37. Berufung beim Obergericht Aargau 08.08.2025
  38. Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg 04.08.2025
  39. Superprovisorischer Antrag Sommerferien 14.07.2025
  40. Verhandlung 15.05.2025
  41. Befragung von mir im Strafprozess 08.05.2025
  42. Klageantwort 01.05.2025
  43. Einladung zur Verhandlung 22.04.2025
  44. Einvernahme der Kindsmutter 31.03.2025
  45. Wiedersehen nach 19 Tagen 22.03.2025
  46. Vorladung Strafverfahren 20.03.2025
  47. Ablehnung des zweiten superprovisorischen Gesuchs 19.03.2025
  48. Umzug 18.03.2025
  49. Bestätigung Klageeingang und das liebe Geld 13.03.2025
  50. Strafanzeige 10.03.2025
  51. Vorsorgliches Gesuch 07.03.2025
  52. Ablehnung Rückführung der Kinder 05.03.2025
  53. Die Kinder sind weg 03.03.2025
  54. Einreichung Obhutsklage 27.02.2025

Kontinuität – auch im Umgang mit Verantwortung?

In einem der letzten Beiträge habe ich gezeigt, worauf sich das Obergericht unter anderem stützt: Die Kinder leben seit rund 18 Monaten bei der Kindsmutter. Das spreche für Stabilität und Kontinuität.

Am 21. September 2026 fällte das Obergericht seinen Entscheid. Ausgerechnet am letzten Tag der Frist für eine Stellungnahme zu meiner Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht.

In seinem Schreiben vom 30. September 2026 geht das Obergericht davon aus, dass die Beschwerde nun gegenstandslos sei. Eine unangemessene Dauer bestreitet es. Kosten seien ihm deshalb keine aufzuerlegen.

Schreiben des Obergerichts ans Bundesgericht vom 30. September 2026

Eigene Gedanken

Was hätte das Obergericht stattdessen schreiben können? Vielleicht eine Stellungnahme, in der es sich selbst ernsthaft hinterfragt:

"Wir möchten uns beim Beschwerdeführer und seinen Kindern entschuldigen. Wir haben unterschätzt, was unsere Verfahrensdauer für sie bedeutet. Es geht hier nicht um eine Bagatelle und nicht einfach um Geld. Wir entscheiden darüber, wer zwei kleine Kinder im Alltag begleitet, wer sie abends ins Bett bringt und bei wem sie aufwachsen. Mit solchen Entscheiden schreiben wir an ganzen Lebensläufen mit. Haben wir diese Verantwortung wirklich ernst genug genommen?

Die erste Instanz ging von einem um ein Jahr zu frühen Kindergarteneintritt aus und schätzte die persönlichen Betreuungsmöglichkeiten des Vaters falsch ein. Das haben wir selbst erkannt. Trotzdem zweifeln wir daran, dass er Kinder, Beruf und Haushalt bei alleiniger Obhut langfristig unter einen Hut bringen könnte. Seine Arbeitgeberin bestätigte ein flexibles Pensum, doch die angebotenen Zeugen hörten wir nicht an. Bei der Mutter gingen wir eher davon aus, dass ihr Modell funktionieren werde. Haben wir beide mit demselben Massstab beurteilt? Oder haben wir unsere eigenen Vorstellungen vom Familienalltag an die Stelle gesicherter Erkenntnisse gesetzt?

Wir haben die Eltern in der Berufungsinstanz nicht persönlich angehört. Wir kennen sie vor allem aus anwaltlichen Schriften, Protokollen und Berichten. Was, wenn wir die Menschen hinter diesen Akten falsch eingeschätzt haben? Vielleicht war der Wegzug eine überstürzte Reaktion, vielleicht nicht. Vielleicht hätte eine Verhandlung, bei der auch eine andere Obhutsregelung ernsthaft im Raum steht, Kompromisse ermöglicht. Haben wir diese Chance auf eine kindgerechtere Lösung vorschnell aufgegeben? Und welche Anreize setzen wir, wenn ein einseitig geschaffener Zustand über Monate bestehen bleibt und mit jedem weiteren Monat schwerer infrage gestellt werden kann?

Uns war bewusst, dass das Hauptverfahren bis zum Abschluss des vorsorglichen Verfahrens sistiert war. Trotzdem brauchten wir über dreizehn Monate für den Berufungsentscheid, fast ein Jahr davon nach unserer Mitteilung, die Sache sei spruchreif. In einem vorsorglichen Verfahren kann es vertretbar sein, auf eine umfassende Beweisaufnahme zu verzichten. Aber dann müsste die Entscheidung doch umso rascher erfolgen. Hätten wir nicht innert weniger Wochen entscheiden müssen, damit im Hauptverfahren frühzeitig eine vertiefte Prüfung möglich gewesen wäre – und damit eine womöglich belastende Situation für die Kinder noch rechtzeitig hätte entschärft werden können?

Nun berufen wir uns darauf, dass die Kinder seit rund 18 Monaten bei der Mutter leben: Stabilität und Kontinuität. Was aber, wenn unsere eigenen Fehlannahmen und unser Zuwarten genau diese Verhältnisse erst verfestigt haben? Was, wenn wir damit einen vorsorglichen Zustand faktisch zum endgültigen machen? Die nächsten Rechtsmittel bestehen dann vielleicht noch auf dem Papier. Aber wie viel können sie tatsächlich noch bewirken, wenn verlorene Alltagszeit nicht nachgeholt werden kann und jede weitere Woche wieder als Argument für den bisherigen Zustand dient? Das darf doch nicht der Sinn eines vorsorglichen Verfahrens sein.

Vielleicht haben wir richtig entschieden. Vielleicht aber auch nicht. Wenn wir uns darin irren, haben wir nicht bloss eine Rechtsfrage falsch beantwortet. Wir haben womöglich in die Kindheit zweier Menschen eingegriffen, ohne die entscheidenden Zweifel ausreichend geklärt zu haben. Können wir da wirklich einfach erklären, wir seien nie untätig gewesen, und jede Verantwortung für die Folgen von uns weisen? Auch für nachweislich durch die Verzögerung entstandene Mehrkosten sollten wir Verantwortung übernehmen."

Das steht natürlich nicht im Schreiben. Es ist meine Vorstellung davon, wie ernsthafte Selbstreflexion aussehen könnte.

So habe ich gelernt, mich selbst zu hinterfragen, wenn jemand mit ernsthaften Bedenken zu mir kommt. Gerade wenn jemand immer und immer wieder auf etwas hinweist, frage ich mich, ob ich wirklich alles richtig mache. Ich höre mir die Argumente an, auch wenn sie unbequem sind, und überlege, was ich vielleicht übersehen habe und welche Folgen mein Handeln für andere hat. Offenbar gibt es unterschiedliche Vorstellungen davon, wie ernst man sich mit den eigenen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf andere auseinandersetzen sollte.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1307
  • Anzahl Verfahren: 10
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 598 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Vom Familienalltag zur Aktenwahrheit

Man kann 62 Seiten über eine Familie schreiben und sie trotzdem nicht verstehen.

Darin sehe ich inzwischen eines der grössten Probleme unseres familiengerichtlichen Systems: Es versucht, eine hochkomplexe menschliche Realität über mehrere Stufen in juristische Texte zu übersetzen. Und bei jeder dieser Übersetzungen geht etwas verloren. Manchmal nur eine Nuance. Manchmal genau das, worauf es ankommt.

Am Ende steht ein Urteil, das auf vielen Seiten logisch und nachvollziehbar klingen kann. Nur beschreibt es unter Umständen eine Familie, die es so nie gegeben hat.

Stille Post mit weitreichenden Folgen

Am Anfang steht ein ganz gewöhnlicher Familienalltag. Nicht immer geordnet, nicht in Stundenblöcke aufgeteilt und schon gar nicht nach juristischen Kriterien dokumentiert. Man kocht, arbeitet, tröstet, spielt, bringt die Kinder ins Bett, organisiert Termine, geht einkaufen. Manchmal gleichzeitig. Manchmal übernimmt einer mehr, manchmal der andere. Vieles läuft selbstverständlich und wird deshalb auch nicht eigens festgehalten.

Dann kommt das Verfahren. Plötzlich soll dieser Alltag in eine Rechtsschrift passen. Möglichst präzise, möglichst vollständig, aber bitte nicht zu ausschweifend. Und selbstverständlich muss jedes Detail enthalten sein, das sich vielleicht anderthalb Jahre später als entscheidend herausstellen könnte. Viel Vergnügen.

Die Anwältin formuliert aus meiner Schilderung einen juristisch brauchbaren Text. Das ist ihre Aufgabe. Doch bereits diese erste Übersetzung ist eine Auswahl. Danach lesen Richterinnen und Richter die Unterlagen, setzen Aussagen zueinander in Beziehung und bilden sich ein Bild. Ob sie dabei jedes Detail lesen, wie sie es gewichten und welche Vorstellungen vom Familienalltag sie mitbringen, kann ich von aussen nicht wissen. Die Auswahl, die ich im Entscheid wiederfinde, wirkt auf mich jedenfalls erschreckend selektiv. Wo der Kontext fehlt, füllen Erfahrungswerte und Bauchgefühl die Lücken. Richterinnen und Richter sind schliesslich ebenfalls Menschen. Nur darf aus einer solchen Ergänzung nicht unbemerkt eine scheinbar gesicherte Tatsache werden.

Und da beginnt mein Problem. Aus Schilderungen werden Zusammenfassungen. Aus Zusammenfassungen werden Annahmen. Aus Annahmen werden Feststellungen. Und diese Feststellungen bilden wiederum die Grundlage für den nächsten Entscheid.

Wie bei stiller Post. Nur dass am Schluss nicht alle lachen, weil aus einem harmlosen Satz etwas Absurdes geworden ist. Am Schluss wird darüber entschieden, wo Kinder leben und wie viel Alltag sie mit welchem Elternteil verbringen dürfen.

Justizia

Die Augenbinde der Justitia habe ich immer als Symbol der Unparteilichkeit verstanden. Sie soll ohne Ansehen der Person urteilen. Inzwischen frage ich mich allerdings, ob man das nicht ein wenig zu wörtlich nimmt: Wer die Augen verbunden hat, muss schliesslich auch nicht so genau hinschauen, wie die Menschen hinter den Akten tatsächlich leben. Das erspart vermutlich einige unbequeme Fragen.

168 Stunden Familienleben. Zwei Erwerbspensen.

Ein besonders deutliches Beispiel ist die Frage, wer unsere Kinder vor der Trennung hauptsächlich betreut hat.

Ich arbeitete damals formal 100 Prozent. Die Kindsmutter zunächst etwa 60, später rund 48 Prozent. Daraus wurde im Verfahren ein wesentliches Argument für eine frühere überwiegende Betreuung durch die Mutter. Auf Papier wirkt das auf den ersten Blick plausibel. Wer mehr arbeitet, hat weniger Zeit für die Kinder. Fertig.

Nur war unser Leben nicht so organisiert.

Eine Woche hat 168 Stunden. Zwei Erwerbspensen von ungefähr 100 und 50 Prozent unterscheiden sich bei einer üblichen Vollzeitwoche um rund 20 Arbeitsstunden. Diese 20 Stunden sind aber noch lange keine 20 Stunden weniger Kinderbetreuung. Entscheidend ist doch, wann und wo gearbeitet wird und wer in den tatsächlich betreuungsintensiven Zeiten die Verantwortung übernimmt.

Ich arbeitete überwiegend im Homeoffice, oft bereits früh am Morgen, während des Mittagsschlafs oder nach dem Zubettgehen. An Bürotagen begann ich teilweise zwischen 5.30 und 6.30 Uhr. Die Kindsmutter arbeitete dagegen an ihren Unterrichtstagen ausser Haus. Auch die Arbeitswege gehören zur tatsächlichen Abwesenheit, verschwinden aber im blossen Vergleich der Stellenprozente.

Aus den rund 20 Stunden Unterschied beim Erwerbspensum wurden bei uns deshalb nicht 20 Stunden Unterschied in der persönlichen Verfügbarkeit für die Kinder. Ein erheblicher Teil meiner Arbeit fiel in Zeiten, in denen die Kinder ohnehin schliefen. Berücksichtigt man dann noch Freizeitaktivitäten, Wochenenden, die Aufteilung der gemeinsamen Zeiten und andere Abwesenheiten beider Eltern, schrumpft dieser scheinbar riesige Abstand massiv. Nach meiner Rekonstruktion bewegte er sich eher in der Grössenordnung von zehn Stunden, je nach Berücksichtigung der Freizeit sogar nur wenigen Stunden pro Woche.

Das war unser Familienalltag, wie ich ihn erlebt und bereits früh im Verfahren mit Angaben und Unterlagen zu Arbeitsort, Arbeitszeiten und Kinderalltag beschrieben habe. Die Stundenunterschiede sind eine ungefähre Rekonstruktion und keine minutengenauen Messungen. Ob die genaue Differenz fünf, sieben oder zehn Stunden betrug, ist nicht einmal die entscheidende Frage. Selbst wenn ein Gericht meine Darstellung nicht einfach übernehmen will, hätte es sie als konkrete, plausible und anhand der vorhandenen Unterlagen überprüfbare Erklärung ernsthaft in Betracht ziehen müssen.

Stattdessen bleibt in der richterlichen Darstellung vor allem der Gegensatz zwischen 100 und ungefähr 50 Prozent stehen. Als könnte eine Erwerbsquote den Familienalltag erklären.

Natürlich sind auch 168 Stunden kein sinnvoller Nenner für die Berechnung von Betreuung: Kinder schlafen, Eltern schlafen, und Anwesenheit allein ist noch keine Betreuung. Genau deshalb ist der direkte Schluss aus Erwerbspensen ja so problematisch. Man muss den tatsächlichen Tagesablauf anschauen. Nicht zwei Zahlen miteinander vergleichen und den Rest hineininterpretieren.

Betreuungszeit ist nicht gleich Betreuungszeit

Dazu kommt etwas, das in solchen schematischen Vergleichen fast vollständig verschwindet: Was bedeutet Betreuung überhaupt?

Bei uns übernahm ich gerade einen grossen Teil der direkten Pflege und der Abendroutine. Dazu gehörten unter anderem Baden, Zähneputzen, Essen, Trösten und Zubettbringen. Ich holte die Kinder von der Kita ab, organisierte Ausflüge und war auch an Wochenenden intensiv eingebunden. Das ist keine nachträglich erfundene Vaterrolle, sondern der Alltag, den ich beschrieben habe.

Und nun die Frage: Wie vergleicht man eine Stunde Baden, Zähneputzen, Trösten und Einschlafenbegleiten mit einer Stunde, in der ein Elternteil auf dem Spielplatz anwesend ist und die Kinder weitgehend selbständig spielen? Beides gehört zur Betreuung. Beides kann wichtig und wertvoll sein. Aber es ist doch offensichtlich nicht dieselbe Interaktion.

Bindungen entstehen nicht einfach durch die Addition von Stunden. Entscheidend ist auch, wer da ist, wenn ein Kind Trost braucht. Wer den Abend begleitet. Wer nachts aufsteht. Wer eine Unsicherheit auffängt. Wer mit dem Kind lacht, streitet, sich wieder versöhnt und seinen Alltag teilt.

Ich behaupte damit nicht, dass jede meiner Betreuungsstunden wichtiger gewesen sei als eine Stunde mit der Mutter. Im Gegenteil: Genau diese Gewichtung kann ich nicht einfach selbst vornehmen. Aber das Gericht kann sie genauso wenig aus zwei Stellenprozenten ableiten. Es kennt die Kinder nicht aus dem Alltag. Es hat ihre Interaktionen mit uns Eltern nicht selbst beobachtet. Und die angebotenen Möglichkeiten, mehr darüber zu erfahren, wurden aus meiner Sicht nicht ausreichend genutzt.

Personen aus unserem Umfeld kennen diese Realität. Ich kenne sie. Die Mutter kennt sie. Und es gab Belege und konkrete Beweisangebote dazu. Das Gericht kennt dagegen in erster Linie die schriftliche Übersetzung davon. Trotzdem wird auf dieser Grundlage eine frühere Hauptbetreuung festgestellt, die für die spätere Obhutsentscheidung erhebliches Gewicht erhält.

Einmal verkürzt, immer weitergetragen

Besonders eindrücklich finde ich, was aus der Frage meiner Betreuungsfähigkeit wurde. Das Bezirksgericht kam zum Schluss, ich könne keine persönliche Betreuung anbieten. Das Obergericht bezeichnete genau diesen Schluss später ausdrücklich als falsch. Meine Möglichkeiten zur persönlichen Betreuung standen einer alternierenden Obhut grundsätzlich nicht entgegen.

Das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Eine entscheidende Annahme der ersten Instanz wird von der nächsten Instanz korrigiert. In der Zwischenzeit ist aber längst eine Betreuungsordnung entstanden, die den tatsächlichen Alltag verändert hat. Und die so entstandene Kontinuität wird später selbst zum Argument.

Das Problem beschränkt sich nicht auf diesen einzelnen Fehler. Wenn eine verkürzte Darstellung einmal in einem Urteil steht, muss man gegen sie erneut anschreiben. Dann wird nicht mehr einfach gefragt, wie die Familie tatsächlich gelebt hat. Man diskutiert, weshalb die Feststellung der Vorinstanz unhaltbar sein soll, welche Beweismittel ausreichend berücksichtigt wurden und welche rechtlichen Anforderungen an deren Würdigung gelten.

Auf jeder Stufe entfernt sich die Diskussion ein Stück weiter von der ursprünglichen Frage: Wer hat morgens die Kinder versorgt? Wer war an den Nachmittagen da? Wer hat sie ins Bett gebracht? Wie haben sie auf Vater und Mutter reagiert? Wie funktionierte unser wirklicher Alltag?

Aus einem gelebten Sachverhalt wird ein Streit über die Beschreibung dieses Sachverhalts. Und irgendwann ist fast wichtiger, was die vorige Instanz geschrieben hat, als das, was tatsächlich passiert ist.

Der einzelne Satz und die tausend Dinge dahinter

Das sieht man nicht nur bei Erwerbspensen. Auch komplexe Fragen wie die Verlässlichkeit eines Betreuungsmodells, die Bindungstoleranz oder die Stabilität eines Kindes lassen sich in einem Urteil mit wenigen Sätzen abhandeln.

Nur: Was nicht in diesen Sätzen steht, ist nicht automatisch unbedeutend. Und eine Feststellung wird nicht richtiger, nur weil sie in der Sprache eines Gerichts formuliert ist.

Ein Satz über angeblich ungenügend geklärte Haushaltsorganisation kann dazu führen, dass man auf vielen Seiten erklären muss, wie man einkauft, kocht und zwei Kinder versorgt. Ein Satz über angeblich überwiegende frühere Betreuung kann jahrelange alltägliche Nähe auf eine Nebenrolle reduzieren. Ein Satz über Stabilität kann ausblenden, wie dieser Zustand überhaupt entstanden ist und welche Belastungen gleichzeitig bestehen.

Ich stelle mir inzwischen ernsthaft die Frage, wie viel von meiner subjektiv erlebten Realität nach all diesen Verkürzungen überhaupt noch im Urteil erkennbar ist. An manchen Stellen kommt es mir vor, als wären es vielleicht zehn Prozent. Das ist keine gemessene Zahl. Aber sie beschreibt ziemlich treffend den Abstand zwischen dem Familienalltag, den ich erlebt habe, und dem Bild, das mir in den Entscheiden begegnet.

Natürlich hat die Mutter ihre eigene Wahrnehmung. Auch die ist nicht automatisch vollständig oder objektiv. Genau deshalb müsste das Verfahren die unterschiedlichen Darstellungen anhand konkreter Beobachtungen und Belege klären, anstatt möglichst rasch eine vereinfachte Geschichte daraus zu machen.

Das Gericht müsste die Realität erforschen. Nicht nur Texte verwalten.

Ausgerechnet in Kinderbelangen sagt Art. 296 ZPO ausdrücklich: "Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen."

Erforschen. Das ist ein erstaunlich treffendes Wort. Es bedeutet für mich, offenen Fragen nachzugehen. Zu prüfen, ob eine scheinbar plausible Erklärung der konkreten Lebensrealität standhält. Nachzufragen, wenn Angaben nicht zusammenpassen. Und die eigenen Annahmen nicht mit Tatsachen zu verwechseln.

Ich erwarte nicht, dass Richterinnen und Richter persönlich über Wochen in einer Familie wohnen. Auch nicht, dass jedes Detail bis auf die letzte Minute rekonstruiert wird. Aber ich erwarte, dass man bei entscheidenden Widersprüchen nicht einfach bei den Akten stehen bleibt. Dass man beide Eltern befragt, Zeugen zu konkreten Alltagsfragen anhört, Arbeitsmodelle wirklich vergleicht und bei Bedarf die Interaktion zwischen Kindern und Eltern fachlich beobachten lässt.

Und ich erwarte, dass ein Gericht offenlegt, weshalb es eine plausible, mit Beweismitteln unterlegte Darstellung verwirft. Nicht bloss, dass es eine andere Darstellung überzeugender findet.

Sonst haben wir am Ende ein sehr formelles, sehr teures und sehr gründlich dokumentiertes Verfahren, in dem ausgerechnet das Entscheidende auf der Strecke bleibt: ein möglichst zutreffendes Bild von den Menschen, über deren Leben entschieden wird.

Wie sorgfältig ist sorgfältig genug?

In meinem Beitrag "Moralische Sicht" habe ich gefragt, wer die Verantwortung dafür im Blick behält, was die Wartezeit mit den Kindern macht. In "62 Seiten Obergericht – und ab in die nächste Runde zum Bundesgericht" habe ich einzelne Feststellungen und Widersprüche im Entscheid aufgezeigt. Und in "Sind Obhutsentscheide im Aargau am richtigen Ort?" stelle ich die grundsätzliche Frage, ob ein derart schriftlich geprägtes Verfahren dem Familienalltag überhaupt gerecht werden kann. Das sind für mich keine drei voneinander unabhängigen Probleme. Es ist derselbe Mechanismus: Eine komplexe Realität wird vereinfacht, der vereinfachte Zustand wird zum Massstab, und mit jedem vergangenen Monat werden seine Folgen schwerer rückgängig zu machen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verlangt bei Verfahren über Eltern-Kind-Beziehungen aussergewöhnliche Beschleunigung und Sorgfalt. In seinem Rechtsprechungsleitfaden hält er unter den Ziffern 261 und 262 ausdrücklich fest, dass die zügige Behandlung und die Beurteilung auf der Grundlage qualitativ guter und ausreichender Beweise gleichermassen zur gebotenen Sorgfalt gehören. Je nach Situation sollen Gerichte auch dazu beitragen, Konflikte zwischen Eltern zu entschärfen. Nicht einfach ein Verfahren formal abschliessen, sondern der tatsächlichen Familiensituation gerecht werden.

Und nun frage ich mich: Ist das wirklich das Mass an Sorgfalt, das der EGMR meint? Wenn aus Erwerbspensen weitreichende Schlüsse über gelebte Kinderbetreuung gezogen werden, ohne die konkrete Organisation des Alltags ausreichend zu klären? Wenn die nächste Instanz eine zentrale Annahme der ersten ausdrücklich als falsch bezeichnet, die während des Verfahrens entstandene Situation aber längst ein eigenes Gewicht erhalten hat? Wenn sich plausible, rechtzeitig vorgebrachte Erklärungen in ein paar Sätzen auflösen, während ihre Widerlegung seitenweise Rechtsschriften und weitere Monate erfordert?

Und ist das das Mass an Sorgfalt, das wir von einer Behörde erwarten dürfen, deren Entscheide tief in das Recht auf Familienleben eingreifen? Die nicht einfach über eine administrative Kleinigkeit urteilt, sondern darüber, welche Beziehungen Kinder im Alltag leben können und wie ganze Biografien von Kindern, Eltern und ihrem Umfeld weiterverlaufen?

Ich verlange keine automatische Entscheidung zu meinen Gunsten. Ich verlange, dass bei einem solchen Eingriff nicht nur die Begründung eines Entscheids stimmig ist, sondern zuvor mit entsprechender Ernsthaftigkeit geprüft wurde, ob auch das zugrunde gelegte Bild der Familie stimmt. Eine nachträgliche Korrektur ersetzt keine verlorene gemeinsame Zeit.

Die eigentliche Frage ist für mich deshalb nicht, wie man noch mehr Papier produzieren kann. Sondern wie man verhindert, dass mit jeder neuen Seite ein weiterer Teil der Realität verloren geht.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1198
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 592 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Sind Obhutsentscheide im Aargau am richtigen Ort?

Ich stelle inzwischen eine Frage, die ich mir vor Beginn dieses Verfahrens nicht hätte vorstellen können: Sind Gerichte überhaupt der richtige Ort, um über den Alltag von Kindern und die Beziehung zu ihren Eltern zu entscheiden?

Natürlich muss es eine Instanz geben, die verbindliche Entscheide fällt. Insbesondere dann, wenn Kinder gefährdet sind oder Eltern sich nicht einigen können. Aber was ich im Kanton Aargau erlebt habe, lässt mich am heutigen System grundlegend zweifeln. Nicht an der Notwendigkeit von Regeln. Sondern daran, wie weit sich deren Anwendung von den Menschen entfernt hat, um die es eigentlich geht.

Es geht um Kinder. Um Eltern. Um Bindungen, die über Jahre gewachsen sind. Und um Eingriffe, die ein ganzes Leben prägen können. Was ich stattdessen erlebt habe, ist vor allem eines: Papier.

Familienzeit

Akten statt Menschen

Rechtsschrift. Stellungnahme. Verfügung. Noch eine Stellungnahme. Ein paar Hundert Seiten mehr. Irgendwann ein Urteil. Dazwischen verstreichen Monate, in denen sich der Alltag von Kindern unwiederbringlich verändert.

Das Obergericht hat in meinem Fall über die Obhut entschieden, ohne die Kinder selbst in ihrer Interaktion mit uns Eltern zu beobachten. Eine weitere mündliche Verhandlung hielt es nicht für erforderlich. Dabei wurde gerade darüber gestritten, wie wir den Alltag vor der Trennung tatsächlich organisiert hatten und welche Beziehungen die Kinder zu uns pflegen. Dazu lagen Beweisanträge und Angebote vor, Personen zu befragen, die uns aus dem Alltag kannten.

Ich frage mich ernsthaft: Wie will man die Bindung eines Kindes zu seinen Eltern zuverlässig beurteilen, wenn man weder das Kind mit dem Vater noch mit der Mutter im Alltag erlebt hat?

Die Verkäuferin im Volg, die eine Familie über Jahre regelmässig sieht, hat unter Umständen ein viel besseres Gespür für die tatsächlichen Beziehungen als jemand, der ausschliesslich Gerichtsakten liest. Natürlich soll die Verkäuferin kein Obhutsurteil fällen. Aber vielleicht wäre es eine Idee, Menschen zuzuhören, die die Familie tatsächlich kennen. Oder die Eltern und Kinder überhaupt einmal gemeinsam zu beobachten.

Das würde wohl weniger kosten als die nächste Runde anwaltlicher Rechtsschriften. Und womöglich mehr Erkenntnis bringen.

Eine KI kann heute ebenfalls Dokumente zusammenfassen, Aussagen vergleichen und Argumente sortieren. Wenn die menschliche Justiz im Wesentlichen dasselbe tut, nur langsamer und teurer, ist das kein besonders überzeugendes Zukunftsmodell. Von Richterinnen und Richtern erwarte ich etwas anderes: die Fähigkeit und den Willen, die Menschen hinter den Akten zu verstehen.

Zwei Minuten Gespräch. Monate auf Papier.

Wie viel eine mündliche Verhandlung verändern könnte, zeigt für mich ausgerechnet die Sache mit dem Haushalt. Das Obergericht zweifelt an der langfristigen Organisation von Beruf, Kinderbetreuung und Haushalt in meinem Betreuungsmodell. Was dabei konkret nicht funktionieren soll, wird für mich nicht nachvollziehbar erklärt. Dabei hat es meine Erziehungsfähigkeit und grundsätzlichen Betreuungsmöglichkeiten anerkannt. Ich hatte meine bisherige Beteiligung am Alltag, flexible Arbeitszeiten und Unterstützungsmöglichkeiten dargelegt.

Bei der Mutter wurde dagegen davon ausgegangen, dass sie den Alltag organisieren kann. Ich will ihr diese Fähigkeit keineswegs absprechen. Ich frage mich nur, weshalb bei mir selbst alltägliche Dinge zum Zweifel werden, den ich mit immer neuen Ausführungen entkräften soll. Gerade das wäre in einem persönlichen Gespräch schnell zu überprüfen.

Wie hätte das in einer mündlichen Verhandlung geklungen? Ich stelle mir eine kurze, bewusst überspitzte Frage-Antwort-Runde vor. Das folgende Gespräch hat nicht stattgefunden:

"Richterin: Wie wollen Sie denn neben der Betreuung der Kinder auch noch den Haushalt führen?"

"Ich: So, wie ich ihn bisher geführt habe. Einkaufen, kochen, waschen, putzen. Das mache ich ja auch für mich selbst. Wo genau sehen Sie denn die zusätzliche Hürde?"

"Richterin: Nun ja, mit Kindern muss man noch an zusätzliche Dinge denken."

"Ich: An welche zum Beispiel?"

"Richterin: An die Vollmilch für die Kinder."

"Ich: Oh. Stimmt. Da haben Sie natürlich recht. Spätestens vor dem Milchregal würde ich als Vater kapitulieren. Die Kinder würden wohl verdursten."

Natürlich brauchen Kinder mehr Betreuung und Organisation als ein Einpersonenhaushalt. Nur wäre genau das der Punkt einer Nachfrage: Was konkret fehlt? Welche Aufgabe kann ich nicht übernehmen? Zu welcher Uhrzeit kollidieren Arbeit und Betreuung? Dann könnte ich antworten. Wenn die Antwort nicht genügt, könnte man weiterfragen. Und vielleicht würde sich herausstellen, dass eine vermeintlich grosse Unsicherheit gar keine ist.

Im schriftlichen Verfahren läuft es anders. Ein pauschaler Satz im Entscheid ist schnell geschrieben. Wie soll ich ihn widerlegen, wenn gar nicht klar wird, welche konkrete Fähigkeit mir abgesprochen wird? Soll ich im nächsten Schriftsatz meinen Wäscheplan auflisten? Einkaufszettel beilegen? Oder eine Anleitung verfassen, wie ich zwei Kindern das Abendessen zubereite?

Und dann folgt die nächste Ebene. Bei der Beschwerde gegen einen vorsorglichen Entscheid kann das Bundesgericht den Familienalltag nicht einfach von Grund auf neu beurteilen. Nach Art. 98 BGG muss ich vielmehr begründet aufzeigen, weshalb durch die vorinstanzliche Beurteilung verfassungsmässige Rechte verletzt sein sollen. Aus der einfachen Frage, ob ich einen Haushalt mit Kindern organisieren kann, wird eine komplizierte juristische Auseinandersetzung über die Begründung eines Gerichtsentscheids.

Art. 316 ZPO erlaubt der Berufungsinstanz, eine Verhandlung durchzuführen oder aufgrund der Akten zu entscheiden. Dass ein schriftlicher Entscheid zulässig sein kann, beantwortet für mich noch lange nicht die Frage, ob er in einer solchen Situation sinnvoll ist.

Etwas, das sich vielleicht in zwei Minuten an einem Tisch klären liesse, beschäftigt so womöglich über Monate Anwälte und Gerichte, kostet Geld und produziert weitere Seiten Papier. Und während man sich darüber streitet, ob ein abstrakter Zweifel ausreichend begründet war, läuft die Kindheit weiter. Hä?

Das Kindeswohl steht über allem. Nur schaut kaum jemand hin.

"Kindeswohl" ist vermutlich das meistverwendete Wort in meinem Verfahren. Es klingt richtig. Es klingt beruhigend. Wer will schon etwas gegen das Kindeswohl sagen?

Nur wird es nicht dadurch geschützt, dass man das Wort häufig genug in einen Entscheid schreibt.

Bei einem meiner Kinder wurde fachlich eine erhebliche psychosoziale Belastung dokumentiert. Ich habe beschrieben, wie belastend Übergaben sein können und wie oft meine Kinder äussern, dass sie bei mir bleiben möchten. Daraus folgt nicht automatisch, welche Obhutsregelung die beste wäre. Genau darum hätte ich mir gewünscht, dass man genauer hinschaut: Wie erleben die Kinder die Situation? Welche Beziehungen tragen sie? Was macht der Konflikt mit ihnen? Und wie könnte er entschärft werden?

Stattdessen wird ein inzwischen entstandener Zustand als Stabilität gewertet. Doch lange bestehend heisst nicht automatisch gut. Und eine Belastung ist nicht einfach deshalb unwichtig, weil sich nicht eindeutig nachweisen lässt, wer sie verursacht hat.

Wenn diejenigen, die über das Kindeswohl entscheiden, die Kinder nicht selbst im Zusammenspiel mit den Eltern erleben, bleibt für mich eine fundamentale Lücke. Das sollte nicht als normaler Bestandteil eines effizienten Verfahrens gelten.

Warten ist keine neutrale Handlung

Am 8. August 2025 ging meine Berufung beim Obergericht ein. Am 3. Oktober 2025 wurde das Verfahren als spruchreif bezeichnet. Der Entscheid folgte am 21. September 2026. Mehr als dreizehn Monate nach Einreichung der Berufung.

Ausgerechnet am Tag, an dem die Frist zur Stellungnahme zu meiner Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht ablief.

Ob dieser zeitliche Zusammenhang den Entscheid beeinflusst hat, kann ich nicht belegen. Die Wirkung der Verzögerung ist hingegen offensichtlich: Die Kinder lebten in dieser Zeit weiter am neuen Ort. Der bisherige Alltag mit mir wurde immer weiter zur Ausnahme. Und genau die inzwischen gewachsene Kontinuität wurde später zu einem wichtigen Argument gegen eine Änderung.

Man lässt Zeit vergehen und beruft sich anschliessend auf deren Folgen. Das ist keine neutrale Ausgangslage.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte warnt ausdrücklich davor, dass der blosse Zeitablauf in Verfahren über Eltern-Kind-Beziehungen die Sache faktisch vorentscheiden kann. Eine aussergewöhnliche Beschleunigung ist in solchen Fällen kein netter Zusatz. Sie ist zentraler Bestandteil wirksamen Rechtsschutzes.

Ein weiteres Beispiel: In der Verfügung vom 19. März 2025 hielt das Bezirksgericht ausdrücklich fest, dass über die Obhut erst im weiteren Verfahren zu entscheiden sei. Im späteren Entscheid des Obergerichts klingt es dagegen so, als sei diese Frage damals bereits behandelt worden und als hätte ich dagegen vorgehen müssen. Das ist kein Unterschied in der persönlichen Wertung. Es steht so in den Akten. Und es betrifft die Grundlage dafür, wie der später entstandene Zustand beurteilt wird.

Man erwartet offenbar, dass ich vertraue: "Die Richterin weiss schon, was sie tut." Nur wächst Vertrauen nicht aus der Anzahl Seiten eines Urteils. Es wächst aus nachvollziehbaren Entscheidungen, aus der ernsthaften Behandlung von Widersprüchen und aus der Bereitschaft, Fehler offen zu korrigieren. Wenn diese Bereitschaft im Ergebnis nicht erkennbar ist, empfinde ich offizielle Erklärungen irgendwann schlicht als unglaubwürdig.

Umso absurder finde ich, wie viel Energie in einzelnen Nebenfragen und finanziellen Positionen steckt, während über Monate hinweg die eigentliche Lebensfrage der Kinder offenbleibt. Über einzelne Frankenbeträge lässt sich akribisch streiten. Verlorene Kindheit kann man später nicht nachberechnen.

Wer eingreift, trägt Verantwortung

Man könnte meine Kritik als Enttäuschung eines Vaters abtun, der vor Gericht bisher nicht erhalten hat, was er beantragt hat. Damit würde man sich die entscheidende Frage ersparen. Es geht nicht darum, wer "gewonnen" oder "verloren" hat. Ich würde dieselben Fragen stellen, wenn die Rollen vertauscht wären. Ein familienrechtliches Verfahren muss sich daran messen lassen, wie es mit den betroffenen Menschen umgeht und was es für die Kinder bewirkt. Nicht daran, welcher Elternteil am Ende mehr Recht bekommt.

Die Eltern tragen Verantwortung für ihr Verhalten und für ihren Konflikt. Weder die Gerichte noch die Beiständin haben die Trennung verursacht. Das behaupte ich auch nicht. Aber sobald ein Gericht derart tief in das Familienleben eingreift, übernimmt es selbst Verantwortung. Es entscheidet über den Lebensmittelpunkt der Kinder, die Betreuungszeiten und darüber, wer den Alltag weitgehend bestimmen darf und wer um einzelne zusätzliche Stunden kämpfen muss. Damit gestaltet es die Machtverhältnisse zwischen den Eltern ganz unmittelbar mit. Und diese Machtverhältnisse entscheiden wesentlich mit darüber, ob zwei Eltern wieder zueinanderfinden können oder sich immer weiter bekriegen.

Wenn ein Elternteil die Situation eskaliert und einseitig Tatsachen schafft, kann man doch nicht einfach darauf hoffen, dass genau dieser Elternteil anschliessend von sich aus einen fairen Ausgleich herstellt. Wozu hätte man sonst eine unabhängige Instanz? Wird der so entstandene Vorsprung durch vorläufige Entscheide und lange Verfahrensdauer immer weiter verfestigt, steht der andere Elternteil irgendwann vor einer fast unlösbaren Aufgabe. Er kann auf Ausgleich setzen, vernünftige Vorschläge machen und immer wieder den Rechtsweg beschreiten. Den faktischen Alltag bestimmen kann er trotzdem nicht. Und mit jedem Monat wird genau dieser Alltag zum nächsten Argument gegen eine Veränderung.

Das Gericht muss nicht jeden Elternkonflikt lösen können. Es kann auch nicht anstelle der Eltern kooperieren. Aber es entscheidet sehr wohl mit, ob Eskalation begrenzt oder durch die getroffenen Regelungen belohnt wird. Wenn am Schluss derjenige Elternteil, der den bestehenden Zustand hinterfragt, bei jeder Selbstverständlichkeit zusätzliche Belege liefern muss, während die andere Seite auf die einmal geschaffenen Verhältnisse verweisen kann, stimmt für mich etwas Grundsätzliches nicht. Ein Vater soll plötzlich im Detail beweisen, dass er Kinder versorgen und daneben noch einen Haushalt führen kann. Tausende andere Eltern müssen ihre Alltagstauglichkeit nie gegenüber einem Gericht rechtfertigen. Warum gelten für ihn plötzlich derart viel höhere Anforderungen?

Die Folgen tragen nicht nur die beiden Prozessparteien. Auch die Mutter ist einem langwierigen, belastenden Streit ausgesetzt. Die Kinder erst recht. Und dazu kommen Grossmütter, Grossväter, Gotten, Göttis und weitere Menschen, deren Beziehungen zur Familie mitbetroffen sind. Auf dem Papier geht es um zwei Eltern. Im echten Leben sind es ganze Familien und soziale Netze, die über Monate in Unsicherheit leben. Gerade in einer Situation, in der die Menschen ohnehin an ihre Grenzen kommen, müssten Behörden möglichst viel zur Entlastung und Deeskalation beitragen. Stattdessen können Fristen, Eingaben und unklare Perspektiven die Ohnmacht immer weiter vergrössern.

Ein Gespräch mit der Beiständin hat mir diesen Widerspruch besonders deutlich gemacht. Sie gab mir sinngemäss zu bedenken, ob eine Rückkehr der Kinder zu mir angesichts der inzwischen entstandenen Situation überhaupt noch sinnvoll wäre. Ich entgegnete, dass ich weder den einseitigen Wegzug noch die Dauer des Gerichtsverfahrens zu verantworten habe. Soll ich deshalb darauf verzichten, meine Grundrechte geltend zu machen und eine ernsthafte Prüfung zu verlangen? Nur weil so viel Zeit verstrichen ist, dass die Folgen dieses Zeitablaufs nun selbst gegen eine Veränderung sprechen? Zumal ich aus dem Verhalten meiner Kinder und den dokumentierten Belastungen gerade nicht den Schluss ziehe, dass die bestehende Situation ihnen guttut.

Darauf meinte sie, es müsse sehr schlimm sein, das alles durchzumachen, und fragte mich, ob ich schon psychologische Hilfe in Betracht gezogen hätte. Ich musste beinahe lachen. Nicht, weil irgendetwas daran lustig wäre. Und nicht, weil psychologische Hilfe grundsätzlich eine schlechte Idee wäre. Sondern weil das Gespräch plötzlich bei meiner Fähigkeit landete, die Situation auszuhalten. Ich bin psychisch stabil. Was ich nicht brauche, ist vor allem noch mehr Verständnis dafür, wie schwer das alles für mich sei, während die Ursachen der Belastung künstlich verursacht werden. Von einer neutralen Fachperson, die innerhalb dieses Systems arbeitet, hätte ich mir in diesem Moment eher gewünscht, dass sie die Belastung der Kinder und der ganzen Familie gegenüber dem Obergericht ausdrücklich thematisiert und auf eine rasche Entscheidung drängt.

Die Verantwortung der Eltern verschwindet dadurch nicht. Aber die Verantwortung der Behörden beginnt nicht erst mit dem endgültigen Urteil. Wer so weitreichend entscheidet, muss auch für die Folgen seiner Entscheide und die Wirkung der dazwischen verstreichenden Zeit Verantwortung übernehmen.

Wer überprüft eigentlich die Gerichte?

Mich beschäftigt inzwischen nicht nur der einzelne Entscheid, sondern das System dahinter.

Wenn Beweisanträge unbeantwortet bleiben, die Abklärung oberflächlich erscheint oder ein Verfahren trotz wiederholter Beschleunigungsgesuche lange dauert, wer schaut dann tatsächlich hin? Ein Rechtsmittel ist wichtig. Aber wenn dessen Behandlung wiederum Monate beansprucht, werden die Folgen der ersten Entscheidung in dieser Zeit nicht kleiner. Sie werden grösser.

Besonders bemerkenswert finde ich, wie rasch sich ein Verfahrensstand verändern kann, sobald eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht im Raum steht. Ob das in meinem Fall die Ursache für den Zeitpunkt des Entscheids war, ist offen. Aber weshalb war eine Entscheidung nach so langer Spruchreife nicht früher möglich? Diese Frage bleibt.

Und wie funktioniert die Kontrolle darüber hinaus? Bei den Aargauer Richterwahlen im August und September 2026 wurden die bisherigen Richterinnen und Richter mit einer Ausnahme bereits im ersten Anlauf klar bestätigt; auch die Ausnahme wurde schliesslich wiedergewählt. Das ist für sich kein Beweis mangelhafter Kontrolle. Es wirft aber eine wichtige Frage auf: Wie wird eigentlich überprüft, wie sorgfältig und menschlich mit den Familien umgegangen wird, die diesen Gerichten ausgeliefert sind?

Gerichte sollen unabhängig sein. Unabhängigkeit darf aber nicht mit Unantastbarkeit verwechselt werden. Gerade eine Institution, die so tief in Grundrechte und Familienleben eingreifen kann, muss sich an hohen fachlichen und menschlichen Standards messen lassen.

Auch die öffentliche Kontrolle stösst schnell an Grenzen. Bei Kritik heisst es häufig, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne man sich zu einem Fall nicht äussern. Der Schutz der Kinder und der Privatsphäre ist wichtig. Er darf aber nicht dazu führen, dass Fragen nach Verfahrensdauer, Qualitätskontrolle und internen Prioritäten grundsätzlich unbeantwortet bleiben.

Ein Medienbericht kann Aufmerksamkeit schaffen. Vielleicht für ein paar Stunden, bis zehn andere Meldungen folgen und sich irgendwo wieder ein Promi die Lippen aufspritzen lässt. Medienaufmerksamkeit ist keine institutionelle Kontrolle. Und auf die nächste Schlagzeile zu hoffen, ist kein rechtsstaatliches Konzept.

Ein Gericht ist kein Ort, an dem man Kunde sein möchte

Ich komme aus der Privatwirtschaft. Dort ist ein Unternehmen, das dauerhaft an den Bedürfnissen seiner Kunden vorbeiarbeitet, irgendwann in Schwierigkeiten. Mitarbeiter können gehen, Kunden können wechseln. Natürlich gibt es dort ebenfalls schlechte Führung und fragwürdige Entscheidungen. Aber es gibt zumindest Rückmeldungen, Konsequenzen und Alternativen.

Ein Gericht kann ich mir nicht aussuchen. Seine Macht ist gesetzlich vorgesehen und notwendig. Gerade deshalb muss der Anspruch an seine Arbeit höher sein, nicht tiefer.

Es reicht nicht, Rechtsnormen und Bundesgerichtsentscheide korrekt zitieren zu können. Wer über Familien urteilt, muss auch zuhören können, Widersprüche ernst nehmen, die eigene Einschätzung hinterfragen und begreifen, was ein Entscheid ausserhalb des Gerichtssaals auslöst.

Ich frage mich manchmal, ob das Gericht für manche Beteiligte irgendwann einfach zum nächsten Dossier wird. Bei Ärztinnen und Ärzten kennt man das Spannungsfeld zwischen notwendiger professioneller Distanz und der Gefahr, gegenüber Schicksalen abzustumpfen. Bei Familiengerichten dürfte diese Gefahr nicht kleiner sein.

Für das Gericht ist es ein Geschäft unter vielen. Für ein Kind ist es seine Kindheit. Für einen Vater oder eine Mutter die Beziehung zum eigenen Kind. Dieser Unterschied müsste bei jedem einzelnen Schritt spürbar sein.

Warum zuerst gegeneinander kämpfen lassen?

Das heutige Verfahren hat eine fatale Logik: Kläger gegen Beklagte. Eingabe gegen Eingabe. Beweise sammeln, Fehler der anderen Seite suchen, Positionen verhärten. Am Ende gewinnt einer mehr und der andere weniger. Und dazwischen stehen die Kinder. Schlimmstenfalls werden sie zur Waffe im Streit – nicht unbedingt, weil ein Gericht das will, sondern weil die von ihm geschaffenen Machtverhältnisse genau das begünstigen.

Wenn einem Elternteil sehr früh faktisch die alleinige Kontrolle über den Alltag der Kinder zufällt, verschiebt das auch die Verhandlungspositionen. Der andere Elternteil kämpft um Kontakte, während jeder weitere Monat die bestehende Situation verfestigt. Dazu kommen Unterhalt, finanzielle Abhängigkeiten und Kosten, die den Konflikt zusätzlich aufladen können.

Die Eltern bleiben dafür verantwortlich, ob sie kooperieren oder eskalieren. Aber wenn ein Gericht den Alltag und die Verhandlungspositionen beider Eltern durch seine Anordnungen entscheidend mitprägt, ist es nicht bloss unbeteiligter Zuschauer. Die Justiz sollte solche Dynamiken entschärfen, statt durch lange Verfahren ihre Folgen zu verstärken und danach allein auf die Verantwortung der zerstrittenen Eltern zu verweisen.

Ich bin inzwischen überzeugt: Der gerichtliche Streit sollte bei Familienkonflikten das letzte Mittel sein, nicht der Grundmodus.

Andere Kantone zeigen, dass es auch anders geht. In Basel-Stadt und St. Gallen gibt es seit Jahren Modelle der angeordneten Elternberatung. In Bern und weiteren Kantonen werden konsensorientierte, interdisziplinäre Ansätze erprobt oder angepasst. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen hat diese Ansätze im November 2025 ausdrücklich vorgestellt. Es geht darum, Eltern wieder ins Gespräch zu bringen und das Interesse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.

Nicht jede Situation eignet sich für Mediation. Bei Gewalt oder ernsthafter Gefährdung muss rasch und konsequent geschützt werden. Aber weshalb sollte bei allen anderen Familien der Kampf über Rechtsschriften der naheliegende Weg sein?

Mein Vorschlag wäre ein anderer: frühzeitig qualifizierte Elternberatung oder Mediation, eine unabhängige und tatsächliche Abklärung des Familienalltags, ernsthafte Gespräche mit beiden Eltern, bei Bedarf fachlich begleitete Beobachtungen der Eltern-Kind-Interaktionen und klare zeitliche Grenzen für vorsorgliche Entscheide. Und wenn ein Gericht entscheiden muss, dann auf einer möglichst vollständigen und aktuellen Grundlage – nicht einfach anhand eines Zustands, der während des Verfahrens entstanden ist.

Nicht Eltern gegeneinander in Stellung bringen. Sondern versuchen, für die Kinder möglichst viel von beiden Eltern zu erhalten.

Aargau, überdenkt dieses System.

Ich hätte nie gedacht, dass ich ausgerechnet der Justiz vorwerfen würde, zu wenig Interesse an der Lebensrealität von Menschen zu zeigen. Dort, wo Grundrechte geschützt werden sollen, habe ich erlebt, wie weit die Sprache vom Kindeswohl und der tatsächliche Umgang mit den betroffenen Kindern auseinanderliegen können.

Es geht nicht darum, dass in jedem Streit der Vater oder die Mutter gewinnen soll. Es geht darum, dass Kinder keine Aktenzeichen sind. Dass Eltern keine austauschbaren Figuren in einem Verfahren sind. Und dass ein Gericht nicht allein deshalb eine gute Entscheidung trifft, weil es sie auf 62 Seiten begründen kann.

Während man Zuständigkeiten diskutiert, Kosten verteilt und neue Rechtsschriften einfordert, wachsen die Kinder weiter auf. Und die Zeit, die ihnen mit einem Elternteil genommen wurde, gibt ihnen kein noch so sorgfältig formuliertes Urteil zurück.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1145
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 590 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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62 Seiten Obergericht – und ab in die nächste Runde zum Bundesgericht

Am 21. September 2026 hat das Obergericht entschieden. Ausgerechnet an jenem Tag, an dem seine Frist für eine Stellungnahme zu meiner Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht ablief.

Nach über 13 Monaten Berufungsverfahren liegt nun der Entscheid vor: 62 Seiten. Für ein vorsorgliches Verfahren. An Lesestoff mangelt es jedenfalls nicht.

Die Obhut bleibt bei der Kindsmutter. Beim Besuchsrecht, bei den Ferien und beim Unterhalt gibt es Anpassungen. Einige Fehler des Bezirksgerichts werden ausdrücklich korrigiert. An der Obhutsregelung ändert sich trotzdem nichts.

Schauen wir uns also an, wie man auf 62 Seiten zu diesem Ergebnis gelangt.

Keine Anhörung nötig

Auszug aus dem Obergerichtsentscheid zur Anhörung

Das Obergericht verzichtet auf eine mündliche Anhörung. Der Sachverhalt sei genügend geklärt, eine weitere Verhandlung aus Gründen der Prozessökonomie nicht erforderlich.

Ich komme aus der Privatwirtschaft. Wenn bei einem Projekt die Ausgangslage strittig ist, setzt man sich üblicherweise nochmals zusammen, bevor man einen Entscheid fällt. Gerade weil hier umstritten ist, wer die Kinder vor der Trennung wann betreut hat, und weil verschiedene Zeugen angeboten wurden, hätte ich ein paar Nachfragen für durchaus ökonomisch gehalten.

Aber vielleicht funktioniert Prozessökonomie vor Gericht anders.

Der März 2025, der offenbar schon alles entschieden haben soll

Auf Seite 13 schreibt das Obergericht, dass gegen die Verfügung vom 5. März 2025 kein Rechtsmittel offenstand und ich diejenige vom 19. März nicht angefochten habe. Deshalb habe sich das Bezirksgericht später nicht mehr ausführlich mit dem Wegzug befassen müssen.

Auszug Obergericht zu den März-Verfügungen

Schauen wir in die Verfügung vom 19. März 2025:

Auszug Bezirksgericht: Obhut später zu entscheiden

Dort steht ausdrücklich, dass über die Zuteilung der Obhut erst im weiteren Verfahren entschieden wird. Am 5. und 19. März ging es um superprovisorische Sofortmassnahmen und vorläufige Kontakte, nicht um einen abschliessenden vorsorglichen Obhutsentscheid. Mein entsprechendes vorsorgliches Gesuch hatte ich am 7. März eingereicht.

Gegen die Ablehnung einer superprovisorischen Massnahme gibt es grundsätzlich kein Rechtsmittel. Und eine Obhutsfrage, die das Bezirksgericht ausdrücklich noch offenlässt, kann ich schwerlich durch Nichtanfechtung anerkannt haben.

Auf Seite 30 greift das Obergericht den März nochmals auf:

Weiterer Auszug zur Beurteilung im März 2025

Dort klingt es erneut so, als sei damals bereits über die Obhut entschieden worden. Interessant. Im März schreibt das Bezirksgericht das Gegenteil; anderthalb Jahre später wird daraus offenbar eine bereits behandelte Frage.

Das eigentlich Interessante ist aber der Wechsel der Perspektive. Der Wegzug der Kinder erfolgte ohne meine Zustimmung. Das Bezirksgericht hielt im März sogar ausdrücklich fest, dass der abrupte Ortswechsel zusammen mit dem fast vollständigen Kontaktabbruch nicht dem Kindeswohl entspreche. Für die sofortige Rückführung hätte ich trotzdem zusätzlich besondere Dringlichkeit und einen nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteil glaubhaft machen müssen. Das sei nicht ausreichend gelungen.

Zägg. Die Kinder bleiben am neuen Ort, die Monate vergehen und nun muss ich aufzeigen, weshalb das Kindeswohl bei einer Obhut bei mir besser gewahrt wäre als im mittlerweile entstandenen Zustand. Am Anfang wäre der Wegzug zu rechtfertigen gewesen. Nach dem vollzogenen Wegzug soll ich begründen, weshalb man ihn rückgängig machen sollte. Die tatsächliche Ausgangslage hat sich verschoben, und mit ihr die Hürde für eine Änderung. Zeit arbeitet offenbar auch ohne Stundennachweis.

Natürlich gelten für eine sofortige superprovisorische Massnahme andere Voraussetzungen als für einen späteren Obhutsentscheid. Nur frage ich mich: Wenn der abrupte Wegzug bereits im März nicht dem Kindeswohl entsprach, für einen sofortigen Eingriff aber angeblich nicht genug nachgewiesen war, was bedeutete das damals für die Kinder? "Nicht genug für eine sofortige Rückführung" heisst schliesslich noch lange nicht "gut für das Kindeswohl".

Ein kleines Detail am Rande: In der Verfügung vom März steht sogar "Eheschutzverfahren". Wir waren nie verheiratet. Vielleicht erklärt das zumindest, weshalb die verschiedenen Verfahrensarten etwas durcheinandergeraten sind.

Ein Fehler weniger. Ein Argument mehr.

Das Bezirksgericht hatte unter anderem angenommen, ich könne keine persönliche Kinderbetreuung anbieten. Ausserdem hatte es den Kindergarteneintritt um ein ganzes Jahr zu früh angesetzt: August 2025 statt August 2026. Bereits in einer früheren Verfügung war ein Geburtsjahr falsch abgeschrieben worden. Mit Jahreszahlen scheint man es nicht immer so genau zu nehmen.

Nun schreibt das Obergericht auf Seite 21:

Auszug Obergericht zur persönlichen Betreuung

Die Feststellung des Bezirksgerichts, ich könne keine persönliche Betreuung leisten, sei "falsch". Meine Betreuungsmöglichkeiten stünden einer alternierenden Obhut grundsätzlich nicht entgegen.

Nach 13 Monaten ist damit immerhin ein wichtiger Fehler korrigiert. Nur weshalb gibt es trotzdem keine alternierende Obhut?

Auszug Obergericht zur geografischen Distanz

Wegen der grossen Distanz zwischen den heutigen Wohnorten und des inzwischen erfolgten Kindergarteneintritts. Diese Distanz entstand durch den eigenmächtigen Wegzug der Kindsmutter im März 2025. Seit damals verlange ich eine gerichtliche Überprüfung.

Im ersten Entscheid war der Kindergarteneintritt zu früh datiert. Im zweiten ist er nach mehr als einem Jahr Wartezeit tatsächlich eingetreten und wird nun zum Argument. Das muss man erst einmal hinbekommen.

100 Prozent gearbeitet – und wer hat die Kinder betreut?

Bevor es um meine heutigen Betreuungsmöglichkeiten geht, lohnt sich ein Blick zurück. Denn das Obergericht geht auf Seite 27 davon aus, dass vor der Trennung hauptsächlich die Kindsmutter für die Betreuung zuständig gewesen sei. Ich habe damals 100 Prozent gearbeitet, die Kindsmutter in einem tieferen Pensum. Daraus scheint sich für das Gericht eine ziemlich klare Rollenverteilung zu ergeben.

Nur funktioniert unsere damalige Betreuung nicht nach der simplen Formel "100 Prozent Erwerbsarbeit = kaum Kinderbetreuung". Die Kindsmutter arbeitete schliesslich ebenfalls: zunächst rund 60 Prozent, später rund 48 Prozent, überwiegend ausser Haus und mit entsprechenden Arbeitswegen. Ich war dagegen oft im Homeoffice und erledigte Arbeit teilweise lange bevor die Kinder aufstanden oder während ihres Mittagsschlafs. Stellenprozente sind nun einmal keine Betreuungsstunden.

Gerade darum ging es schon in meiner Replik vom Mai 2025. Zur Arbeitsorganisation lag eine Google-Timeline-Auswertung vor: In 59 Wochen war ich an 90 Tagen im Büro, oft bereits zwischen 5.30 und 6.30 Uhr. Und im Familienalltag war ich beim gemeinsamen Essen, Spielen, Einkaufen, Baden und Zubettbringen dabei. Auch die Kita-Abholungen gehörten dazu.

Rechnet man nicht einfach Erwerbspensen gegeneinander auf, sondern schaut auf die tatsächlich verfügbaren Zeiten während der Wachzeit der Kinder, waren die persönlichen Betreuungsanteile aus meiner Sicht sehr viel näher beieinander, als das Gericht vermuten lässt. Bei meiner Betrachtung des gelebten Alltags ging es um Unterschiede von wenigen Prozentpunkten, nicht um die Rollenverteilung, die ein Vergleich von 100 und 50 Prozent suggeriert. Das ist keine auf die Minute bewiesene Betreuungsquote – aber gerade deshalb wäre eine konkrete Prüfung sinnvoll gewesen.

Die Betreuungsgrafik in der ursprünglichen Klage war ausdrücklich nur eine Darstellung "in etwa". Gemeinsam verbrachte Zeit wird durch ein solches Raster ohnehin kaum vernünftig auf zwei Elternteile verteilt. Und damit sind Ausflüge, Freizeitgestaltung und viele kleine Alltagssituationen noch gar nicht erfasst.

Noch wichtiger: Betreuungszeit ist nicht gleich Bindung. Selbst wenn ein Elternteil etwas mehr Stunden allein mit den Kindern verbringt, sagt das noch nicht, zu welchem Elternteil sie die engere Beziehung haben. Ob ein Kind zum Vater oder zur Mutter geht, wenn es Trost braucht, lässt sich schlecht aus einer Lohnabrechnung ablesen.

Schon beim ersten Entscheid im August 2025 spielte die Verkürzung auf Erwerbspensen eine Rolle. Man kann danach noch zehn Seiten über Betreuungsmodelle schreiben und Urteile aus anderen Verfahren zitieren. Wenn schon die Ausgangsannahme den tatsächlich gelebten Alltag nicht richtig abbildet, wird der Schluss dadurch nicht unbedingt besser.

Über 1'100 Seiten Verfahrensakten – und gerade in einer der zentralen Fragen wird so stark vereinfacht, dass möglicherweise das Gegenteil der tatsächlichen Verhältnisse herauskommt? Vielleicht hätte es weniger abstrakte Rechnerei und ein paar konkrete Nachfragen gebraucht. Meine Kinder wurden jedenfalls nicht von meinem Arbeitsvertrag ins Bett gebracht.

Das geheimnisvolle Interesse meines Arbeitgebers

Das ist nun eine andere Frage: Könnte ich die Kinder heute bei einer alleinigen Obhut persönlich betreuen? Hier äussert das Obergericht auf Seite 28 Zweifel, ob ich Erwerbsarbeit, Haushalt und Kinderbetreuung langfristig vereinbaren könnte.

Auszug Obergericht zur Arbeitsorganisation

Mein Arbeitgeber hat schriftlich bestätigt, dass ich mein Pensum flexibel zwischen 60 und 100 Prozent gestalten kann und bei Arbeitsort und Arbeitszeit weitgehend frei bin. Das Obergericht vermutet trotzdem, 60 Prozent lägen wohl am "untersten Rand" der Interessen des Arbeitgebers.

Ja, 60 ist tatsächlich die unterste Zahl zwischen 60 und 100. Aber weshalb sollte eine ausdrücklich zugesicherte Möglichkeit damit plötzlich zweifelhaft sein?

Am 25. September 2025 hatte ich genau zu dieser Frage die beiden Eigentümer meines Arbeitgebers als Zeugen angeboten:

Auszug aus dem Zeugenangebot

Befragt wurden sie nicht. Stattdessen gibt es eine gerichtliche Einschätzung darüber, was mein Arbeitgeber vermutlich möchte. Die Personen, die es tatsächlich wissen, wären erreichbar gewesen.

Mein Modell für die Zukunft hatte ich ebenfalls beschrieben: Bei 60 Prozent wären es 25,2 Arbeitsstunden pro Woche, mit weitgehend frei wählbaren Zeitfenstern und bei Bedarf ein bis zwei Kita-Tagen. Im Juli 2026 reichte ich dazu nochmals eine Gegenüberstellung der zeitlichen Belastung beider Eltern ein:

Auszug aus der Stundenaufstellung

Meine geplanten Arbeitsstunden liegen dabei in einer ähnlichen Grössenordnung wie die Erwerbs- und Wegzeiten der Kindsmutter. Entscheidend wäre also die konkrete Organisation und nicht allein der Arbeitsvertrag. Trotzdem gilt mein Konzept als zu wenig überzeugend. Bestätigung des Arbeitgebers, Betreuungsmodell, Stundenvergleich, angebotene Zeugen – alles in den Akten.

Was genau hätte es zusätzlich gebraucht? Einen Betreuungsplan in Excel bis zum 18. Geburtstag der Kinder?

Warten schafft Stabilität

Auf Seite 29 kommt das Argument, das wohl am schwersten wiegt:

Auszug Obergericht zur Stabilität

Die Kinder leben seit rund 18 Monaten bei der Kindsmutter. Das spreche für Stabilität und Kontinuität.

Das ist ausgerechnet das Argument, vor dem ich bereits im August 2025 gewarnt hatte. Auch als das Obergericht im Oktober 2025 die Spruchreife mitteilte, fragte ich mich, was die vergehende Zeit mit der späteren Entscheidung machen würde.

Nur ein kurzer Rückblick:

  • Februar 2025: Ich reiche die Klage zur Regelung der Kinderbelange ein.
  • März 2025: Die Kindsmutter zieht ohne meine Zustimmung mit den Kindern weg.
  • März 2025: Die sofortige Rückführung wird abgelehnt; die eigentliche Obhutsfrage bleibt offen.
  • August 2025: Ich erhebe Berufung gegen den vorsorglichen Entscheid.
  • Oktober 2025: Das Obergericht erklärt das Verfahren für spruchreif.
  • August 2026: Ich erhebe Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht.
  • September 2026: Das Obergericht entscheidet – am letzten Tag der Frist zur Stellungnahme in der Rechtsverzögerungssache.

Ob die beiden letzten Termine zusammenhängen, kann ich nicht beurteilen. Der Ablauf ist jedenfalls bemerkenswert.

Zuerst wird die Obhutsfrage nicht sofort entschieden. Dann wartet man über ein Jahr auf die Berufungsentscheidung. Und anschliessend wird die in dieser Zeit entstandene Kontinuität als Argument gegen eine Änderung verwendet.

Im September habe ich darüber sogar einen eigenen Beitrag geschrieben: "Beziehungen verschwinden lassen – ohne Magie". Und noch vor der Zustellung des Entscheids habe ich genau diese Begründung als Möglichkeit beschrieben. Leider liest sich das inzwischen weniger wie eine Warnung und mehr wie die Zusammenfassung des nun vorliegenden Entscheids.

Natürlich ist der heutige Alltag der Kinder zu berücksichtigen. Aber wenn der Zeitablauf selbst zur Begründung wird, hat das Verfahren ein Problem. Im Ergebnis wirkt es wie eine Salami-Taktik: Jeden Monat wird ein weiteres Stück vom gemeinsamen Alltag abgeschnitten, bis sich irgendwann jede Veränderung mit der langen Dauer des bisherigen Zustands ablehnen lässt.

Noch ein Jahr für die nächste Korrektur? Bis dahin ist die neue Stabilität nochmals stabiler geworden. Irgendwann sind die Kinder erwachsen und die Obhutsfrage erledigt sich von selbst. Auch eine Art, ein vorsorgliches Verfahren zu beenden.

Was ist eigentlich mit den eingereichten Belegen?

Im Juli 2026 ging beim Obergericht ein fachlicher Bericht ein, der bei einem der Kinder eine erhebliche psychosoziale Belastung festhält. Das Obergericht verweist darauf, eine alleinige Verantwortung der Mutter sei nicht belegt und Trennungen seien für Kinder allgemein belastend.

Meine Frage war eine andere: Ob der abrupte Wegzug, der Verlust des gewohnten Umfelds und die starke Reduktion der alltäglichen Vaterkontakte zu dieser Belastung beitragen könnten. Eine solche Ursache ist nicht nachgewiesen. Sie wird mit dem allgemeinen Hinweis auf Trennungsbelastungen aber auch nicht geklärt. Gerade wenn die heutige Situation als besonders stabil bewertet wird, wäre das für mich eine wichtige Frage gewesen.

Die medizinischen Einzelheiten gehören nicht in einen öffentlichen Blog.

Ähnlich bei der Bindungstoleranz. Das Obergericht anerkennt, dass der eigenmächtige Wegzug nicht für eine ausgeprägte Bindungstoleranz der Kindsmutter spricht. Es verweist dann auf die inzwischen stattfindenden Besuchskontakte.

Nur: Gerichtliche Besuchszeiten einzuhalten ist nicht ganz dasselbe, wie die Beziehung der Kinder zum anderen Elternteil aktiv zu fördern. Ich hatte bereits 2025 Nachrichten eingereicht, in denen ich angeboten hatte, die Kinder nach dem Mittwochsbesuch gleich bis Donnerstagmorgen zu betreuen. Das Angebot wurde abgelehnt, obwohl an diesem Abend eine Drittbetreuung nötig war. Auch die Sommerferien mussten gerichtlich geregelt werden. Hinzu kamen Aussagen einer langjährigen Bezugsperson über die Beziehung zwischen mir und den Kindern.

Nicht jeder einzelne Vorgang entscheidet über eine Obhut. Mich wundert aber, wie wenig davon in der Abwägung erkennbar wird – obwohl die Unterlagen seit Langem in den Akten liegen.

Zahlungen im gemeinsamen Konto: offenbar verschwunden

Eine weitere interessante Passage findet sich auf Seite 56. Ich hatte am 13. Januar 2026 Kita-Zahlungen von insgesamt CHF 8'649.90 eingereicht, inklusive Aufstellung und Zahlungsbelegen.

Auszug aus der Kita-Zahlungsaufstellung

Bei zwei Zahlungen vom gemeinsamen Konto hatte ich ausdrücklich nur meinen Anteil von 80 Prozent geltend gemacht. Das regelmässige Einzahlungsverhältnis von 80 zu 20 Prozent hatte ich bereits im September 2025 mit einer Kontoübersicht belegt:

Auszug zur Finanzierung des Haushaltskontos

Das Obergericht rechnet die Beträge nicht an. Einerseits, weil die Kinder die bisherigen Kitas nach dem Wegzug nicht mehr besucht hätten. Andererseits, weil die Einzahlungen auf dem gemeinsamen Konto "vermischt" gewesen seien und ich meinen Anteil nicht genügend nachgewiesen hätte.

Auszug Obergericht zu den Kita-Zahlungen

Dass die Kinder die bisherigen Kitas nach dem Wegzug nicht mehr besucht haben, ist unbestritten. Aber im März 2025 war die Obhut noch gar nicht materiell geregelt. Das Bezirksgericht hielt am 19. März ausdrücklich fest, dass über die Obhut erst im weiteren Verfahren entschieden werde. Ich hatte die Rückkehr der Kinder beantragt und musste gleichzeitig sicherstellen, dass ich sie im Fall eines entsprechenden Entscheids auch tatsächlich betreuen könnte.

Hätte ich die bisherigen Kita-Plätze sofort gekündigt, wären sie bei einer späteren Obhutszuteilung an mich womöglich nicht mehr verfügbar gewesen. Also habe ich sie vorerst weiterbezahlt, statt eine bereits vorhandene Betreuungslösung aufzugeben. So abwegig war die Möglichkeit eines anderen Entscheids schliesslich nicht: Das Obergericht hat inzwischen die zentrale Feststellung des Bezirksgerichts, ich könne keine persönliche Betreuung anbieten, ausdrücklich als "falsch" bezeichnet. Auch beim Kindergarteneintritt lag die erste Instanz um ein ganzes Jahr daneben.

Nun erfahre ich, dass die Kosten nicht angerechnet werden, weil die Kinder diese Kitas ja nicht mehr besucht hätten. Das ist eine interessante Logik: Kündige ich die Plätze, fehlt mir bei einer Rückkehr möglicherweise die Betreuungslösung. Behalte und bezahle ich sie, waren die Plätze offenbar unnötig. Vorsorge ist anscheinend nur solange eine gute Idee, wie sie nichts kostet.

Ob solche Zahlungen rechtlich als Unterhalt angerechnet werden können, ist natürlich eine eigene Frage. Aber dann gibt es noch das Argument der "Vermischung" auf dem gemeinsamen Konto. Bereits im September 2025 hatte ich belegt, wer regelmässig wie viel auf dieses Konto einzahlte. Die Zahlungsbelege und die genaue Kita-Abrechnung folgten ebenfalls. Bei den zwei Zahlungen über das gemeinsame Konto habe ich ausdrücklich nur meinen Anteil von 80 Prozent geltend gemacht. Welche konkrete Information dem Obergericht noch fehlte, erschliesst sich mir aus der Begründung nicht. Die Zahlungen waren jedenfalls nicht bloss eine Behauptung.

Vielleicht benötigen Überweisungen künftig ein Namensschild, damit sie nach der Einzahlung nicht als vermisst gelten.

Immerhin etwas

Ganz ohne Änderungen bleibt der Entscheid nicht. Die Wochenendbesuche beginnen nun grundsätzlich jedes zweite Wochenende bereits am Freitag um 13 Uhr beziehungsweise nach Unterrichtsende und dauern bis Sonntagabend. Auch Videotelefonate, Ferien und Feiertage werden genauer geregelt. Beim Unterhalt korrigiert das Obergericht einzelne Punkte.

Das ist erfreulich. Ein Teil der Kontaktverbesserungen musste allerdings bereits während des langen Berufungsverfahrens separat angeordnet werden.

Zum Schluss noch die Kosten:

Auszug Obergericht zu den Verfahrenskosten

CHF 2'000 Gerichtskosten, die mit meinem Vorschuss verrechnet werden, sowie CHF 2'657.60 Parteientschädigung an die Gegenseite. Obwohl die Berufung teilweise gutgeheissen wurde. Die Lektüre der 62 Seiten gibt es immerhin kostenlos dazu.

Eigene Gedanken

Im Bezirksgerichtsentscheid konnte ich angeblich keine persönliche Betreuung leisten. Nun bezeichnet das Obergericht diese Feststellung als "falsch". Der Kindergarteneintritt war zuerst ein Jahr zu früh angesetzt, inzwischen ist er tatsächlich erfolgt und wird zum Argument. Und eine im März 2025 ausdrücklich offengelassene Obhutsfrage erscheint anderthalb Jahre später stellenweise wie eine bereits erledigte Angelegenheit.

Dafür brauchte es 13 Monate Berufungsverfahren und einen 62-seitigen Entscheid. Die zentralen Fehler der ersten Instanz werden teilweise korrigiert, dafür werden neue Annahmen zur früheren Betreuung und zu meinen heutigen Möglichkeiten aufgestellt, die ich nun wiederum vor Bundesgericht beanstanden muss. Ob auch diese korrigiert werden, ist natürlich noch offen.

Seit dem Wegzug sind über 19 Monate vergangen. Mehr als 1'100 A4-Seiten Rechtsschriften sind entstanden. Zur vorsorglichen Obhut liegen im Kern zwei Instanzentscheide vor – einer mit inzwischen korrigierten wesentlichen Annahmen und ein zweiter, bei dem aus meiner Sicht erneut grundlegende Fakten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dazu kommt ein ganzer Stapel weiterer Verfügungen und Schriftwechsel. Papier ist offenbar nicht das Problem.

Die reinen Gerichtskosten liegen inzwischen bei über CHF 10'000. Die Anwaltskosten sind nochmals um ein Mehrfaches höher. Zusammengerechnet bewege ich mich bereits im mittleren fünfstelligen Bereich. Ist das wirklich das Ergebnis, das man bei einem solchen Aufwand und nach 19 Monaten erwarten darf?

Natürlich müssen Gerichte Rechtsprechung berücksichtigen. Aber ich frage mich, wie viele Seiten mit allgemeinen Erwägungen und Verweisen auf andere Fälle es braucht, wenn gleichzeitig die konkrete Betreuung im Alltag, die Bindungen der Kinder und vorliegende Beweise so viele Fragen offenlassen. Wäre eine Stunde neutraler Beobachtung der Kinder mit beiden Eltern nicht möglicherweise hilfreicher gewesen als ein weiterer Stapel Rechtsschriften? Oder fünf Minuten gezieltes Nachfragen bei einem Zeugen, statt dieselbe Frage über Monate schriftlich hin und her zu schieben?

Es gab eine Gerichtsverhandlung. Es wurde auch einiges entschieden. Was mir aber fehlt, ist eine erkennbare, vertiefte Abklärung der konkreten Beziehung der Kinder zu beiden Eltern. Wenn man über 1'100 Seiten produziert, wird der Wald vor lauter Bäumen vielleicht tatsächlich schwer zu erkennen. Nur ist das Kindeswohl kein Baum, den man dabei übersehen sollte.

Der eigentliche Punkt meiner Klage war nie, möglichst viele Verfahren zu führen oder zu gewinnen. Ich wollte, dass die Betreuung und das Wohl meiner Kinder rechtzeitig und anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden. Stattdessen wird inzwischen der Zeitablauf, vor dem ich von Anfang an gewarnt habe, selbst zum Argument. Jeder dieser Monate ist Familienalltag, den uns auch ein späteres Urteil nicht zurückgeben kann.

Also: Ab in die nächste Runde zum Bundesgericht. Die Beschwerde wird vorbereitet. Ich bin gespannt, wie viele Seiten und wie viele Monate es noch braucht, bis die grundlegenden Fragen beantwortet sind.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1144
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 586 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Entscheid im Summarverfahren ist gefällt

Anruf Summarverfahren

Vor knapp einer Woche erhielt ich die Mitteilung, dass der Entscheid im Summarverfahren gefällt worden ist. Wegen meiner Ferienabwesenheit wird er am 8. Oktober abgeholt, damit sich die Frist für allfällige Rechtsmittel nicht unnötig verkürzt.

Nach Angaben des Oberrichters ist dem Bundesgericht bekannt, dass sich im Verfahren "etwas am Tun sei" und hat deshalb eine Fristverlängerung beantragt, welche heute ausgelaufen ist.

Eigene Gedanken

Grundsätzlich bin ich froh, dass sich das Obergericht nun zu einem Entscheid durchgerungen hat. Auf welcher Grundlage dieser beruht, wird sich nach der Zustellung zeigen.

Bezüglich "Kindeswohl" wurde aus meiner Sicht bisher nichts vertieft abgeklärt. Dasselbe gilt für die Bindung zwischen den Elternteilen und den Kindern. Entsprechend ist für mich derzeit offen, worauf sich der Entscheid konkret stützt.

Aus meiner Sicht gibt es zwei naheliegende Optionen:

  1. Das Obergericht entscheidet, dass die Kinder weiterhin bei der Mutter bleiben. Begründet beispielsweise mit dem Kindeswohl und damit, dass man die Kinder nicht erneut aus ihrem inzwischen bestehenden Umfeld herausreissen wolle.
  2. Das Obergericht entscheidet, dass die Kinder zu mir zurückkommen, weil aus meiner Sicht keine hinreichende Begründung dafür vorliegt, weshalb sie überhaupt weggezogen sind, und die Bindung zu beiden Eltern entsprechend berücksichtigt werden müsste. Hinzu kommen aus meiner Sicht aktenkundige Falschaussagen und eigenmächtiges Handeln der Kindsmutter, die bei der Frage der alleinigen Obhut zu würdigen wären.

Für die zweite Option sehe ich zumindest aktenkundige Grundlagen, auf welche sich ein solcher Entscheid stützen könnte. Bei der ersten würde sich für mich hingegen die Frage stellen, auf welche Abklärungen sie gestützt würde. Insbesondere müsste aus meiner Sicht erklärt werden, wie der aktenkundige psychologische Zustand der jüngeren Tochter gewürdigt wurde und ob ein möglicher Zusammenhang mit den vorausgegangenen Ereignissen überhaupt abgeklärt worden ist.

Was mich ebenfalls irritiert, ist der Zeitpunkt, zu welchem nun offensichtlich "etwas am Tun sei". Während beim Bundesgericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde hängig ist und sich das Obergericht dazu äussern musste, fällt nun der Entscheid. Umso mehr stellt sich für mich aber die Frage, weshalb uns über Monate hinweg immer wieder der Eindruck vermittelt wurde, es sei noch kein Entscheid absehbar, während gegenüber dem Bundesgericht offenbar kommuniziert werden konnte, dass sich sehr wohl etwas tut. Hat sich die Einschätzung des Obergerichts plötzlich geändert? War man sich dort selbst nicht sicher, wie lange das Verfahren noch dauern würde? Oder hat die hängige Rechtsverzögerungsbeschwerde den Handlungsdruck erhöht?

Auffällig bleibt für mich aber, dass Bewegung in das Verfahren genau in dem Moment kommt, in welchem das Obergericht seine bisherige Verfahrensdauer gegenüber dem Bundesgericht erklären muss.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1082
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 576 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Moralische Sicht

Wie bereits vor knapp drei Wochen geschrieben, ist heute die Frist für die Vernehmlassung zur Rechtsverzögerungsbeschwerde sowie die Zustellung der Beilagen an das Bundesgericht abgelaufen.

Da alles auf dem Postweg geht, werden die Akten wohl in den nächsten Tagen beim Bundesgericht eintreffen und ein paar Tage später werden hoffentlich auch wir davon erfahren. Und wieder ist dann ein Monat vergangen.

Eigene Gedanken

Juristisch scheint das Obergericht bisher noch richtig zu handeln. Schliesslich bekam es auch eine Frist von über drei Wochen. Für mich stellt sich jedoch in diesem Zusammenhang eine andere Frage: Warum wartet das Obergericht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt? In juristischen Verfahren mag es völlig normal sein, Fristen auszuschöpfen. Aber wer ist der Gegenspieler des Obergerichts? Ich? Weil ich nicht damit einverstanden bin, dass ein vorsorgliches Verfahren bisher über 18 Monate dauert, ohne dass aus meiner Sicht ein nachvollziehbarer und belegter Grund hervorgebracht wurde, weshalb die Kinder mich kaum mehr sehen dürfen? Mache ich mich dadurch verdächtig, dass ich meine Kinder beschützen möchte?

Aber neben der juristischen Sichtweise gibt es auch eine moralische. Ist dem Obergericht bewusst, welches Signal es damit aussendet? Das ist meine ganz persönliche Sicht. Ich kann nicht wissen, was sich die verantwortlichen Personen dabei denken. Ich kann nur beschreiben, wie es bei mir ankommt: "Es ist uns egal. Es ist uns egal, wie du dich als Vater fühlst. Es ist uns egal, weil wir glauben, den Kindern geht es gut. Wir wissen es zwar nicht, aber schliesslich gibt es kein Gesetz, welches uns direkt daran hindert."

Ich behaupte nicht, dass das Gericht tatsächlich so denkt. Aber genau so fühlt es sich für mich an.

Warten auf Godot

Beim Nachdenken darüber musste ich an Samuel Becketts Warten auf Godot denken. Eine kleine persönliche Ironie dabei: En attendant Godot war das Buch meiner mündlichen Französisch-Maturitätsprüfung. Damals hätte ich wohl kaum gedacht, dass mich sein Inhalt irgendwann nochmals auf diese Weise einholen würde. Diese moralische Lesart des Stücks habe ich damals allerdings noch nicht verstanden. Eine mögliche moralische Lesart des Stücks sieht darin mehr als nur das absurde oder vergebliche Warten auf jemanden, der nicht kommt: Wladimir und Estragon füllen dieses Warten mit Gesprächen, Spielen und Routinen. Das Stück wurde deshalb immer wieder auch als Bild dafür gelesen, wie Menschen sich beschäftigen und ablenken können, anstatt sich einer schwierigeren Wirklichkeit und der damit verbundenen Verantwortung zu stellen. Das ist nicht die einzig mögliche Interpretation des Stücks und soll hier auch nicht als solche dargestellt werden.

Interessant finde ich vielmehr, dass der darin beschriebene Mechanismus weit über ein Theaterstück hinaus vertraut wirkt. Menschen können sehr beschäftigt sein, kleine Probleme lösen, Abläufe einhalten und das jeweils Nächste erledigen. All das kann notwendig und sinnvoll sein. Gleichzeitig kann es dazu führen, dass die unangenehmere Frage nach der Verantwortung für das Ganze immer weiter in den Hintergrund rückt. Nicht zwingend aus bösem Willen, sondern vielleicht gerade deshalb, weil Routine einfacher ist als Zweifel und weil die eigene Zuständigkeit überschaubarer ist als die Folgen des gesamten Geschehens.

Richter sind davon nicht grundsätzlich ausgenommen. Sie sind Menschen und Teil derselben Gesellschaft wie wir alle. Gerichte brauchen Regeln, Fristen, Zuständigkeiten und Routinen. Die moralische Frage beginnt für mich dort, wo solche notwendigen Strukturen möglicherweise den Blick darauf erschweren, was ihr Zusammenwirken ausserhalb der Akten bewirkt. Ob dieser Mechanismus in meinem Verfahren tatsächlich eine Rolle spielt, weiss ich nicht. Ich kenne die Gedanken und Motive der beteiligten Personen nicht.

Und genau dort liegt für mich die Parallele zu Warten auf Godot. Nicht in der Dimension der Folgen: Gerade moralische und historische Lesarten des Stücks beziehen sich teilweise auf gesellschaftliches Versagen angesichts von Ereignissen, mit denen ein familienrechtliches Verfahren selbstverständlich nicht vergleichbar ist. Die Parallele betrifft lediglich die Funktionsweise: Man kann sich mit vielem beschäftigen und trotzdem der schwierigsten Frage ausweichen. In meinem Fall lautet sie für mich: Wer behält während all der notwendigen Verfahren und Zuständigkeiten die Verantwortung dafür im Blick, was das Warten selbst mit den betroffenen Kindern macht?

Kleine Anekdote: Gestern mussten sich die Kinder wieder einmal von mir verabschieden. Die jüngere Tochter hat mir wiederum über Stunden hinweg gesagt: "Möchte bei Papa bleiben". Und sich dann weinend wiederum mit Händen und Füssen gewehrt, als sie ins Auto gesetzt wurde. Sie weinte noch immer, als ich den beiden Kindern beim Wegfahren zuwinkte.

Bemerkenswert finde ich deshalb, dass der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bei Verfahren über die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ausdrücklich vor den Folgen des Zeitablaufs warnt. Im Guide on the case-law of the European Convention on Human Rights - Rights of the child formuliert er auf Seite 61:

"261. In cases concerning a parent’s relationship with his or her child, there is a duty to act swiftly and exercise exceptional diligence, in view of the risk that the passage of time may result in a de facto determination of the matter (T.C. v. Italy, 2022, § 58). When proceedings are too lengthy, they leave such matters unresolved for an extended period of time and thus cannot be justified as being in the best interest of the child, whose custody and residence should swiftly be clarified by the authorities (E.S. v. Romania and Bulgaria, 2016, §§ 63-65)."

Oder auf Deutsch:

261. In Fällen, die das Verhältnis eines Elternteils zu seinem Kind betreffen, besteht eine Pflicht zu zügigem Handeln und aussergewöhnlicher Sorgfalt, angesichts des Risikos, dass der Zeitablauf zu einer faktischen Erledigung der Angelegenheit führen kann (T.C. gegen Italien, 2022, § 58). Wenn Verfahren zu lange dauern, lassen sie solche Angelegenheiten über einen längeren Zeitraum ungelöst und können daher nicht als im besten Interesse des Kindes gerechtfertigt angesehen werden, dessen Sorgerecht und Aufenthalt von den Behörden zügig geklärt werden sollten.

Oder wie ich es bereits in einem Brief im Rahmen einer Stellungsnahme auch der Instruktionsrichterin zu erklären versucht habe:

Untätigkeit

All die Fristen und Verfahren haben eines gemeinsam: Die Zeit, die dabei vergeht, bekommen meine Kinder und ich nicht zurück. Immerhin läuft die Therapie meiner jüngeren Tochter weiter.

Wegfahrt

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1078
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 567 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Wie man einen Elternteil rechtsstaatlich zermürbt - ein Leitfaden

Im letzten Blog-Post habe ich über den Text von Dr. Jorge Guerra González Entfremdung leicht gemacht: Ein Leitfaden, wie man eine Beziehung ganz ohne Magie verschwinden lässt geschrieben. González dreht darin die Perspektive um: Statt zu fragen, wie Eltern-Kind-Entfremdung verhindert werden kann, beschreibt er sinngemäss, wie man sie möglichst zuverlässig entstehen lässt.

Die Idee gefällt mir. Also drehen wir die Perspektive noch einmal ein Stück weiter.

Was müsste man eigentlich tun, wenn das Ziel nicht bloss wäre, eine Beziehung zwischen einem Elternteil und seinen Kindern langsam verschwinden zu lassen, sondern den zurückbleibenden Elternteil gleich noch psychisch zu zermürben?

Natürlich rein hypothetisch. Und selbstverständlich immer unter der absoluten Maxime des Kindeswohls.

Vorab: Eine wichtige Klarstellung

Wer einen Elternteil psychisch zerstören möchte, begeht häufig einen Anfängerfehler. Er denkt an Gewalt. An Drohungen. An Beleidigungen. An offensichtliche Willkür. Vielleicht sogar an rechtswidrige Entscheidungen. Das ist unnötig.

Ein moderner Rechtsstaat stellt wesentlich elegantere Instrumente zur Verfügung. Sie haben gegenüber den klassischen Methoden einen entscheidenden Vorteil: Jeder einzelne Schritt kann vollkommen vernünftig aussehen.

Man muss einem Vater seine Kinder nicht wegnehmen. Es genügt zunächst, dass sie weg sind. Man muss ihm den Kontakt nicht verbieten. Es genügt, über seinen Antrag auf Wiederherstellung des bisherigen Zustands sorgfältig nachzudenken. Man muss seine Beziehung zu den Kindern nicht zerstören. Es genügt, Zeit verstreichen zu lassen.

Und man muss seine Grundrechte keineswegs bestreiten. Im Gegenteil. Man kann ihre Bedeutung ausdrücklich anerkennen. Nur mit ihrer tatsächlichen Durchsetzung sollte man sich nicht unnötig beeilen.

Denn unser Ziel lautet selbstverständlich nicht, einen Elternteil zu zerstören. Unser Ziel lautet: Kindeswohl. Das ist wichtig.

1. Schritt: Schaffen Sie Tatsachen

Am Anfang benötigen Sie ein Ereignis. Ein Elternteil entzieht die Kinder und verändert damit den bisherigen Alltag. Das ist zunächst etwas unschön. Besonders dann, wenn beide Eltern die elterliche Sorge tragen und über den Aufenthaltsort keineswegs Einigkeit besteht. Aber lassen Sie sich davon nicht beunruhigen.

Recht und Wirklichkeit sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Recht kann bestimmen, wie ein Zustand entstehen sollte. Die Wirklichkeit hat den angenehmen Vorteil, dass sie bereits da ist. Und damit beginnt unser wichtigster Verbündeter seine Arbeit: die Zeit.

Wie so etwas praktisch aussehen kann, habe ich bereits beim Kindesentzug am 03.03.2025 beschrieben. Ab diesem Zeitpunkt existiert ein neuer Zustand. Ob er rechtmässig entstanden ist, kann später geklärt werden. Die Kinder leben währenddessen bereits darin.

2. Schritt: Verwechseln Sie Dringlichkeit mit Sorgfalt

Der zurückbleibende Elternteil wird vermutlich nervös werden. Vielleicht reicht er sogar ein dringliches Gesuch ein.

Das ist verständlich. Für Sie besteht trotzdem kein Anlass zur Hektik. Schliesslich geht es um Kinder. Und gerade weil es um Kinder geht, darf man keinesfalls vorschnell entscheiden.

Man muss Akten studieren. Stellungnahmen einholen. Der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vielleicht braucht es weitere Abklärungen. Und sollte der Vater darauf hinweisen, dass jeder weitere Tag den neuen Zustand verfestigt, beweist gerade diese Ungeduld, weshalb sorgfältig gearbeitet werden muss. So gewinnen wir etwas ausserordentlich Wertvolles: Zeit

Das Problem daran ist juristisch keineswegs unbekannt. Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung garantiert jeder Person eine Beurteilung innert angemessener Frist. Bei Verfahren über die Beziehung zwischen Eltern und Kindern geht die Rechtsprechung noch einen Schritt weiter. Der EGMR hält ausdrücklich fest, dass in solchen Verfahren rasch und mit aussergewöhnlicher Sorgfalt gehandelt werden muss, weil der Zeitablauf die Sache faktisch entscheiden kann.

Aber keine Sorge. Zwischen einem Recht auf einen Entscheid innert angemessener Frist und einem tatsächlich vorliegenden Entscheid befindet sich noch erstaunlich viel Platz.

3. Schritt: Lassen Sie die Zeit Beweise produzieren

Nach einigen Wochen geschieht etwas Faszinierendes. Der ursprünglich neue Zustand ist nicht mehr ganz so neu. Die Kinder haben sich an einen anderen Alltag gewöhnt. Nach einigen Monaten wird es noch interessanter. Nun könnte eine erneute Veränderung nämlich belastend sein.

Erkennen Sie die Eleganz?

Am Anfang verändern Sie den Zustand nicht, weil zuerst sorgfältig geprüft werden muss. Später verändern Sie ihn nicht mehr, weil er inzwischen schon so lange besteht. Die Zeit, die zur Prüfung benötigt wurde, liefert damit selbst einen Grund gegen die Veränderung. Das ist institutionelle Nachhaltigkeit.

Genau über diesen Mechanismus habe ich gestern bereits geschrieben. Die entscheidende Frage ist irgendwann nicht mehr nur, wie lange ein Verfahren dauert. Die interessantere Frage lautet, ob das Verfahren durch seine Dauer selbst Tatsachen schafft, die später wiederum in die Beurteilung einfliessen.

4. Schritt: Geben Sie dem Vater eine Aufgabe

Ein Elternteil, dessen Kinder plötzlich weitgehend aus seinem Alltag verschwinden, benötigt Beschäftigung. Hierfür eignet sich ein Gerichtsverfahren hervorragend. Er darf Anträge schreiben. Beweise einreichen. Stellungnahmen verfassen. Entscheide anfechten. Fristen überwachen. Kostenvorschüsse bezahlen. Weitere Anträge schreiben. Und selbstverständlich darf er jederzeit darauf vertrauen, dass sein Anliegen sorgfältig geprüft wird. Daneben kann man sicher auf den anderen Elternteil vertrauen, dass dieser noch irgendwelche Nebenverfahren, wie eine Betreibung anstösst, damit die Beschäftigung auch wirklich genügend umfangreich ist.

Irgendwann wird er allerdings fragen, wann eigentlich entschieden wird. Das ist der Moment, in dem Sie ihm erklären können, dass Gerichte eben sorgfältig arbeiten müssen oder viel zu tun haben. Sollte er später nochmals fragen, dokumentieren Sie seine zunehmende Ungeduld. Sie könnte noch nützlich werden.

Was ein solches Verfahren auf der anderen Seite des Richtertisches bedeuten kann, habe ich bereits unter Lange Verfahren - Effekt auf die Eltern beschrieben. Ein Verfahren besteht eben nicht nur aus Akten, Fristen und Eingaben. Auf der anderen Seite sitzt ein Mensch, dessen Leben währenddessen weiterläuft.

5. Schritt: Beobachten Sie die psychologische Transformation

Am Anfang möchte der Elternteil seine Kinder zurück. Später möchte er zusätzlich verstehen, weshalb nichts geschieht. Noch später möchte er wissen, ob überhaupt jemand versteht, was das Nichtstun mit ihm und den Kindern macht.

Das sind vollkommen unterschiedliche Probleme. Behandeln Sie sie deshalb auch getrennt. Seinen Schlafverlust behandeln wir nicht als Folge des Verfahrens. Seine Angst behandeln wir nicht als Folge des Kontaktverlusts. Seine Wut behandeln wir nicht als mögliche Folge erlebter Ohnmacht. Sein Misstrauen behandeln wir nicht als mögliche Folge monatelanger Ergebnislosigkeit.

Wir betrachten einfach das, was jetzt vor uns liegt: einen zunehmend belasteten Menschen. Damit haben wir einen wichtigen Wendepunkt erreicht. Denn irgendwann kann aus einem Elternteil, der auf ein Problem hingewiesen hat, ein problematischer Elternteil werden.

6. Schritt: Vergessen Sie niemals das Kindeswohl

Nun benötigen wir noch einen Begriff, der alles zusammenhält. Glücklicherweise existiert er bereits. Das Kindeswohl. Das Kindeswohl erlaubt uns, vollkommen gegensätzliche Dinge mit derselben Begründung zu tun. Wir können Kontakt fördern. Wegen des Kindeswohls. Wir können Kontakt reduzieren. Wegen des Kindeswohls. Wir können rasch intervenieren. Wegen des Kindeswohls. Wir können zunächst abwarten. Wegen des Kindeswohls. Wir können einen bestehenden Zustand verändern. Wegen des Kindeswohls. Und wir können denselben Zustand später gerade deshalb erhalten, weil eine Veränderung das Kind belasten könnte.

Das Kindeswohl besitzt damit eine wunderbare Eigenschaft: Es widerspricht einem praktisch nie. Nur ist "Kindeswohl" juristisch kein Zauberwort ohne Inhalt. Das schweizerische Kindesschutzrecht knüpft konkrete Massnahmen an eine Gefährdung des Kindeswohls. ZGB Art. 307 verpflichtet die Kindesschutzbehörde zu geeigneten Massnahmen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Und der Begriff umfasst eben nicht bloss die Frage, bei welchem Elternteil ein Kind gerade schläft. Zum Kindeswohl gehören unter anderem körperliches und psychisches Wohlergehen, stabile soziale Bindungen, Schutz, Förderung und eine altersgerechte Entwicklung. Auch die UN-Kinderrechtskonvention stellt das Wohl des Kindes bei Massnahmen, die Kinder betreffen, als vorrangigen Gesichtspunkt heraus.

Gerade deshalb lohnt sich bei jeder Berufung auf das Kindeswohl eine einfache Nachfrage: Welcher konkrete Aspekt des Kindeswohls ist gemeint, aufgrund welcher Tatsachen wird er beurteilt und welche Auswirkungen haben sowohl das Handeln als auch das Nichtstun auf ihn?

7. Schritt: Bleiben Sie selbstverständlich rechtsstaatlich

Jetzt kommen wir zum wichtigsten Teil unseres Leitfadens. Der Vater könnte irgendwann auf Grundrechte hinweisen. Recht auf Familienleben. Rechtliches Gehör. Verfahrensgarantien. Beurteilung innert angemessener Frist. Machen Sie hier bitte keinen Fehler. Bestreiten Sie keines dieser Rechte. Das wäre unnötig. Schreiben Sie stattdessen:

  • "Das Gericht verkennt nicht..."
  • "Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände..."
  • "Im Interesse des Kindeswohls..."
  • "Nach sorgfältiger Abwägung..."
  • "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt..."

Das Recht bleibt damit vollständig erhalten. Lediglich die Wirklichkeit entwickelt sich weiter.

Wer es weniger satirisch bevorzugt: BV Art. 29 garantiert nicht bloss irgendein Verfahren, sondern eine Beurteilung innert angemessener Frist. BV Art. 13 schützt zudem das Privat- und Familienleben.

8. Schritt: Sorgen Sie dafür, dass niemand verantwortlich ist

Nach genügend langer Zeit stellt sich möglicherweise eine unangenehme Frage:

Wie konnte es eigentlich so weit kommen? Die Antwort ist erfreulich einfach: Niemand hat es getan.

Der eine Elternteil hat gehandelt. Eine Behörde wollte zunächst abklären. Ein Gericht wollte sorgfältig entscheiden. Eine Fachperson wollte das Kind nicht belasten. Eine weitere Instanz wollte nicht vorgreifen. Das Rechtsmittelverfahren brauchte Zeit. Und irgendwann war die Zeit selbst zum Argument geworden.

Jede einzelne Handlung hatte einen Grund. Jede einzelne Verzögerung hatte eine Erklärung. Jede einzelne Entscheidung konnte juristisch begründet werden.

Nur das Ergebnis wirkt merkwürdig.

9. Schritt: Die materielle Rechtsverweigerung

Und damit erreichen wir die höchste Stufe unseres kleinen Lehrgangs.

Wir müssen dem Vater seine Rechte niemals ausdrücklich verweigern. Wir müssen sie ihm lediglich so lange theoretisch zugestehen, bis ihre praktische Durchsetzung einen grossen Teil ihres ursprünglichen Sinnes verloren hat.

Das ist wesentlich eleganter. Denn formell existiert weiterhin alles: ein Verfahren, Akten, Eingaben, Rechtsmittel, Richter, Entscheide, Rechtsbelehrungen. Und selbstverständlich das Kindeswohl. Nur die verlorene Zeit bekommen weder der Elternteil noch seine Kinder zurück.

Vielleicht liegt genau hier die interessanteste Frage. Nicht, ob ein Rechtsstaat Rechte kennt. Sondern was ein Recht noch wert ist, wenn seine Durchsetzung so spät erfolgt, dass die Realität, vor der es schützen sollte, längst geschaffen wurde.

Dabei ist der Begriff der Rechtsverzögerung selbst keineswegs bloss rhetorisch. Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung garantiert die Beurteilung innert angemessener Frist. Ob diese Grenze in einem konkreten Verfahren überschritten wurde, ist allerdings eine Rechtsfrage, die letztlich das zuständige Gericht beurteilen muss.

Und genau hier bekommt dieser Text eine kleine, fast zu passende Fussnote aus der Gegenwart.

Wie bei der Rechtsverzögerungsbeschwerde vom 24.08.2026 beschrieben, liegt die Sache inzwischen beim Bundesgericht. Am 31.08.2026 räumte dieses dem Obergericht eine Frist bis zum 21.09.2026 für seine Stellungnahme ein. Auch die Akten wurden angefordert.

Während ich diese Zeilen schreibe, wartet damit seit mehr als zwei Wochen ausgerechnet das Bundesgericht in einem Verfahren über die Frage der Verfahrensverzögerung auf die Stellungnahme und die Unterlagen der Vorinstanz.

Das ist selbstverständlich kein Beweis für eine Rechtsverzögerung durch das Bundesgericht. Die gesetzte Frist läuft zum Zeitpunkt dieses Textes noch.

Es ist lediglich eine Pointe, die man sich als Autor kaum besser hätte ausdenken können.

Schluss

Eigentlich sollte dieser Text ein ironischer Leitfaden sein. Eine überspitzte Anleitung dafür, wie man es nicht machen sollte. Ein kleines Gedankenspiel darüber, wie absurd ein Verfahren aussehen müsste, wenn man tatsächlich das Ziel hätte, einen Elternteil möglichst effizient zu zermürben, während man gleichzeitig seine Rechte wahrt und selbstverständlich jederzeit im Namen des Kindeswohls handelt.

Das Problem ist nur: Ich musste erstaunlich wenig erfinden.

  • Kinder weg.
  • Nicht zeitnah entscheiden.
  • Den entstandenen Zustand weiterlaufen lassen.
  • Zeit verstreichen lassen.
  • Den neuen Zustand dadurch immer normaler werden lassen.
  • Den Vater Anträge schreiben, Beschwerden führen, Fristen überwachen und Rechnungen bezahlen lassen.

Das sollte die Übertreibung sein. Nun können Sie sich durch diesen Blog scrollen und selbst nachsehen, welche dieser Punkte tatsächlich nur meiner Fantasie entsprungen sind. Finden Sie den Unterschied zur Realität?

Vielleicht liegt genau darin die bitterste Pointe dieses ganzen Textes: Satire funktioniert normalerweise dadurch, dass man die Realität so weit überzeichnet, bis ihre Absurdität sichtbar wird. Was macht man aber, wenn man beim Überzeichnen irgendwann merkt, dass man eigentlich nur das Erlebte aufgeschrieben hat?

Dann ist es möglicherweise keine besonders gute Satire. Oder eine erschreckend gute.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1078
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 563 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Beziehungen verschwinden lassen - ohne Magie

Heute bin ich über einen Text gestolpert, bei dem ich mich stellenweise gefragt habe, ob der Autor meinen Fall kennt. Wohl eher nicht. Aber wohl tausende analoge Fälle.

Der Psychologe Dr. Jorge Guerra González veröffentlichte im August 2026 den Beitrag Entfremdung leicht gemacht: Ein Leitfaden, wie man eine Beziehung ganz ohne Magie verschwinden lässt.

Der Titel klingt zunächst fast absurd. Das ist Absicht. González dreht die übliche Frage um. Nicht: "Wie verhindert man Eltern-Kind-Entfremdung?", sondern sinngemäss: Was müsste eigentlich passieren, damit eine Beziehung zwischen einem Kind und einem Elternteil langsam verschwindet?

Und eine der wichtigsten Zutaten dafür ist erstaunlich banal: Zeit.

An diesem Punkt wurde der Text für mich besonders interessant.

Wenn das Gericht nichts macht

Bei mir braucht es gar keine riesige Maschinerie aus unzähligen Fachpersonen, Gutachtern und Behörden, bei der am Ende niemand so genau weiss, wer gerade auf wen wartet.

Es ist eigentlich viel einfacher. Das Verfahren liegt beim Gericht. Und das Gericht entscheidet nicht.

Für das Gericht mag "noch nicht entschieden" bedeuten, dass der bestehende Zustand vorläufig weiterläuft. Für ein kleines Kind ist dieser Zustand aber nicht vorläufig. Es lebt jeden einzelnen Tag darin.

Am 3. März 2025 wurden meine damals ein- und dreijährigen Töchter einseitig aus ihrem bisherigen Umfeld gerissen. Seither bin ich vom Vater, der seine Kinder zuvor in erheblichem Umfang im Alltag betreute, zu einem Vater geworden, der sie hauptsächlich im Rahmen eines Besuchsrechts sieht. Über die Rechtmässigkeit dieser Situation wird gestritten. Währenddessen bleibt sie bestehen. Nicht weil nach einer umfassenden Prüfung rechtskräftig entschieden worden wäre, dass dies die richtige Lösung für meine Kinder ist. Sondern weil das Gericht nicht entscheidet. Und genau das ist der Punkt, den González in seinem Text so treffend beschreibt. Ein Familiengericht steht während eines solchen Verfahrens nicht einfach daneben und beobachtet eine Familie. Auch wenn es nichts verändert, wirkt dieses Nichtstun auf die Familie ein.

Am 06.07.2026 hatten wir im Rahmen einer Replik auf die superprovisorische Verfügung den Bericht der Psychiatrie zugesendet und ich habe darin noch einen Brief an die beteiligten Richterinnen und Richter verfasst. Erstaunlich, die Parallele zur oben zitierten Publikation.

Untätigkeit

Stillstand beim Gericht bedeutet nicht Stillstand für das Kind.

Das Gericht schafft durch Warten Tatsachen

Meine ältere Tochter war drei Jahre alt, als sie aus ihrem bisherigen Umfeld genommen wurde. Meine jüngere Tochter war ein Jahr alt. Inzwischen geht die ältere in den Kindergarten. Die jüngere hat einen erheblichen Teil ihres bisherigen Lebens unter der neuen Betreuungsrealität verbracht.

Das ist nicht einfach "Verfahrensdauer". Das ist Kindheit. Aus einem vorläufigen Zustand ist inzwischen längst Alltag geworden.

Und irgendwann verändert sich dadurch auch die Frage, die das Gericht beantworten wird.

Am Anfang lautete die Frage:

War es richtig, die Kinder nach dem von mir als unrechtmässig gerügten Entzug durch die anschliessende superprovisorische Regelung aus ihrem bisherigen Umfeld fernzuhalten und den Kontakt zu ihrem Vater derart zu reduzieren?

Wenn man lange genug wartet, droht daraus irgendwann eine andere Frage zu werden:

Kann man den Kindern jetzt überhaupt noch zumuten, den seit so langer Zeit bestehenden Zustand wieder zu verändern?

Das ist aber nicht die Frage, die ich mit meinen Anträgen im vorsorglichen Verfahren dem Gericht vorgelegt habe. Die Frage ist vielmehr, ob diese Anträge noch ernsthaft anhand der ursprünglichen Situation beurteilt werden. Daran habe ich inzwischen Zweifel. Und genau da wird es absurd. Denn dann schafft das Gericht durch seine eigene Untätigkeit einen Status quo, der später möglicherweise als Argument dafür dient, genau diesen Status quo nicht mehr zu verändern. Einen Status quo, der abgesehen davon von einem Gericht verfügt wurde und daher seitdem auch in der Verantwortung der Behörde ist.

González beschreibt genau diesen Mechanismus. Eine Situation besteht, sie verfestigt sich durch Zeit und diese Verfestigung wird anschliessend selbst zum Grund, vorsichtig mit einer Veränderung zu sein.

Das Erschreckende daran ist: Dafür braucht es keinen Gerichtsbeschluss mit dem Titel "Beziehung zum Vater beenden". Es reicht, nichts zu tun.

Was González beschreibt, ist auch rechtlich ein Problem

Und an diesem Punkt ist der Text für mich mehr als eine interessante psychologische Betrachtung.

Denn die Bedeutung des Faktors Zeit ist auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein wiederkehrendes Thema. Der EGMR betont bei Verfahren über die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, dass diese besonders zügig behandelt werden müssen. Der Grund dafür ist ziemlich einfach: Der Zeitablauf kann für die Beziehung zwischen einem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, irreparable Folgen haben.

Das Gericht kann zwei Jahre später noch immer einen Entscheid schreiben. Meine Kinder sind zwei Jahre später aber nicht mehr dieselben Kinder. Sie sind zwei Jahre älter. Geprägt von ihrem neuen Umfeld und von der Mutter der Kindsmutter, welche sogar aktiv am Entzug der Kinder beteiligt war. Und hat mich als Bezugsperson ersetzt. Ohne dass das Gericht dies in irgendeiner Weise berücksichtigt.

Genau deshalb kann sich ein Gericht meiner Meinung nach nicht darauf zurückziehen, es habe ja "noch nichts entschieden". Denn während das Gericht nichts entscheidet, passiert trotzdem etwas. Die Kinder werden älter. Der Ausnahmezustand wird zum Alltag. Die bisherige Beziehung verändert sich. Der Status quo verfestigt sich. Und irgendwann liegt vor dem Gericht nicht mehr dieselbe familiäre Situation, über die es ursprünglich hätte entscheiden müssen.

Dann droht genau der Zirkelschluss, vor dem ich Angst habe:

Das Gericht lässt durch seine Untätigkeit einen Zustand entstehen und verfestigen.

Und später wird genau die Dauer dieses Zustands möglicherweise zum Argument dafür, ihn nicht mehr zu verändern.

Eine Beziehung kann man auch durch Nichtstun sterben lassen

Vielleicht ist das der Punkt aus dem Text von González, der bei mir am stärksten hängen geblieben ist. Eine Eltern-Kind-Beziehung muss niemand mit einem einzigen Entscheid zerstören. Man kann auch einfach nichts machen. Noch einen Monat. Noch drei Monate. Noch sechs Monate. Noch ein Jahr. Und das Gericht wartet.

Bei meiner jüngeren Tochter ist inzwischen klar, dass sie therapeutische Unterstützung benötigt. Und was ist, wenn das Gericht irgendwann entscheidet? Selbst wenn es sich dafür entscheidet, dass die Kinder wieder bei mir wohnen dürfen, ist damit nicht einfach alles wieder gut. Für das Gericht ist der Fall dann irgendwann abgeschlossen. Für meine Töchter möglicherweise nicht. Meine jüngere Tochter benötigt inzwischen therapeutische Unterstützung. Wie lange sie diese brauchen wird und welche Folgen die vergangenen Monate für sie haben werden, weiss heute niemand.

Ich erwähne das nicht, weil ich aufgebe. Ganz im Gegenteil. Wenn ein Kind therapeutische Unterstützung benötigt, dann braucht es diese Unterstützung. Und wenn eine Beziehung zwischen einem Kind und seinem Vater unter einer jahrelangen Ausnahmesituation leidet, dann kann die Antwort darauf für mich nicht sein, diese Situation einfach noch länger bestehen zu lassen.

Ich werde jedenfalls nicht irgendwann sagen: "Jetzt ist halt zu viel Zeit vergangen." Denn genau das wäre die Logik, vor der ich hier warne. Und vor allem wäre es auch nicht das, was meine Kinder mir signalisieren. Sie zeigen mir bis heute immer wieder, dass sie sich ein Leben hier wünschen. Dass dieser Wunsch trotz all der vergangenen Zeit noch da ist, ist für mich umso mehr ein Grund, nicht einfach hinzunehmen, dass aus einem jahrelang aufrechterhaltenen Zustand irgendwann eine endgültige Realität gemacht wird.

Kennt das Gericht diesen Wunsch? Von meiner Seite her, klar. Genau so, wie Sie als Leserin oder Leser. Aber wurde er jemals unabhängig abgeklärt? Nein. Genauso wenig liegt das von uns ausdrücklich beantragte Erziehungsgutachten vor. Würden Sie sich anmassen auf dieser Grundlage zu entscheiden? Sie wissen ungefähr gleich viel, wie die Richterinnen und Richter.

Und genau das verstehe ich nicht: Wie will man über die Zukunft zweier kleiner Kinder entscheiden, wenn zentrale Fragen gar nie abgeklärt wurden? Ich kann die vergangenen Monate nicht zurückholen. Ich kann den Alltag mit meinen Kindern, der in dieser Zeit nicht stattgefunden hat, nicht nachholen.

Aber daraus folgt doch nicht, dass man auch die kommenden Monate verloren geben muss. Im Gegenteil. González beschreibt in seinem Text, wie eine Beziehung ganz ohne grossen Knall verschwinden kann. Genau deshalb ist gerichtliche Untätigkeit in Kinderbelangen für mich nicht einfach ein organisatorisches Problem.

Was verloren gegangen ist, ist für mich kein Grund aufzugeben. Es ist ein Grund, keine weitere Zeit zu verlieren.

Falls Sie mehr von Dr. Jorge Guerra González lesen möchten, der weitaus mehr Expertise auf dem Gebiet hat, als ich es je haben werde, kann ich Ihnen wärmstens seinen Blog empfehlen.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1076
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 562 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Pfändung erledigt

So. Hätte ich das auch noch erledigt.

Pfaendung erledigt

Eigene Gedanken

Immerhin. Das ging einigermassen schnell.

Trotzdem: Wieder einmal muss ich allem hinterherrennen. Besonders absurd finde ich den zeitlichen Ablauf: Die Pfändung bzw. Weiterführung der Betreibung wurde vom Anwalt der Kindsmutter über eine Woche nachdem ich bereits bezahlt hatte initiiert.

Man hätte natürlich auch kurz prüfen können, ob die Forderung inzwischen bezahlt wurde. Aber dann wäre mir dieser kleine Ausflug ins schweizerische Betreibungswesen entgangen.

Müsste nicht irgendwann auch jemand der Kindsmutter auf die Finger klopfen und darauf hinweisen, dass ein anständiger Umgang miteinander vielleicht langsam angezeigt wäre? Zumindest würde ich versuchen, meinen Kindern beizubringen, dass man nicht alles macht, nur weil man es machen kann. Eigenverantwortung nennt sich das. Kennt jemand dieses Wort heutzutage noch? Vor langer, langer Zeit war dies mal eine Tugend. Heute wohl eher eine Randerscheinung.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1076
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 561 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Pfändungsankündigung

Heute wieder einmal schöne Post erhalten.

Blicken wir zuerst ein paar Wochen zurück. Wie am 17.08.2026 bereits beschrieben, war das Gericht der Meinung, dass ich nebst den Unterhaltsbeiträgen zusätzlich auch noch die Krankenkasse und die Kita finanzieren muss.

Wir erinnern uns an die entsprechende Verfügung:

Rechtseröffnung

Und natürlich hat die Berufung in einem solchen Verfahren keine aufschiebende Wirkung.

Also habe ich am 31.08.2026 zusammen mit den regulären monatlichen Unterhaltszahlungen auch diese zusätzlichen Beträge überwiesen – sogar schön separat aufgeteilt, damit wirklich niemand mehr etwas zusammenrechnen muss:

Zahlungen

Man könnte meinen, damit wäre die Sache fürs Erste erledigt. Falsch gedacht. Heute kam nämlich noch etwas dickere Post vom Betreibungsamt:

Pfändung

Und da stellen sich mir gleich mehrere Fragen: Woher kommen plötzlich diese CHF 800? In der Verfügung waren es noch CHF 400. Und vor allem: Wie kommt das Betreibungsamt plötzlich zum Schluss, dass bei mir etwas gepfändet werden müsse, obwohl ich die angeordneten Beträge überwiesen habe?

Eigene Gedanken

Langsam bin ich über den weiteren Verlauf nicht mehr nur frustriert, sondern ziemlich sauer. Irgendwann wird selbst die geduldigste Formulierung etwas unglaubwürdig. Was soll das? Kann die Kindsmutter einfach eine Betreibung weiterziehen und am Ende steht eine Pfändung vor der Tür – unabhängig davon, was tatsächlich bezahlt wurde? Und woher stammen die plötzlich genannten CHF 800, wenn in der Verfügung noch von CHF 400 die Rede war? Ich verstehe zunehmend nicht mehr, was das Ziel dieses ganzen Behördenmarathons sein soll. Dass ich mich als Vater bald täglich irgendwo erklären, Unterlagen einreichen oder nachweisen muss, dass ich meinen Verpflichtungen nachgekommen bin? Irgendwann darf man sich schon fragen, wo hier eigentlich die Grenze liegt.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1076
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 555 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Ich finde mich wieder in der Vaterrolle

Da die Justiz gerade ein bisschen mit sich selbst beschäftigt ist, um herauszufinden, ob 18 Monate nach dem unrechtmässigen Entzug zweier Kleinkinder aus juristischer Sicht allenfalls wirklich angezeigt wäre, sich nun vielleicht doch zeitnah um den Fall zu kümmern, scheint mir dies ein guter Zeitpunkt für eine kleine Zusammenfassung – beziehungsweise einen Rückblick auf die vergangenen 18 Monate. Irgendwie finde ich mich dabei in einer neuen Vaterrolle wieder. Zwar darf ich mich nicht mehr um meine zwei Töchter kümmern, dafür aber um die Justiz.

Blicken wir zurück.

Am 03.03.2025 wurden die beiden Kinder unrechtmässig entzogen. Bereits am darauffolgenden Tag wurde das Bezirksgericht, bei dem zu diesem Zeitpunkt ohnehin ein Verfahren betreffend diese beiden Kinder hängig war, darüber in Kenntnis gesetzt.

In einer für mein Empfinden "normalen" Welt könnte man nun meinen, die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) übernehme ab diesem Zeitpunkt Verantwortung und gehe dem Fall nach. Man kann die KESB gut finden oder nicht. Aber wir leben in einer Demokratie, und offensichtlich handelt es sich hierbei um eine staatliche Aufgabe. Dem habe auch ich mich zu fügen. Entsprechend steht der Staat jedoch auch in der Pflicht, diese Verantwortung wahrzunehmen. Genau dafür gibt es schliesslich eigens geschaffene Strukturen, die unter anderem mit Steuergeldern finanziert werden. Meiner Ansicht nach trat exakt das Gegenteil ein.

Statt aktiv zu werden, den Sachverhalt zu untersuchen und gegebenenfalls Einfluss zu nehmen, macht die KESB genau das Gegenteil: Sie beschränkt mich als jenen Elternteil, der den unrechtmässigen Entzug der Kinder gemeldet hat. Und dies trotz der Anmerkung des Bezirksgerichts selbst, dass dieser unrechtmässige Kindesentzug nicht dem Kindeswohl diene. Sanktionen gegenüber der Mutter? Keine. Die Kinder zurück in ihr gewohntes Umfeld führen? Nein. Zumindest mit der Mutter das Gespräch suchen, um vielleicht zu verstehen, was die Gründe für ihr Handeln sind? Nein. Begründet wurde dies bis heute ebenfalls nicht. Ausser mit der Aussage, ihr gehe es lediglich um das Wohlergehen der Kinder. Ok. Würde vermutlich jede Person von sich behaupten. Und inwiefern? Scheint als Begründung zu reichen, muss nicht weiter ausgeführt werden.

Danach beschäftigt sich die Justiz erst einmal mit sich selbst. Nach der Verhandlung versucht das Bezirksgericht aus den wenigen Informationen, die ihr vorliegen, einen Entscheid zu treffen. Dieser benötigte knapp 3 Monate. Aus meiner Sicht enthält er jedoch mehrere überprüfbare Fehler. Umgesetzt wird er trotzdem. Im Entscheid wurde jedoch ausgerechnet diese zentrale Jahreszahl falsch wiedergegeben. Ja, es ist nur eine Jahreszahl. Dummerweise eine, auf die später argumentativ abgestellt wird.

Im Entscheid wurde zudem auf die Behauptung einer Teilkündigung mit einem daraus resultierenden Arbeitstag weniger abgestellt, ohne dass dafür nach meiner Kenntnis ein entsprechender Beleg eingefordert wurde. Als wäre die Einforderung eines solchen Dokuments in der juristischen Arbeit nicht relevant, schliesslich baut die Argumentation der Obhutszuteilung danach darauf auf. Und schliesslich legte die Richterin im Entscheid auch fest, wie oft die Kinder in die Kita gehen sollten. Und zwar entgegen jener Regelung, welche die Eltern zuvor bewusst getroffen hatten, statt zwei Tage pro Woche nur noch einen Tag. Wir als Eltern entschieden uns nicht aus der Not heraus dafür, sondern damit die Kinder regelmässig den Umgang mit gleichaltrigen Kindern in einem geregelten Umfeld erleben und lernen können. Die Richterin kam hingegen zum Schluss, für die Kinder sei ein einziger Kita-Tag besser. Dies in einer Zeit, in der praktisch alle politischen Parteien über einen massiven Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung diskutieren. Davon kann man halten, was man will. Aber der bewusst getroffene Entscheid der Eltern ist zunächst einmal zu respektieren. Ich halte es für schlicht übergriffig, wenn sich ein Gericht ohne erkennbare Notwendigkeit in solche Belange einmischt. Ich kenne jedenfalls kaum Eltern, die zwei Tage Kita pro Woche grundsätzlich als schädlich für ihre Kinder betrachten würden. In Kombination mit der unwahren Darstellung der Mutter führte dies schliesslich zu einem Entscheid über die alleinige Obhut bei ihr.

Ok. Das Gericht hat es also versucht. Gescheitert ist es unter anderem an einer falschen Darstellung, die für den Obhutsentscheid relevant war in Zusammenhang mit der inkludierten Deutungshoheit der für die Kinder beste Anzahl Kita-Tage entgegen des elterlichen Entscheids – und zusätzlich daran, eine Jahreszahl korrekt wiederzugeben. Eine Jahreszahl, deren korrekte Berücksichtigung zumindest dazu hätte führen können, dass den Kindern unabhängig von der späteren Regelung beide Eltern während einer besonders wichtigen und prägenden Zeit im Rahmen einer alternierenden Obhut erhalten geblieben wären.

Bemerkenswert ist für mich, dass dieser Fehler weder bei der Ausarbeitung noch bei der Kontrolle des Entscheids korrigiert wurde. Man erinnert sich an die Aussage des Gerichtsschreibers: "Oh, ja, das stimmt. Das scheint falsch zu sein. Aber Sie können ja in Berufung gehen."

Na dann sagen wir es doch mal dem Obergericht. Liebes Obergericht, die haben dort einen Abschreibfehler gemacht. Und dazu noch eine unbelegte Annahme getroffen, welche die Kindsmutter in ihrer Berufungsantwort eingestehen wird. Keine Antwort. Man wartet. Immer noch keine Antwort. Ein Jahr später, man erinnert sich:

Die Dauer eines Verfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei können insbesondere die Komplexität des Sachverhalts, notwendige Abklärungen, der bisherige Verfahrensablauf und Eingaben der Parteien von Bedeutung sein.

Die Frage nach dem korrekten Eintrittsjahr selbst erscheint mir nicht komplex. Umso schwerer ist für mich nachvollziehbar, weshalb dieser konkrete Punkt nach einem Jahr noch nicht korrigiert ist.

Ja. Für sich betrachtet ist es nur ein Abschreibfehler. Entscheidend ist jedoch, welche Bedeutung dieses Datum für die Begründung des Obhutsentscheids hatte. Gehen ich eben zum Bundesgericht und bezahle dort erneut viel Geld vorab, damit nun juristisch untersucht werden kann, ob das Obergericht diesen hochkomplexen Abschreibfehler und die aktenkundig fehlerhafte Annahme über die Mehrbetreuungsmöglichkeit der Kindsmutter hätte erkennen können – obwohl es dafür bislang erst gut ein Jahr Zeit hatte.

Nun wird also das Bundesgericht prüfen, ob die bisherige Verfahrensdauer mit Art. 29 der Bundesverfassung vereinbar ist:

1. Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

Für mich geht es dabei nicht nur um einen einzelnen Fehler, sondern um die Frage, wie rasch überprüfbare Fehler korrigiert werden, wenn sie unmittelbare Auswirkungen auf das Leben zweier kleiner Kinder haben. Gerade weil gerichtliche Entscheidungen in grundrechtlich geschützte Lebensbereiche eingreifen können, erwarte ich dabei besondere Sorgfalt und, insbesondere wenn kleine Kinder betroffen sind, auch Dringlichkeit.

Man könnte jetzt einwenden: Der Fehler liegt beim Bezirksgericht und nicht beim Obergericht. Das sehe ich anders. Ich habe mich weder für das Bezirksgericht noch für das Obergericht entschieden. Ich habe mich an genau jene Stelle gewandt, die als Anlaufstelle vorgesehen ist. Schickt mir ein Versandhändler das falsche Produkt, melde ich mich schliesslich auch nicht bei dessen Logistikabteilung. Ich wende mich an den Kundendienst – und erwarte, dass dort die Verantwortung als Unternehmen übernommen wird. Wie das Unternehmen intern organisiert ist und wer konkret den Fehler verursacht hat, ist nicht mein Problem. Genauso wenig sollte es hier sein. Für mich hat deshalb nicht einfach irgendeine Abteilung oder irgendeine einzelne Person einen Fehler gemacht. Verantwortlich ist die Institution, an die ich mich wenden musste. Und von dieser erwarte ich Verantwortungsübernahme. Unabhängig davon, wie sie sich intern organisiert. Unabhängig davon, welche Stelle konkret zuständig ist. Und unabhängig davon, welche Personen gerade beteiligt sind.

Immerhin... ChatGPT versteht mich: Vaterrolle

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1075
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 553 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Rechtsverzögerungsbeschwerde / Beschwerde Rechtseröffnung Betreibung

So. Und die Anzahl Verfahren hat sich wiederum um zwei erhöht. Zum einen haben wir am 27.08.2026 eine Beschwerde gegen die Rechtseröffnung der Betreibung eingereicht, weil die Betreibung gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung formell gar nicht den Anforderungen entspricht. Ich wusste nicht einmal, für welchen Zeitraum und welche Zahlungen genau die Betreibung eingereicht wurde, zumal auch die Beträge nicht stimmten. Das ist aber der Nebenschauplatz.

Wir haben uns nun trotzdem entschieden, eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht einzureichen, und haben dies am 24.08.2026 getan. Nebst dem obligaten Kostenvorschuss von CHF 2'000 wurde bereits am 31.08.2026 verfügt, dass das Obergericht bis am 21.09.2026 eine Stellungnahme einreichen kann.

Rechtsverzögerungsbeschwerde

Interessant hierbei: In einem vorsorglichen Verfahren sind die Fristen für Stellungnahmen jeweils extrem kurz. In der Regel 10 Tage. Dem Obergericht werden aber drei Wochen eingeräumt. Schlussendlich wäre das Verfahren schlicht mit höchster Dringlichkeit zu führen. Deshalb ist für mich schwierig nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet bei einer Rechtsverzögerungsbeschwerde bereits für die Stellungnahme mehr als der doppelte Zeitrahmen als sonst eingeräumt wird.

Eigene Gedanken

Die Dringlichkeit scheint also auch beim Bundesgericht erst einmal nicht derart gegeben zu sein. Immerhin hat es einigermassen schnell reagiert. Offenbar ist man der Ansicht, dass die Situation inzwischen bereits so lange dauert, dass es jetzt auf ein paar Wochen mehr oder weniger auch nicht mehr ankommt. In meinem eigenen Empfinden ist dies anders. Je länger es dauert, desto mehr Schaden entsteht – auch bei den Kindern. Wenn jetzt schon seit 18 Monaten quasi Stillstand herrscht, wäre es höchste Eisenbahn.

Zwischenbilanz nach 18 Monaten

18 Monate oder exakt 1.5 Jahre nach dem einseitigen Entzug der Kinder.

Ein guter Moment, um festzuhalten, was die KESB bisher zustande gebracht hat.

Was bekannt ist:

  • Zivilrechtlich wurde der Aufenthaltswechsel als eigenmächtig und ohne meine Zustimmung beurteilt; strafrechtlich wurde deswegen ein Strafbefehl erlassen, gegen den Einsprache erhoben wurde.
  • Bei der jüngeren Tochter wurde bereits von zwei unterschiedlichen Instituten attestiert, dass sie Entwicklungsrückstände aufweist und daher wöchentlich in Therapie muss.

Letzteres kam jedoch nur auf Eigeninitiative zustande. Die KESB hat dabei nicht einmal mitgewirkt oder diese Untersuchungen veranlasst.

Was erreicht wurde:

  • Der Entscheid, mich als Vater auf ein Besuchsrecht zu beschränken, wurde am 18.03.2025 gefällt – innerhalb von 24 Stunden nach dem zweiten superprovisorischen Gesuch bezüglich Rückführung und nachdem ich die Kinder bereits über zwei Wochen nicht mehr gesehen hatte.
  • Seither wurden im Wesentlichen zwei Argumente dafür angeführt, weshalb diese Einschränkung meiner Menschenrechte und jener der Kinder weitergeführt werden soll. Beide lassen sich aus meiner Sicht anhand der Akten in kurzer Zeit überprüfen. Hochkomplex wirkt daran jedenfalls nicht alles.
    • Die ältere Tochter sei bereits seit einem Jahr im Kindergarten. Naja ... inzwischen funktioniert die alternierende Obhut tatsächlich nicht mehr in derselben Form, da sie mittlerweile tatsächlich in den Kindergarten geht.
    • Dann bleibt noch eines: Ich könne die Kinder nicht im selben Mass betreuen. Diese Annahme lässt sich aus meiner Sicht nicht mit den später eingereichten Unterlagen zur tatsächlichen Arbeitszeit der Kindsmutter und meinen eigenen Betreuungsmöglichkeiten vereinbaren. Ich kann mindestens dasselbe Mass an Eigenbetreuung leisten. Das haben wir bereits am 04.08.2025 anhand der angegebenen Arbeits- und Pendelzeiten gegenübergestellt.
  • Mir wurde ein klein wenig mehr Besuchsrecht eingeräumt – nur aufgrund einer superprovisorischen Intervention – sowie ein 5- bis 15-minütiges Telefonat alle zwei Wochen.

So. Das ist das Einzige, was materiell wirklich erreicht bzw. bearbeitet wurde. Nebst den inzwischen über 1'000 Seiten an Rechtsschriften, einem angefochtenen Strafbefehl und der Rechtseröffnung einer Betreibung, deren Inhalt für normale Menschen mehr als fraglich ist. Und natürlich Tausenden von Franken an Kosten für Gerichte, Anwälte etc.

Was das Obergericht innerhalb der letzten bald 13 Monate abgeklärt hat:

  • nichts

Keine Befragung Dritter (z. B. Kinderärztin, Nachbarn, Dame von der Jugend- und Familienberatung etc.), keine Abklärungen, keine Gespräche, keine Gutachten. Nichts. Nada. Zero. Null. Ausser dem Bericht der Beiständin, die mit uns jedoch hauptsächlich die Ferien plant. Ob das in Bezug auf das Wohlergehen der Kinder relevant ist, lasse ich einmal im Raum stehen.

Das ist also das Tempo, die Sorgfalt und die Abklärungstiefe, welche die Aargauer Gerichte nach einem superprovisorischen Entscheid mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Kinder und mich als Vater an den Tag legen und offensichtlich als adäquat und juristisch korrekt erachten.

Ich bin gespannt, ob das Bundesgericht derselben Meinung ist, wobei es nicht den Inhalt prüft, sondern lediglich, ob das Obergericht das Verfahren zu lange verzögert hat.

Auf alle Fälle hat das Bundesgericht in einem analogen Fall nach rund 10 Monaten eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das Obergericht Graubünden gutgeheissen.

Als kleiner grafischer Aufhänger, falls jemand vom Bundesgericht hier mitliest:

Zeitleiste

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1075
  • Anzahl Verfahren: 9
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 549 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 10'254
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Steuernbehörden vs. KESB

Ich habe heute meine Steuererklärung für das Jahr 2025 ausgefüllt. Ich habe diese bewusst ein wenig später gemacht, um entsprechend Kontext zu den Unterhaltszahlungen bezüglich des Entscheids des Bezirksgerichts Lenzburg zu haben.

Wie wir am 17.08.2026 erfahren haben, ist das Bezirksgericht ja der Auffassung, dass man gleichzeitig Krankenkassenprämien für die Kinder bezahlt, Kitas noch selber finanziert und trotzdem den gesamten Unterhalt in bar schuldet, in welchem diese eigentlich bereits einberechnet wurden, ohne dass diese verrechnet werden dürfen.

Aus steuerlicher Perspektive darf dies gar nicht passieren. Man kann also in der Online-Steuererklärung des Kanton Aargau dies gar nicht so erfassen. Sobald man Unterhaltszahlungen für Kinder geltend macht, können keine weiteren Abzüge für Kita etc. mehr erfasst werden. Was eigentlich auch meine Auffassung war.

Ich habe entsprechende Bemerkungen in der Steuererklärung erfasst. Steuerbehörden, koordiniert euch doch bitte mit den Familiengerichten. Solange diese entscheiden, dass es durchaus möglich ist nebst Unterhaltszahlungen auch noch direkt für diese Kosten aufkommen zu müssen, wäre es vielleicht auch fair, wenn man diese von den Steuern abziehen könnte. Offenbar scheinen selbst die Steuerbehörden der Meinung zu sein, dass dies nicht korrekt ist.

Hätte man mich vor 2 Jahren gefragt, ob ich eher den Steuerbehörden oder der KESB mehr Know-how im Bereich Unterhaltszahlungen zutraue, hätte ich wohl die KESB gewählt. Inzwischen bin ich im Lager Steuerbehörden.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1073
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 545 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Lange Verfahren – Effekt auf die Eltern

Ich möchte einmal ein klein wenig einordnen, welche Auswirkungen ein solches Verfahren auf die Menschen hat.

Auf die psychischen Auswirkungen auf den Elternteil, dem die Obhut entzogen wird, bin ich bereits im Blog-Post vom 03.06.2026 eingegangen. Auf die Psyche der Kinder bin ich in vorherigen Posts auch bereits stark eingegangen, weshalb ich hier mal ausführen möchte, was die Situation für die Eltern ausserhalb der Psyche bedeutet.

Selbst wenn sich im Rahmen der Eigenverantwortung mein Mitgefühl mit der Kindsmutter in Grenzen hält, schliesslich hat sie mit ihrem Entzug der Kinder die Situation erst ins Rollen gebracht, hilft es auch ihr nicht, über eine solch lange Zeit keine Klarheit zu haben. Grundsätzlich hat auch sie keinerlei Planungssicherheit. Wird die Kindsmutter einen neuen Job in ihrer Nähe annehmen? Schliesslich hat sie einen Pendelweg von vier Stunden pro Arbeitstag. Aber sie arbeitet in einem Gebiet, in dem die Jobs rar sind – gerade auch in höheren Pensen. Sollten die Kinder wieder zurück nach Staufen kommen, wovon ich (und allenfalls auch sie) im Moment eigentlich noch ausgehe, würde sie zumindest meiner Einschätzung nach relativ schnell wieder in die Region ziehen, um nahe bei den Kindern zu sein. Dann wäre ihr aktueller Arbeitgeber ideal. Sie ist also fast ein wenig gezwungen, für den Moment den Job und den sehr langen Pendelweg in Kauf zu nehmen. Das beschränkt sich aber nicht nur auf die Kindsmutter und ihren Job. Die Krankenkasse wurde inzwischen auf den neuen Kanton gewechselt. Die Kitas wurden gekündigt – wer kann es sich schon über eine solch lange Zeitspanne einfach zum Spass leisten, an zwei Orten Kita-Plätze zu bezahlen? Wie schnell findet man dann wieder ein Kita-Platz, wenn die Kinder zurückkommen?

Ich persönlich bewohne immer noch unsere alte 5,5-Zimmer-Wohnung. Ein doch eher kostspieliges Unterfangen, selbst wenn ich mich für heutige Zeiten nicht beschweren kann. Aber ich gehe seit 18 Monaten auch davon aus, dass die Kinder wieder zurückkommen. Soll ich jetzt in eine kleinere Wohnung ziehen, um dann in irgendeinem undefinierten Zeitrahmen, bei dem sich das Gericht nicht auch nur im Ansatz in die Karten blicken lässt, wieder eine grössere Wohnung suchen zu müssen, wenn die Kinder zurückkommen? In der heutigen Zeit sowieso praktisch unmöglich. Die Kosten für die Wohnung bleiben also vorerst einfach hoch. Hobbys? Früher war ich im Turnverein aktiv. Bereits im letzten Jahr habe ich mir kurz überlegt, ob ich wieder damit beginne. Es liefen die Vorbereitungen auf das Eidgenössische Turnfest. Dieses fand jedoch ausgerechnet dann statt, als die Kinder sowieso bei mir waren. Zudem ging ich davon aus, dass vorher ein Entscheid vorliegen würde. Und wenn ich irgendwo zusage, dann möchte ich dem auch gerecht werden. Also verzichtete ich darauf, weil ich mir sicher war, die Kinder würden vorher wieder hier sein. Das Ganze einmal auf Eis gelegt. Dasselbe später bei den Vorbereitungen für den Turnerabend. Schliesslich fand dieser Ende November statt. Und ich ging nicht davon aus, dass das Obergericht bis November 2025 mit einem Entscheid warten würde, hat die Sache doch eine ausserordentliche Beschleunigungspflicht. Hätte ich also auch dabei sein können. Wieder nichts. Dasselbe Spiel wieder im Jahr 2026.

Mein Leben fühlt sich an, als wäre es im Pause-Modus. Seit 18 Monaten gehe ich davon aus, dass die Kinder in den nächsten Wochen oder Monaten wieder zurückkommen. Und dann möchte ich für sie da sein. Dafür habe ich mich entschieden, als ich mich entschieden habe, Kinder zu haben. Es wird wieder die Zeit kommen, in der man auch für die eigenen Hobbys Zeit hat. Meine ehemaligen Marathon-Laufkollegen trainieren immer noch regelmässig. Sie sind inzwischen oft auf dem Rennvelo unterwegs. Ein sehr zeitintensives Hobby, zumal ich noch gar kein Rennvelo besitze. Soll ich jetzt auch noch ein Rennvelo kaufen, welches ich vielleicht in einem Monat wieder einmotten kann? Nein. Also mache ich vor allem noch für mich Sport, um weiterhin fit und gesund zu bleiben. Mein ganzes Leben ist darauf ausgerichtet, dass die Kinder bald wieder in meinem Leben sind. Schliesslich gibt es nach wie vor keinen Grund, weshalb dies nicht so eintreffen sollte.

Und ich warte. Und warte. Und warte. Und habe keine Ahnung, wann dieses Warten ein Ende hat und ob es dann schlussendlich tatsächlich so weit kommen wird.

Mal ganz unabhängig davon, dass mein Leben einfach an mir vorbeizieht: Mit beiden Kindern habe ich inzwischen bereits 18 Monate verloren. Zeit, die nie mehr zurückkommt. Eine der schönsten Zeiten, die ich mit der älteren Tochter erleben durfte, wird mit meiner jüngeren Tochter nie mehr zurückkommen. Die ältere Tochter ist inzwischen bereits drei Wochen im Kindergarten. Ich bekomme kaum etwas von diesem grossen neuen Lebensabschnitt mit. Ich darf sie nicht auf ihrem Lebensweg begleiten, ihnen nichts mehr beibringen, nichts. Ich weiss kaum mehr etwas über ihren Alltag, ihre Sorgen oder darüber, was sie beschäftigt. Ich bin nur der Bespassungs-Papa jedes zweite Wochenende. Klar, ich versuche, diese Zeit möglichst normal zu gestalten. Normaler Alltag. Nach wie vor haben die Kleinen eine riesige Freude, wenn sie mit Papa Flaschen entsorgen gehen dürfen. Und trotzdem... Man möchte ja auch den Kontakt zu den Leuten, zu denen sie nach wie vor eine gute Beziehung haben, nicht komplett erodieren lassen. Also auch mal bei der Grossmama vorbeischauen. Gotte und Götti sind auch immer noch gefragt und möchten sie ebenfalls regelmässig sehen. So vergehen die Wochenenden schnell. Wenn wir zu Hause sind, was ich möglichst oft versuche, dann lasse ich sie auch mal wieder richtig hier ankommen. Denn hier ist für sie noch immer ihr Zuhause. Sie freuen sich richtig, wieder die Bauklötze hervorzunehmen, mit Tüchern und Stühlen ein Zelt zu bauen etc. Und freies Spielen ist wichtig für die Entwicklung der Kinder. Also lasse ich sie auch mal einige Zeit für sich selbst die Welt entdecken. Was wichtig für sie ist, schmerzt teilweise ein wenig. Hat man doch schon so wenig Zeit zusammen.

Es ist ein permanenter Kampf. Permanent ist man im Ungewissen, während das Leben an einem vorbeizieht. Keine Planungssicherheit. Und daneben eskaliert der Streit immer weiter. Und weil sich das ganze Leben in einer solchen Situation auch praktisch ausschliesslich um den Kinder und den Kampf gegen die behördlichen Windmühlen dreht, muss man auch aufpassen, dass man nicht das gesamte Umfeld damit belastet. Ich habe gute Freunde und Familie, die mir zuhören. Aber auch das möchte ich nicht überstrapazieren. Aber was soll ich sonst erzählen? Das ist mein Lebensinhalt seit 18 Monaten. Und ich möchte auch nicht mein Leben neu ausrichten. Denn dann würde ich meine Kinder verraten und als ich mich entschieden habe Vater zu werden, war mir klar, dass ich für sie da sein werde und sie gegen jegliche Widrigkeiten beschützen werde. Und das werde ich tun. Solange sie mir signalisieren, dass sie wieder hier leben wollen, werde ich dafür kämpfen. Selbst wenn ein Obergeicht aus einem weit entfernten Büro konkludiert "[...]bis zum Eintritt in den Kindergarten ist unter Berücksichtigung von Kontinuität und Stabilität einer Besuchsregelung bei Kindern in diesem Alter nicht angemessen". Das zeigt für mich, dass diese Einschätzung der Richterin auf meinen konkreten Fall nicht zutrifft. Das mag für andere Fälle anders sein, hier ist es nicht so. Und das sehe ich seit 18 Monaten. Ich finde das eh ziemlich komisch. Jemand, der die Situation überhaupt nicht kennt, schreibt sowas in eine Verfügung, als wäre das die Realität. Stellen Sie sich vor: Das ist wie wenn sie in einem Raum stehen und die Fenster sind geöffnet. Irgendeine Person, welche 100km weit weg in einem Büro sitzt, sagt ihnen am Telefon, dass das Fenster geschlossen sei. Ganz sicher. He?

Und dann noch all die juristischen Umtriebe. Die Betreibung inklusive der allfällig späteren Rückabwicklung hätte gar nie existiert, hätte das Obergericht einfach innerhalb eines halben Jahres entschieden.

Im Normalfall wäre all das weniger ein Problem, denn es gibt noch kein rechtskräftiges Urteil. Bei vorsorglichen Massnahmen hat eine Berufung jedoch keine aufschiebende Wirkung:

ZPO Art. 315 Absatz 2

Keine aufschiebende Wirkung hat die Berufung gegen Entscheide über:

a. das Gegendarstellungsrecht;

b. vorsorgliche Massnahmen;

c. Anweisungen an die Schuldner;

d. die Sicherstellung des Unterhalts

Das heisst, man baut das Leben einmal um und später wird dann vielleicht wieder alles rückwärts abgewickelt. Kita anmelden hier, abmelden da. Später wieder Rolle rückwärts. Dasselbe mit dem Wohnort der Kinder, in meinem Fall mit dem Kindergarten, Krankenkasse etc. Allein der administrative Aufwand ist enorm. Die Kindsmutter wünscht schon lange, dass die Kinder die Ärztin wechseln können. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass der letzte rechtskräftige Wohnort noch immer hier sei. Es macht ja keinen Sinn, die Kinderärztin zu wechseln, wenn möglicherweise noch bevor sie dort überhaupt den ersten Termin hätten, das Gericht entscheidet, dass die Kinder wieder zurück nach Staufen kommen. Das Leben wird schlicht unendlich mühsam. Offenbar den Familiengerichten komplett egal. Diese sind völlig auf sich selbst fokussiert.

Was sie ja alles so Wichtiges zu tun haben, haben wir im Blog-Post vom 10.08.2026 erfahren. Das Bundesgericht selbst sagt relativ klar:

"Je intensiver der Grundrechtsträger von einem Entscheid betroffen ist und je schwerer das Rechtssicherheitsinteresse wiegt, desto höher ist der Anspruch auf beförderliche Behandlung der Sache zu werten"

Inwiefern das Obergericht also der Meinung ist, dass Geldstreitigkeiten über Kleinstbeträge unter CHF 1'000 eine höhere Priorität eingeräumt werden sollte als meinem Fall, in dem die Behörden selbst in die Grundrechte der Kinder und von mir als Elternteil eingegriffen haben, kann ich nicht nachvollziehen. Offenbar fehlt mir dazu das nötige juristische Verständnis. Von aussen bleibt für mich jedenfalls nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien solche Verfahren priorisiert werden. Vielleicht gibt es dafür eine brillante juristische Erklärung. Sie hat mich bisher nur noch nicht erreicht. Warum also nicht zehn einfache Fälle behandeln, wenn es einen dringenden gäbe? Schliesslich sieht das in der Statistik dann trotzdem besser aus...

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1073
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 544 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Verhandlungstermin Strafverfahren

Es gibt einen neuen Verhandlungstermin im Strafverfahren. 21.12.2026. Na dann wünsche ich bereits jetzt eine besinnliche Adventszeit.

Eigene Gedanken

Da es sonst nicht viel zu berichten gibt, stellt sich für mich eine rechtliche Vergleichsfrage. Es geht ausdrücklich nicht darum, ein solches Vorgehen in Erwägung zu ziehen, sondern um die Frage nach konsistenten rechtlichen Massstäben.

Was würde hypothetisch jetzt passieren, wenn ich die Kinder einfach an einen neuen Ort bringen oder bei mir behalten würde?

Variante 1: Rückführung

Gehen wir mal davon aus, es geht nicht lange, eine superprovisorische Verfügung würde ins Haus flattern und ich müsste die Kinder zurückbringen. Unter Drohung von Strafe und Zwangsmassnahmen. Schliesslich habe ich gegen einen gerichtlichen Beschluss verstossen. Das wäre ausserdem meine Annahme, dass dies so passieren würde.

Dann stellt sich eine grosse Frage: Steht jetzt plötzlich ein richterlicher Beschluss über dem Kindeswohl, auf welches sich alle berufen, selbst wenn Grundrechte ausgehebelt werden? Wenn ja, nach welchen Kriterien würde die heutige Situation rechtlich anders beurteilt als der einseitige Aufenthaltswechsel vor 540 Tagen? Oder funktioniert die rechtliche Bewertung am Ende tatsächlich unterschiedlich, je nachdem, wer zuerst Fakten geschaffen hat?

Würde das Gericht in der umgekehrten Konstellation eine Kindeswohlgefährdung annehmen? Auf welchen Fakten würde sich denn ein solches Urteil stützen? Dass die Kinder den Vater ja jetzt schon bald nicht mehr kennen? Und wenn ja, warum haben dann die Gerichte dies überhaupt zugelassen bzw. sogar verordnet, läuft doch gerade darum bereits seit bald 1.5 Jahren ein vorsorgliches Verfahren, welches genau dies verhindern sollte? Oder wäre die Beweislastumkehr doch plötzlich nicht mehr umgekehrt und ich muss beweisen, dass es den Kindern schlecht geht, während die Kindsmutter einfach wegziehen durfte, ohne Begründung?

Variante 2: Nicht-Rückführung

Das Gericht entscheidet gleich, wie dazumal, als die Kindsmutter dasselbe getan hat. Es macht einfach nichts.

Was wären die Konsequenzen daraus? Die Eltern dürfen die Kinder hin- und her entführen, bis sie erwachsen sind? Das wäre ja die komplette Kapitulation des Rechtsstaates und wohl auch nicht sinnstiftend.

Fazit

Aus meiner Sicht hat sich die Justiz hier in eine Sackgasse manövriert. Das Bundesgericht hat ein Gebot in ständiger Rechtsprechung: Und zwar interpretiert es Art. 8 der Bundesverfassung bezüglich Rechtsgleichheit den Absatz 1 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" so:

Nach dem in Art. 8 Abs. 1 BV verankerten Gebot rechtsgleicher Behandlung ist Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln. Entsprechend diesem Grundsatz ist eine rechtsanwendende Behörde gehalten, Sachverhalte, die sich durch gleiche (oder zumindest ähnliche) wesentliche Tatsachen auszeichnen, gleich zu behandeln.

Spannender ist fast der Satz, der darauf folgt:

Gleichbehandlung im Unrecht wird nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise anerkannt, nämlich wenn eine ständige rechtswidrige Praxis einer rechtsanwendenden Behörde vorliegt und die Behörde zu erkennen gibt, dass sie auch in Zukunft nicht von dieser Praxis abzuweichen gedenke.

Gerade diese Rechtsprechung zeigt aus meiner Sicht, weshalb die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Konstellationen einer nachvollziehbaren Begründung bedarf.

Jetzt würde sich die grosse Frage stellen: Würde sich das Obergericht in diesem Fall

  • gegen das Bundesgericht und die Verfassung stellen?
  • die Kapitulation des Rechtsstaates in Kauf nehmen?
  • entscheiden, in Zukunft von der bisherigen Rechtspraxis abzuweichen?

Ich gehe davon aus, dass in der umgekehrten Konstellation eine rasche Rückführung angeordnet würde. Ob diese Annahme zutrifft, weiss ich nicht. Entscheidend wäre für mich, dass eine allfällige unterschiedliche Behandlung sachlich und anhand konkreter Kindeswohlkriterien begründet wird. "Kindeswohl" sollte schliesslich kein Joker sein, mit dem sich je nach Ausgangslage jede beliebige Richtung begründen lässt. Damit sind wir auch bei der Bundesverfassung Art. 9:

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1057
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 540 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Entscheid Betreibung

Die Justiz kann ja doch vorwärts machen. Wenn es um die wirklich wichtigen Dinge geht. Das liebe Geld.

Rechtseröffnung

Die Kindsmutter hat ja immer gesagt, dass ich ihr die Krankenkassenprämien, welche in den Unterhaltskosten bereits inkludiert sind, trotzdem bezahlen muss, obwohl diese Rechnungen bereits durch mich bezahlt wurden. Und die Kita-Kosten am alten Wohnort, wo sie die Kinder weggebracht hat und ich diese selbst übernommen habe, um einer Betreibung zu entgehen auch, obwohl auch die Fremdbetreuungskosten im Unterhalt inbegriffen sind.

Das Bezirksgericht Lenzburg ist offensichtlich derselben Ansicht, obwohl wir darum gebeten haben, das Verfahren ebenfalls zu sistieren, da sich das Obergericht mit dieser Frage noch beschäftigen muss.

Das Betreibungsbegehren hätte gemäss meiner Anwältin sowieso abgewiesen werden müssen, da es formell unvollständig war und nicht mal der Zeitraum angegeben war, über welchen die Zahlungen eingefordert wurden. Zwar auch Juristerei, aber aus meiner Perspektive führt das Ergebnis dazu, dass ich Kosten nochmals tragen soll, obwohl ich sie bereits direkt bezahlt habe. Der finanzielle Kollateralschaden landet damit jedenfalls vorerst bei mir.

Eigene Gedanken

Ich schalte den Kopf mal besser aus. Ist gesünder.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1040
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 532 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Anfrage Justizleitung

Das Obergericht ist nun seit 367 Tagen mit dem vorsorglichen Verfahren beschäftigt. Und wir haben wiederum keinerlei weitere Reaktion. Telefonisch haben wir ja schon oft mitgekriegt, dass das Gericht halt viel zu tun hätte.

Zeit also, mal selber ein wenig aktiv zu werden. Am 10.03.2026 wurde im Grossrat ein Postulat der GLP-Fraktion mit Sprecherin Béa Bieber vom 9. September 2025 betreffend konkrete Prüfung wirkungsorientierter Verbesserungen im Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) behandelt.

In der Antwort vom Regierungsrat vom 26.11.2025 heisst es unter anderem: Antwort Regierungsrat

Ok. Die Bezirksgerichte werden also eng von der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz (KEKA) kontrolliert. Jetzt stellt sich die Frage, wer denn die Zivilkammern und die KEKA selbst kontrolliert.

Die Antwort ist die Justizleitung.

Unter anderem:

  • Erstellung von Leistungsvorgaben, namentlich in Bezug auf die Verfahrensdauer;
  • Verantwortung für die direkte Aufsicht über alle Richterinnen und Richter mit Ausnahme des Justizgerichts (Einsatz einer Aufsichtskommission mit Berichterstattung an die Justizleitung) sowie die Aufsicht über die richterlichen Behörden;

Da bin ich ja gespannt. Da es unten ein Kontaktformular gibt, frage ich mal an. Anfrage Justizleitung

Die Antwort kam dann auch 7 Tage später: Antwort Justizleitung

Die Dauer eines Verfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei können insbesondere die Komplexität des Sachverhalts, notwendige Abklärungen, der bisherige Verfahrensablauf und Eingaben der Parteien von Bedeutung sein.

Also. Unser Verfahren ist ja bereits seit 10 Monaten spruchreif. Also können notwendige Abklärungen ja nicht im Weg stehen. Eingabe wurde zwischendrin eine im Januar gemacht, um auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass bitte noch festzustellen sei, ob die Krankenkassenkosten, welche bereits durch mich bezahlt wurden, nochmals geschuldet sind, wie das die Kindsmutter im Rahmen der Betreibung verlangt hat. Und zudem noch, ob der Kindsvater wirklich 3 Kitas bezahlen muss, obwohl er ja bereits Unterhalt bezahlt und ja nicht unbedingt derjenige war, der trotz laufender Verträge die Kinder nicht mehr im Aargau in die Kita brachte. Ich glaube mal nicht, dass dies ein Gericht davon abhalten sollte, sich mal Gedanken über die Obhut zu machen.

Also meine Anwältin hat schon ein paarmal angerufen, das ist korrekt. Aber das Thema ist ja ein anderes, also frage ich nochmals nach: Antwort Justizleitung

Ich bekomme nochmals Antwort: Antwort Justizleitung

Eigene Gedanken

Ich würde mal sagen, da fühlt sich irgendjemand auf den Schlips getreten. Offenbar bin ich hier auf ein Staatsgeheimnis gestossen, welches nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, nämlich wie die Gerichte intern priorisieren. Ich persönlich finde diese Anfrage eigentlich gar nicht so komisch, zumal im Grundsatz diese Information ja von öffentlichem Interesse sein sollte. Wäre wohl sogar sinnvoll diese aktiv zu publizieren. Klar, dann würde man plötzlich auch daran gemessen werden. Was wäre falsch daran? Würde dort z. B. stehen, für eine Obhutsregelung von entführten Kindern, kann sich ein Gericht so lange Zeit lassen, wie es möchte, dann würde vielleicht jemand mal die Frage stellen, ob die Gerichte wirklich die beste Variante sind, um Familien und Kinder zu schützen bzw. im Idealfall sogar zu unterstützen. Für eine Demokratie in meinem Verständnis eigentlich eine gesunde Frage.

Aber immerhin sind ja die Urteile öffentlich. Da das Verfahren ja inzwischen über 10 Monate spruchreif ist, nimmt es mich also mal wunder, wie die Prioritäten so liegen.

Bevor ich reinschaue: Meine Annahme ist, dass pro Monat mindestens 10 Kinder misshandelt werden. Das würde mir zwar sehr zu denken geben, ich hätte aber wesentlich mehr Verständnis für die Belastung der Gerichte und könnte deren Priorität gut verstehen. Also rein in die Recherche und mal schauen, was die Zivilkammer 5 denn alles so für wichtige Fälle zu bearbeiten hat.

Ich klicke mal auf die letzten 10 Urteile.

ZSU.2025.384. Ein Entscheid vom 10. Juni 2026:

Mit Gesuch vom 7. September 2025 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Muri Rechtsöffnung für die von ihr gegen den Beklagten in Betreibung gesetzte Forderung von Fr. 156.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 27. Mai 2025 sowie die Beseitigung des Rechtsvorschlages in der Betreibung Nr. [...]

Und später: Gegen den ihm am 15. Dezember 2025 zugestellten Entscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Muri vom 9. Dezember 2025 erhob der Beklagte mit Eingabe vom 22. Dezember 2025 fristgerecht beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte:[...]

Ah, ok. Ein Verfahren, welches also Mitte Dezember 2025 beim Obergericht eingereicht wurde, während mein Verfahren bereits seit über 2 Monaten spruchreif ist, überholt also elegant mal dasjenige, bei welchem es um die Obhut von Kleinkindern geht.

Wobei natürlich verständlich ist, dass bei einem solch lebensverändernden Thema, es geht immerhin um eine Forderung von Fr. 156.00, die Gerichte also eine längere Bearbeitungsfrist nie und nimmer rechtfertigen und erst gar nicht den involvierten Personen zumuten könnten. Man stelle sich die psychische Belastung vor. Schlaflose Nächte, Angstzustände, voraussichtlich kurz davor in eine stationäre psychiatrische Behandlung zu müssen. Fr. 156.00. Da muss ein Vater, dem 13 Monate zuvor ohne Begründung in die tiefsten Menschenrechte eingegriffen wurde und den Kindern, die inzwischen bereits therapiert werden müssen, schon hinten anstehen. Das ist verständlich.

ZSU.225.383 Wiederum ein Entscheid vom 10. Juni 2026:

Mit Gesuch vom 7. September 2025 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Muri Rechtsöffnung für die von ihr gegen den Beklagten in Betreibung gesetzte Forderung von Fr. 327.80 zuzüglich Zins von 5 % seit 7. Juli 2025[...]

Ok, ich beende meine Recherche hier. Weitere Gedanken überlasse ich gerne der Leserschaft. Jetzt weiss ich, was jeweils damit gemeint ist "Das Gericht hat viel zu tun".

Ausserdem: kognitive Dissonanz haben wir ja bereits mal angesprochen. Sie betrifft nicht nur Eltern, sondern grundsätzlich uns alle. Im Kleinen kennt man das vielleicht von der Steuererklärung: Plötzlich erscheint selbst Staubsaugen erstaunlich dringend. Solche Mechanismen können helfen, unangenehme Widersprüche für sich selbst aufzulösen. Entscheidend wird es dort, wo nicht nur die eigene Steuererklärung, sondern das Leben anderer Menschen von Entscheidungen betroffen ist.

Was hat das jetzt aber mit all dem zu tun, was ich vorher geschrieben habe? Man erinnert sich an die Antwort des Gerichts:

Die Dauer eines Verfahrens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei können insbesondere die Komplexität des Sachverhalts, notwendige Abklärungen, der bisherige Verfahrensablauf und Eingaben der Parteien von Bedeutung sein.

Diese allgemeine Erklärung beantwortet für mich noch nicht, weshalb mein vorsorgliches Verfahren trotz der unmittelbaren Auswirkungen auf zwei kleine Kinder so lange pendent bleibt, während andere, teilweise deutlich kleinere vermögensrechtliche Verfahren in kürzerer Zeit entschieden werden. Vielleicht ist die Erklärung tatsächlich so komplex. Vielleicht ist sie aber auch einfach angenehm genug, um nicht genauer hinschauen zu müssen. Gut zwei Wochen später wird die gesamte Zivilkammer 5 vom Grossrat mit Glanzresultaten bestätigt.

Aber hey. Man sollte den Humor nicht verlieren, daher: Waiting for justice

Kleine Klammerbemerkung: Die ältere Tochter hatte heute ihren ersten Kindergartentag. Der noch immer letzte rechtskräftige Wohnort ist rund eine Fahrstunde entfernt.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1033
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 525 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Bericht Beiständin

Der Bericht ist ziemlich inhaltslos. Sie habe die Familie kennengelernt. Die Situation ist sehr von Spannungen und Konflikten geprägt. Die Kommunikation ist erschwert. Wer hätte das gedacht.

Aber dann noch dies:

Bericht Beiständin

Das ist ja mal spannend. Man erinnere sich zurück, was ich am 19. Mai nach dem Vorgespräch geantwortet hatte:

Herzlichen Dank für das ausführliche Gespräch heute. Ich gebe hier bereits mein schriftliches Feedback. Aus meiner Sicht käme, wie bereits erwähnt, eine heilpädagogische Früherziehung als unterstützende Massnahme in Frage, sofern ein sinnvolles Fundament existiert.

Ich habe freundlich aber klar darauf hingewiesen, dass ich der Meinung bin, dass man ein gutes Fundament für die Kinder schaffen sollte, bevor man mit der Therapie beginnt.

Man erinnert sich an die superprovisorische Verfügung vom 02.07.2026 zurück:

Allerdings ist das kindliche Zeitgefühl in jedem Fall zu beachten, so dass insbesondere bei Kleinkindern häufige und kurze Besuchsintervalle ideal sind.

Mehr wollte ich ja gar nicht. Eine höhere Kontaktfrequenz, weil ich mir davon mehr Stabilität in der Beziehung zum Vater und eine geringere Belastung durch die langen Kontaktunterbrüche erhoffe. Nach ca. 16 Monaten hält nun auch das Gericht ausdrücklich fest, dass bei Kleinkindern häufige und kurze Besuchsintervalle ideal sind. Genau auf die Bedeutung der Kontaktfrequenz hatte ich bereits seit Monaten hingewiesen.

Eigene Gedanken

Hier gibt es eigentlich gar nicht viel mehr dazu zu sagen. Da werden einem die Wörter im Mund umgedreht. Als ob ich in irgendeiner Form Schuld daran hätte, in welcher Situation die Kinder sind. Auch hier darf nochmals erwähnt werden. Weder die Kindsmutter, noch sonst jemand hat bisher je begründet, weshalb sie mit den Kindern unbedingt weg musste. Erstaunlicherweise gab es nicht einmal irgendwelche Gewaltvorwürfe oder Anmerkungen, dass ich den Kindern nicht gut tun würde. Nichts.

Ausserdem, man erinnert sich nochmals an den psychiatrischen Bericht zurück: Gutachten

Die im psychiatrischen Bericht festgehaltene ausgeprägte psychosoziale Belastung wird aus meiner Sicht nicht erkennbar in Bezug auf mögliche Ursachen oder belastende Rahmenbedingungen hinterfragt. Stattdessen wird erneut die KESB eingeschaltet, um eine allfällige Therapie zu thematisieren. Interessant finde ich auch, dass bei der älteren Tochter keine entsprechende Belastungsstörung diagnostiziert wurde. Daraus lässt sich selbstverständlich keine Ursache ableiten. Gerade solche Unterschiede wären für mich aber ein Grund, die Entwicklung und die jeweiligen Belastungsfaktoren beider Kinder fachlich genauer anzuschauen. In diesem Zusammenhang: Ich habe der Beiständin bereits mehrmals genau das gesagt, was das Gericht jetzt auch festgestellt hat und auch die Kinderärztin schon fast vom Stuhl gehauen hat. Eine solch tiefe Kontaktfrequenz halte ich bei zwei so kleinen Kindern für hochproblematisch. Ich frage mich deshalb schon, welchen Stellenwert Bindung und Kontaktfrequenz in solchen Abklärungen haben. Quantenphysik sollte dafür jedenfalls nicht nötig sein.

Ich frage mich langsam, weshalb ich die Rolle der KESB und der Beiständin in diesem Verfahren teilweise als derart einseitig wahrnehme. Bei mehreren Punkten entsteht bei mir der Eindruck, dass das Verhalten der Kindsmutter eher abgesichert wird, während meine Einwände zusätzliche Rechtsschriften erfordern. Vielleicht gibt es dafür aus Sicht der Behörden gute Gründe. Für mich wären sie aus den bisherigen Stellungnahmen jedoch nicht nachvollziehbar erkennbar.

Auf alle Fälle bedeutet das trotzdem, dass man dies auch gegenüber dem Gericht irgendwie wieder richtigstellen muss. Anwaltskosten steigen und das Gericht hat wieder einen guten Grund, nicht bereits entschieden haben zu können.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1006
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 486 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Noch eine superprovisorische Verfügung

Schauen wir gleich mal an, was die Instruktionsrichterin so verfügt hat: Superprovisorische Verfügung Obergericht Superprovisorische Verfügung Obergericht

Ach ja. Die Beiständin bekam auch nochmals eine Fristverlängerung. Sie darf ihren Bericht bis am 8. Juli einreichen.

Eigene Gedanken

Viele würden jetzt sagen, ich könne mich ja freuen. Ich bin jedoch absolut stinkhässig.

Schauen wir uns das mal genauer an:

In Anbetracht dessen, dass die ältere Tochter im kommenden August 2026 in den Kindergarten kommt, ist ein Transfer der Kinder unter der Woche aufgrund dieser Distanz und Reisezeit nicht dem Kindswohl entsprechend. Auch eine befristete Erweiterung der Besuchszeit bis am Dienstagvormittag, 10.00 Uhr, bis zum Eintritt in den Kindergarten ist unter Berücksichtigung von Kontinuität und Stabilität einer Besuchsregelung bei Kindern in diesem Alter nicht angemessen.

Das muss man zuerst einmal sacken lassen. Zwei Dinge sagt dies aus:

  • Offenbar ist der Richterin bewusst, dass die ältere Tochter im August in den Kindergarten kommt. Das war bereits vor ca. 11 Monaten klar.
  • Offenbar scheint es jedoch komplett unwichtig gewesen zu sein, innerhalb der letzten 11 Monate die Bindung zwischen den Kindern und dem Vater zu stärken. Schliesslich war er ja vorher nur täglich in ihrem Leben präsent.

Kann mir irgendjemand erklären, was jetzt in diesem Jahr zwischendrin passiert ist?

Die Richterin weiss inzwischen, dass die Kindsmutter am Montag arbeitet. Die Kinder werden also bereits 16 Monate jeweils montags von irgendwelchen Drittpersonen betreut und sogar zu Bett gebracht. Die Gerichte wissen nicht einmal, wie und von wem die Kinder in dieser Zeit betreut werden. Aber offensichtlich ist klar, dass das für die Kinder besser ist, als wenn sie in dieser Zeit beim Vater wären. Da ist es nicht angebracht, dass die Kinder beim Vater übernachten könnten im Sinne der Kontinuität. Das sagt die Aargauer KESB, welche vor 16 Monaten zugeschaut hat, während die Mutter die Kinder entführte, an einen neuen Ort brachte und durch irgendwelche Drittpersonen betreuen liess, zu welchen die Kinder nicht im Ansatz die gleiche Beziehung hatten, wie zu mir.

Aber es geht noch weiter.

Allerdings ist das kindliche Zeitgefühl in jedem Fall zu beachten, so dass insbesondere bei Kleinkindern häufige und kurze Besuchsintervalle ideal sind.

Das fällt jetzt bereits auf. Das wäre sogar die letzten 16 Monate lang ideal gewesen, bevor die Kinder traumatisiert waren und nun bereits therapiert werden müssen. Was soll man da noch dazu sagen. Wenn häufige und kurze Kontakte nun selbst als ideal bezeichnet werden, ist für mich umso schwerer nachvollziehbar, weshalb genau dies während der vorangegangenen 16 Monate kaum umgesetzt wurde.

Man erinnert sich an das Telefongespräch vom 9. März 2026

[...]Frau *** (die Instruktionsrichterin) sei im Übrigen aber auch *** in KESB-Angelegenheiten, weshalb sie sich in Kinderbelangen gut auskenne.[...]

Ach ja... und einmal pro Woche ein Telefonat wäre zu viel Kontakt zu ihrem Vater, oder was? Ja nicht mehr als einmal Kontakt pro Woche, da reicht es ja, wenn die Kinder schon am Wochenende zum Vater müssen. Wir sprechen von dem Vater, der die Kinder vorher täglich mit ihnen gebadet, gespielt, gegessen, Büchlein gelesen und sie zu Bett gebracht hat.

Ganz ehrlich: Ich habe das der Beiständin schon viele Male gesagt und ich schreibe es auch hier: Ich fühle mich in diesem Verfahren zunehmend wie ein Elternteil zweiter Klasse. Für mich entsteht dadurch der Eindruck, dass vergleichbare Betreuungssituationen bei Vater und Mutter mit unterschiedlichen Massstäben bewertet werden. Entscheidend sollte aus meiner Sicht jedoch bei beiden Eltern derselbe kindeswohlbezogene Massstab sein.

Was muss man sich alles von diesen Behörden gefallen lassen? In einem normalen Umfeld würde man sich bei einer solchen Häufung zumindest fragen, ob noch mit denselben Massstäben gemessen wird. Hier scheint es zum normalen Alltag des Verfahrens zu gehören.

Mit welchem Buzzword-Bingo man bei der KESB konfrontiert wird: Kindswohl, Kontinuität, Stabilität. Alles wichtige Begriffe. Nur verlieren sie ihren Wert, wenn für Aussenstehende nicht nachvollziehbar wird, wie sie im konkreten Fall gegeneinander abgewogen werden. Angewendet nach Belieben, wenn es gerade gut passt für das, was man gerade will. Und wenn man gar nichts mehr entscheiden möchte, kann man einfach Kontinuität hervorholen und mit Kindswohl gleichsetzen und schon hat man ein Argument, nichts mehr zu tun.

Ach ja. Und heute ist quasi Jubiläum. 1000 Seiten an Rechtsschriften.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 1000
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 486 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Telefonische Anfrage 4

Vor genau einem Monat bekam die Kindsmutter eine Frist von 5 Tagen. Die Beiständin eine Frist von 20 Tagen. Beide Fristen sind längst abgelaufen und wir haben noch immer nichts gehört vom Obergericht.

Also ruft meine Anwältin wieder einmal an.

Man habe vorerst darauf verzichtet, dem Beschwerdeführer die Stellungnahme der Gegenpartei zuzustellen. Die der Beistandsperson gesetzte Frist sei am 22. Juni abgelaufen und man werde nun prüfen, wie weiter vorgegangen werde.

Ok. Das war vor bald einer Woche.

Eigene Gedanken

Und jetzt? Sollen wir ihnen etwa erklären, was jetzt zu tun ist? Wie wäre es, kurz den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, die Beiständin anzurufen und dies in 3 Minuten zu klären? Wie muss man sich das vorstellen? Wird jetzt eine ausserordentliche Sitzung einberufen, um diese komplexe Fragestellung zu klären?

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 989
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 482 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Bericht heilpädagogische Früherziehung und psychiatrisches Gutachten

Im Blog-Post vom 22.04.2025 habe ich bereits erwähnt, dass rund ein Jahr später erstmals fachliche Abklärungen zur Entwicklung der jüngeren Tochter vorliegen.

Nochmals in Erinnerung die beiden Gutachten:

16.06.2026 pädagogisch-therapeutisches Zentrum Gutachten

02.06.2026 Psychiatrie Gutachten

Ob und in welchem Umfang die festgestellten Auffälligkeiten mit dem abrupten Wechsel des Lebensmittelpunkts und dem stark reduzierten Kontakt zu mir zusammenhängen, kann ich nicht beurteilen. Aus meiner Sicht wäre gerade diese Frage fachlich interessant und hätte möglichst früh untersucht werden sollen.

Beim psychiatrischen Gutachten konnte ich bei der Besprechung nicht dabei sein. Ich wusste gar nichts von dieser Abklärung. Ich habe im Nachhinein erfahren, dass die Kindsmutter diese Abklärung machen liess, da sie glaubte, die jüngere Tochter hätte Autismus. Sie ist schon länger der Meinung, dass praktisch meine ganze Familie autistische Züge habe. Ok, spannend... hat sich nicht bestätigt. Dafür andere Dinge.

Bei der Besprechung des heilpädagogischen Gutachtens war ich dabei. Mir war schon länger klar, dass die jüngere Tochter seit dem Kindesentzug kaum Fortschritte in ihrer Entwicklung gemacht hat. Das ist offenbar auch der Kindsmutter aufgefallen. Wo wir uns uneins sind, ist bei der Ursache. Das Thema kognitive Dissonanz habe ich im Blog-Post vom 01.05.2025 behandelt. Die Dame, welche die Abklärungen gemacht hat, verstand jedoch ihr Handwerk und war auch der Meinung, dass ein solch starker Bindungsabbruch kaum positiv zur Entwicklung der jüngeren Tochter beigetragen hat. Sie hat auch erwähnt, dass sie selten von der KESB um Rat gefragt werde, fänden dies jedoch im Grundsatz hilfreich. Es sei jedoch auch hier nicht ihre Aufgabe, dies zu beurteilen, das sei Sache der KESB.

Ich habe trotzdem dezidiert die Meinung vertreten, dass man zuerst das Setting für die Kinder so einrichten sollte, dass ihre Belastung möglichst reduziert wird, damit eine Therapie überhaupt gute Wirkung erzielen kann und habe dies so auch schriftlich mitgeteilt.

Früherziehung

Nachdem sich die Kindsmutter bei der Beiständin beschwerte, kam die Antwort postwendend:

Kindeswohl

Eigene Gedanken

Ok. Das Wort Kindeswohl habe ich jetzt zum ersten Mal von der Beiständin gehört. Für mich bleibt schwer nachvollziehbar, weshalb die möglichen Auswirkungen des abrupten Wechsels des Lebensmittelpunkts und des stark reduzierten Kontakts zum Vater nicht ebenso ausdrücklich thematisiert werden.

Irgendwie schon spannend. Man könnte ja meinen, vielleicht zuerst mal kurz mit der Kinderärztin der beiden Kinder sprechen. Hatten sie diese Entwicklungsstörungen bereits vorher bei den Untersuchungen festgestellt? Gerade deshalb hätte ich erwartet, dass die Entwicklung der Kinder und mögliche Zusammenhänge mit der veränderten Betreuungssituation fachlich abgeklärt werden. Nach den mir vorliegenden Akten wurden vor dem Entscheid jedoch keine entsprechenden Fachpersonen beigezogen und die Kinder nicht direkt beobachtet. Das Kindeswohl scheint hier also eine erstaunlich präzise Grösse zu sein, die sich offenbar auch ohne Blick auf die Kinder bestimmen lässt.

Ich könnte an dieser Stelle auch einige Videos / Audioaufnahmen einfügen, mit welchen ich meine These untermauern könnte. Auf dies verzichte ich jedoch, da dies gegenüber den Kindern übergriffig wäre. Wenn sie alt genug sind, dürfen sie selbst entscheiden, was sie von sich preisgeben möchten. Unabhängig davon, was man jetzt glauben mag, hätte ich mir gewünscht, dass mögliche Belastungsfolgen zumindest fachlich geprüft werden.

Aber es scheint wie ein Kampf gegen Windmühlen zu sein. Die Steuerzahler dürfen sich freuen. Nach der superprovisorischen Verfügung habe ich mich dann trotzdem bereit erklärt, der jüngeren Tochter die heilpädagogische Früherziehung zu gewähren. Jede Woche 1.5 Stunden für die nächsten 2 Jahre. Solange die KESB aktiv ist, werden sich die Therapeuten keine Sorgen machen müssen.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 989
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 470 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Superprovisorische Verfügung

Superprovisorische Verfügung Obergericht

Immerhin. Teilweise Gutheissung des Gesuchs. Das Besuchsrecht wird von Freitag, 18:00 Uhr bis Sonntag, 18:00 Uhr erweitert und der Kindsmutter 5 Tage für eine Antwort eingeräumt.

Aber was soll denn eine 20-tägige Frist für einen Verlaufsbericht der Beistandsperson? Nochmals kurzer Rückblick zum 03.10.2025: Spruchreife

Das vorsorgliche Verfahren ist bereits seit 237 Tagen spruchreif. Das Gericht hat also alle Informationen, um zu entscheiden. Und jetzt fällt dem Gericht ein, man könnte ja eigentlich noch Abklärungen machen. Also entweder entscheidet man im vorsorglichen Verfahren schnell, um die Ausgangslage für das Hauptverfahren wieder für beide Parteien zu öffnen, oder aber man macht Abklärungen, dann sollte man aber vermutlich nicht zuerst 293 Tage warten.

Eigene Gedanken

Naja, was soll man sagen. Immerhin ein kleiner Schritt, die Kinder dürfen 2x bei mir übernachten. Das ist mir schon sehr viel Wert, bleibt so mal wirklich ein ganzer Tag, wo man auch zusammen Zeit verbringen kann.

Auf der anderen Seite doch auch irgendwie enttäuschend. Weshalb wird die Möglichkeit für Telefonate nicht einfach verfügt? Das sollte aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit sein. Wäre ich Richter, würde ich spätestens zu diesem Zeitpunkt erschreckend feststellen, dass die Kindsmutter ja wirklich, wie sie es bisher eigentlich immer gemacht hat, alles unternimmt, dass die Kinder möglichst wenig Kontakt zu mir haben. Und dann schleunigst korrigierend eingreifen. Aber nein, irgendwie scheint dies eher so eine Nebensache zu sein.

Was mich wirklich komplett irritiert ist, dass jetzt doch plötzlich wieder Abklärungen gemacht werden. Man erinnert sich: Das vorsorgliche Verfahren wurde gestartet, als die Kinder noch in Staufen lebten und die Mutter "nur" mit den Kindern in die Ferien ging. Noch nicht umgezogen, kein Wohnortwechsel, nichts. Und jetzt braucht es einen Bericht der Beistandsperson über 1 Jahr nach dem Kindesentzug, um zu beurteilen, ob eine alternierende Obhut angezeigt gewesen wäre vor rund einem Jahr? Sind wir jetzt in einem vorsorglichen Verfahren oder in einem Hauptverfahren?

Ich bin gespannt, wie es weitergeht... Immerhin sind die Akten wieder einmal von all dem Staub und den Spinnweben befreit.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 989
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 451 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Superprovisorischer Antrag Nummer 4

Wie bereits im Blog-Post vom 03.10.2025 erwähnt, hätte ein vorsorgliches Verfahren bereits höchste Priorität. Da offenbar die Gerichte im Kanton Aargau der Meinung sind, dass eine solche Beurteilung problemlos bereits über 14 Monate nach dem Kindesentzug noch immer nicht dringend ist, gibt es ja noch die superprovisorische Massnahme.

Eigentlich absurd, denn diese ist gemäss ZPO Art. 265 folgendermassen definiert:

1 Bei besonderer Dringlichkeit, insbesondere bei Vereitelungsgefahr, kann das Gericht die vorsorgliche Massnahme sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei anordnen.

2 Mit der Anordnung lädt das Gericht die Parteien zu einer Verhandlung vor, die unverzüglich stattzufinden hat, oder setzt der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Nach Anhörung der Gegenpartei entscheidet das Gericht unverzüglich über das Gesuch.

3 Das Gericht kann die gesuchstellende Partei von Amtes wegen zu einer vorgängigen Sicherheitsleistung verpflichten.

Also eigentlich ein Mittel, welches in absoluten Notfällen eingesetzt werden sollte. Nur: Wenn eine vorsorgliche Massnahme bereits seit 291 Tagen beim Gericht hängig und nicht weiter bearbeitet wird, wie soll denn einem Gericht glaubhaft gemacht werden, dass ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht, bewerten die Gerichte doch häufig die aktuell verfestigte Situation der Kinder als neue Ausgangslage ihrer Überlegungen?

Also reichen wir am 25.05.2026 ein superprovisorisches Gesuch beim Obergericht ein, um zumindest das Besuchsrecht der Kinder zu erweiteren. Weshalb dies ein Gericht nicht von sich aus macht, ist mir ein Rätsel. Das bisherige Besuchsrecht war jedes zweite Wochenende von Samstag, 10:00 bis Sonntag, 18:00 Uhr. Bei zwei solch kleinen Kindern, welche über den Mittag noch schlafen, führt dies unweigerlich dazu, dass es praktisch unmöglich ist, über das Wochenende z. B. mal in die Berge zu fahren oder sonst etwas mit sinnvollem Aufwand zu unternehmen. Auch dazu braucht es eigentlich keinen Doktortitel, um das zu verstehen.

Des Weiteren halte ich eine solch tiefe Kontaktfrequenz bei kleinen Kindern für problematisch. Wir versuchen also zumindest jede Woche einmal ein Telefonat mit den Kindern zu erwirken, was bisher von der Kindsmutter stets verweigert wurde. Selbst die Beiständin konnte dahingehend nichts ausrichten.

Superprovisorischer Antrag Obergericht

Des Weiteren weisen wir das Gericht nochmals auf die Dringlichkeit hin. Bereits Anfang Mai hatte meine Anwältin nochmals versucht telefonisch auf die Dringlichkeit hinzuweisen, ist jedoch weiterhin auf taube Ohren gestossen. "Das Gericht sei überlastet" hiess es wiederum. Also mal einen Schuss vor den Bug mit einer Androhung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Bundesgericht:

Superprovisorischer Antrag Obergericht

Eigene Gedanken

Es ist einigermassen unglaublich. Wie soll ein normaler Bürger das Rechtssystem verstehen, wenn selbst die Anwältin nicht mehr richtig weiter weiss.

Inzwischen habe ich das Gefühl, das Recht wird ziemlich exakt genau 180° umgekehrt angewendet, wie es eigentlich vorgesehen ist:

  • Besondere Dringlichkeit -> besonders langsam. Man erinnere sich nochmals: 54% der Fälle werden innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen. Weitere 32% innerhalb von 3-6 Monaten.
  • Untersuchungsgrundsatz in Kinderbelangen -> Gar rein nichts wurde bisher untersucht
  • Offenbarer Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz -> Die Kindsmutter darf ohne irgendwelche zivilrechtlichen Konsequenzen tun und lassen, was sie will
  • Vorsorgliches Verfahren, um einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zu verhindern -> Das vorsorgliche Verfahren verzögert das Hauptverfahren selbst soweit, dass kaum mehr eine Korrektur möglich ist

Kann man einem solchen Rechtsstaat noch vertrauen? Wenn Sie bis hierher gelesen haben: Könnten Sie einer guten Freundin oder einem guten Freund in einer solchen Situation uneingeschränkt empfehlen, sich auf eine rasche gerichtliche Korrektur einseitigen Handelns zu verlassen? Welches Signal sendet eine derart lange Verfahrensdauer an die Gesellschaft oder an Anwälte, welche die Interessen ihrer Mandanten vertreten?

Ach und wenn wir schon bei Rechtsverzögerungsbeschwerden sind. Warum habe ich nicht schon lange eine eingereicht? Ganz einfach. Meine Anwältin hat selbst extrem schlechte Erfahrungen damit gemacht. Im Aargau ist es üblich, die Akten physisch zu haben. Heisst also: Sobald das Bundesgericht die Akten anfordert, sind sie weg. Das Obergericht wird nichts weiter bearbeiten, bis das Bundesgericht entschieden und die Akten wieder zurückgeschickt hat. Heisst also konkret, man muss entscheiden: Glaubt man, dass das Obergericht irgendwann doch noch in die Gänge kommt? Oder nimmt man fix mindestens 1 bis eher 2 Monate in Kauf, bis das Bundesgericht entschieden hat und danach nochmals mindestens 1 Monat, bis das Obergericht den Entscheid ausformulierte und zwischen den Richtern abgeglichen hat?

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 982
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 4
  • Seit Kindesentzug: 449 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Vorladung Strafverfahren

Am 29.04.2026, also 422 Tage nach dem Kindsentzug, werden die Parteien vom Bezirksgericht Lenzburg für den 22.05.2026 vorgeladen. Die Kindsmutter beauftragt neu auch ihren bisherigen Anwalt mit diesem Mandat, dieser kann sich natürlich unmöglich in dieser kurzen Zeit in die Akten einlesen und somit ist der Termin auch wieder auf unbestimmte Zeit begraben.

Eigene Gedanken

Viel gibt es nicht zu sagen. Dafür mal ein paar kleine Fun-Facts:

  • Pro Tag, seit dem Kindsentzug gab es im Schnitt knapp 2.3 A4-Seiten an Rechtsschriften in insgesamt 7 Verfahren und 3 superprovisorischen Gesuchen.
  • Pro Tag kostete das ganze bisher knapp 20 Fr. nur an reinen Gerichtskosten. Anwälte, doppelte Kita-Zahlungen etc. sind bei weitem noch nicht mitgerechnet und sind nochmals ein Vielfaches davon.

Den Kindern geht es damit aber noch kein bisschen besser und der Vater hat noch immer keine Antworten. Die Justiz beschäftigt sich mit sich selbst und produziert wennschon keine Ergebnisse, dann doch zumindest Papier.

Es gibt selbstverständlich Doppelspurigkeiten in diesen 966 A4-Seiten Schriftwechsel und auch Unterlagen, wie z. B. Steuererklärungen für die Unterhaltsberechnung etc. Ich würde jetzt trotzdem mal über den Daumen behaupten, dass rund die Hälfte der Unterlagen explizit von jemandem geschrieben wurden. Gehen wir mal von ungefähr 15 Minuten pro Seite aus, die explizit verfasst werden mussten. Dann sind wir bei rund 120 Arbeitsstunden. Das entspricht rund 3 Wochen Vollzeit-Arbeit. Und 0 Sekunden davon flossen in irgendeine Art unabhängige Abklärung, wie z. B. Beobachtung der Kinder mit den Eltern oder Befragungen von Bezugspersonen.

Ist das die Art und Weise, wie Kinder geschützt werden sollen? Mit ausschliesslich Aktenstudium, eingeschlossen in einem Büro, weit weg jeglichem menschlichem Bezug? Ist das eine effiziente Art und Weise, Familien in ihren Konflikten zu unterstützen und in solchen Belastungssituationen zur Seite zu stehen? Sind ausschliesslich Juristen die richtigen Leute dafür?

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 966
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 422 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Telefonische Anfrage 3 & einige Gedanken zur psychischen Gesundheit

Am 06.03.2026, also inzwischen 368 Tage oder mehr als ein Jahr nach dem Kindesentzug, fragt meine Anwältin nach dem Stand des vorsorglichen Verfahrens beim Obergericht nach, da bisher noch keine Reaktion erfolgt ist. Da die Instruktionsrichterin nicht anwesend war, mussten wir am 09.03.2026 erneut anfragen.

Telefonnotizen

Selbstverständlich wurde jegliches direktes Gespräch mit der Instruktionsrichterin abgelehnt.

Eigene Gedanken

Schon sehr spannende Wahrnehmung. Der Rechtsschriftenwechsel sei ja erst gerade abgeschlossen worden. Na klar ist er das. Solange die Gerichte warten und die Situation somit tendenziell weiter eskalieren lassen, werden tendenziell auch wieder weitere Eingaben erfolgen. Im Unterschied zu anderen Verfahren ist dies abgesehen davon in Kinderbelangen explizit so vorgesehen, weshalb die Verfahren mit besonderer Dringlichkeit zu behandeln sind.

Seit einem Jahr sind nun die Kinder nicht mehr bei mir. Und dies, ohne dass ich weiss, warum. Keine Begründung, welche irgendwie auch den Fakten entspricht, nichts.

Man erinnere sich zurück. Innerhalb von wenigen Stunden wurde mir quasi die Obhut vor inzwischen rund einem Jahr entzogen. Ein Eingriff in das Recht auf Familie, welches in der Bundesverfassung, wie auch in den europäischen Menschenrechtskonventionen verankert ist. Aus welchen Überlegungen heraus sich das Obergericht nun selbst seit 210 Tagen weder dazu äussert noch eine Entscheidung fällt, ist unklar. Man wird einfach im Dunkeln gelassen.

Vielleicht an dieser Stelle auch mal kurz, was dies auch für die Psyche eines Elternteils bedeutet:

Nehmen wir als Grundlage ein in der Psychologie, Pädagogik aber auch Prävention verwendetes Modell, welches die fünf zentralen Lebensbereiche beschreibt und für die seelische Gesundheit relevant sind. Das 5-Säulen-Modell von Hilarion Petzold, welches unter anderem auch von Fachpersonen im Sicherheitsbereich sowie Sozial- und Schulwesen im Kanton Zürich angewandt wird.

Die 5 Säulen bestehen aus Leiblichkeit, Soziale Beziehungen, Arbeit und Leistung, Materielle Sicherheit, sowie Werte und Ideale. Sind diese Säulen stabil, verfügt der Mensch in der Regel über die notwendigen Ressourcen, um die stetigen Herausforderungen im Leben zu meistern.

Schauen wir mal, was passiert, wenn ein Gericht entscheidet, dass ein Elternteil bis die Kinder erwachsen sind, kaum mehr Kontakt zu ihnen haben darf (sofern der andere Elternteil, der ja oft genau dies beabsichtigt, dies nicht aktiv fördert, was abgesehen davon sogar gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Anforderung bezüglich der Bindungstoleranz und damit der alleinigen Obhut wäre):

1. Säule: Leiblichkeit

Mentale Gesundheit, seelisches Wohlbefinden:

Fazit: wird mit der Abrisskugel von einem Tag auf den anderen zerschlagen.

2. Säule: Soziale Beziehungen

Familie, Beziehung/Partnerschaft, Freizeitgestaltung: Die Beziehung ist in meinem Fall einen knappen Monat vor dem Kindesentzug zerbrochen. Dann der Kindesentzug und die Manifestierung dessen durch die KESB. In der Regel wurde bereits vorgängig das Leben auf die Familie ausgerichtet, so auch in meinem Fall. War ich vorher noch in einem Turnverein aktiv, habe ich meine Hobbies reduziert, um möglichst viel von dieser kostbaren Zeit mit den Kindern zu verbringen.

Fazit: wird mit der Abrisskugel von einem Tag auf den anderen zerschlagen.

3. Säule: Arbeit und Leistung

Arbeit, Anerkennung, Arbeitsauslastung: Da die Psyche in solchen Situationen oft auch auf die Arbeit durchschlägt, auch durch Schlafmangel, hat diese Säule ein hohes Risiko mit zu degradieren. Chefs sind nicht mehr zufrieden mit der Arbeit und auch diese Säule kann weiter wegerodieren. In vielen Fällen sogar bis zum Job-Verlust.

Fazit: in meinem Fall geht's zum Glück gut, aber das Risiko, dass auch diese Säule weiter erodiert, ist gegeben.

4. Säule: Materielle Sicherheit

Einkommen, Besitz/Vermögen, Versorgung/Sicherheit: Von einem Tag auf den anderen muss man plötzlich alle finanziellen Kosten, wie Wohnung, Versicherungen, Internet, Nebenkosten etc. selbst tragen. Dazu kommen plötzlich hohe Unterhaltskosten, welche über das hinausgehen, was die Kinder wirklich brauchen. Man muss schon sehr sehr viel verdienen, um damit noch weiter auch wirklich sparen zu können, es ist also nicht nur ein unmittelbarer finanzieller Verlust, sondern potentiell für den Rest des Lebens, inklusive der Altersvorsorge, ein massiver Nachteil.

Fazit: wird mit der Abrisskugel von einem Tag auf den anderen zerschlagen.

5. Säule: Werte und Ideale

Moral, Ethik, Religion/Glauben, Ideale, Gerechtigkeit: Ein Rechtsstaat, der superprovisorisch den Entzug der Kinder bestätigt und danach sich offensichtlich über ein Jahr nicht mehr in der Verantwortung sieht, die Situation zu klären. Mehr muss wohl nicht dazu gesagt werden, zumal ich an den Rechtsstaat glaubte.

Fazit: wird mit der Abrisskugel von einem Tag auf den anderen zerschlagen.

Einordnung

Was würde wohl ein Psychologe dazu sagen? Was würde wohl ein Arzt dazu sagen, welche Auswirkungen dies auf die Psyche eines Menschen hat? Und was passiert, wenn 4-5 Säulen gleichzeitig wegbrechen?

Man kann unterschiedlich damit umgehen. Ich persönlich kämpfe für die Kinder und auch für mein Leben, indem ich seit Jahren alles darauf ausgerichtet habe, um mein oberstes Ziel, eigene Kinder mit grossziehen zu dürfen, zu erreichen. Inzwischen nicht mehr hauptsächlich für mich, sondern vor allem für die Kinder, die ihren Vater über alles lieben. Zudem bin ich überzeugt, dass ich ihnen sehr viel Wertvolles mit auf ihren Lebensweg geben kann. Und das sage ich nun nicht nur so daher, weil sich die Situation veränderte. Meine Ex-Partnerin, also die Kindsmutter, hatte mich dazumal beim ersten Date gefragt, was ich im Leben erreichen möchte. Ohne zu zögern, habe ich so ziemlich dies geantwortet:

"Ich wünsche mir Kinder, die ich in einem gut behüteten Umfeld grossziehen kann. Denn Kinder und damit eine Folgegeneration, welche gute Werte weiterlebt, ist wohl das sinnhaftigste, das man im Leben tun kann. Und wenn es noch für ein schönes Häuschen mit Garten reicht, an dem man sich erfreuen und jeden Tag wieder neu gestalten kann, damit man sich wohl fühlt, umso besser."

Jetzt zoomen wir ein wenig heraus. Ein extremes Beispiel, das mich in diesem Zusammenhang beschäftigt, ist ein Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte in einer Jugendhilfeeinrichtung sechs Menschen erschossen und sich drei Wochen später selbst das Leben genommen. Was treibt einen Menschen zu einer solchen Tat? Was bringt einen Menschen so weit, sechs Menschen zu töten und sich danach selbst das Leben zu nehmen? Ich weiss es nicht. Und ich möchte hier ausdrücklich keine einfache Kausalität behaupten, für die ich keine gesicherten Informationen habe. Eine solche Tat ist durch nichts zu rechtfertigen. Trotzdem finde ich eine andere Frage wichtig: Interessiert uns eigentlich, was vorher mit einem Menschen passiert, bevor eine Situation derart eskaliert? Was, wenn sein Kind für diesen Menschen einer der letzten stabilen Bezugspunkte in seinem Leben war? Was, wenn er ohnehin bereits psychisch, sozial oder finanziell stark belastet war? Was, wenn er den drohenden Verlust seines Kindes als existenziell erlebt hat, sich gleichzeitig aber von den zuständigen Stellen weder gehört noch ernst genommen fühlte? Ich weiss nicht, ob dies bei diesem Mann so war. Genau das ist der Punkt. Mich interessiert, ob solche Faktoren systematisch untersucht werden – oder ob man nach einer solchen Tat primär die Tat betrachtet und die Entwicklung davor irgendwann im Aktenschrank verschwindet. Familien- und kindesschutzrechtliche Verfahren greifen teilweise in elementarste menschliche Beziehungen ein. Eltern können ihre Kinder verlieren oder über Monate nur noch sehr eingeschränkt sehen. Kinder können von einer ihrer wichtigsten Bezugspersonen getrennt werden. Gleichzeitig befinden sich die Betroffenen häufig bereits in einer hochbelasteten Trennungs- und Konfliktsituation. Solche Entscheide können rechtlich notwendig sein. Aber rechtliche Zuständigkeit macht ihre psychischen Auswirkungen nicht weniger real. Genau hier liegt meine Kritik an meinem eigenen Verfahren: Ich erlebe ein System, das sehr weitreichende Entscheidungen über Beziehungen, Bindungen und Familienleben treffen kann, während die psychische Dynamik, welche solche Eingriffe bei den beteiligten Menschen auslösen können, aus meiner Sicht erstaunlich wenig sichtbar berücksichtigt wird. Das empfinde ich teilweise als ein Entscheiden von oben herab über existenzielle menschliche Themen, ohne dass für mich erkennbar wäre, dass gleichzeitig gefragt wird: Was macht diese Situation eigentlich mit den Menschen? Wie verändert sie den Elternkonflikt? Welche psychischen Belastungen entstehen? Welche Dynamiken verstärken wir möglicherweise selbst? Und wann muss eingegriffen werden, bevor eine Situation weiter eskaliert? Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass Behörden für Gewalttaten verantwortlich sind, wenn ein Mensch gewalttätig wird. Die Verantwortung für eine solche Tat liegt beim Täter. Es bedeutet aber auch nicht, dass Behörden deshalb keinerlei Verantwortung dafür tragen, bei hochbelasteten Menschen mögliche Eskalationsdynamiken ernst zu nehmen und die Auswirkungen des eigenen Handelns zu reflektieren.

Welche Erkenntnisse hätten die Behörden in diesem konkreten Fall wohl gewonnen, hätten sie mit denselben Unterlagen gearbeitet, welche die Kantonspolizei Zürich verwendet, um psychische und soziale Risikofaktoren einzuordnen? Ich weiss es nicht. Aber genau diese Frage finde ich interessanter als die einfache Feststellung, dass am Ende sieben Menschen tot waren.

Und nun zur Schweiz und zur KESB und zu den Familiengerichten: Kennen und berücksichtigen sie solche Modelle und die psychischen Folgen langdauernder Elternkonflikte bei der Verfahrensführung? Falls ja, wäre spannend zu wissen, wo sich das konkret zeigt. Dazu habe ich aus meinem Verfahren bisher keine klare Antwort.

Verlegen wir den Gesichtspunkt doch mal auf die Forschung, was die dazu sagt. Es gäbe natürlich viele Felder, aber eine Forschungsarbeit finde ich besonders spannend, weil diese einen sehr aktuellen Bezug zum politisch hoch brisanten Thema der häuslichen Gewalt hat. Ob sich nun die Gewalt gegen Behörden oder gegen die eigene Partnerin / den eigenen Partner richtet, interessiert mich dabei weniger als die Frage, welche Faktoren dazu beitragen können, dass Konflikte eskalieren. Und zwar ist dies eine Forschungsarbeit von Daniel Fernández-Kranz, Natalia Nollenberger und Jennifer Roff zum Thema Bargaining under Threats: The Effect of Joint Custody Laws on Intimate Partner Violence. Sie haben untersucht, wie sich die Einführung von alternierender Obhut als Standard, wie es in 5 Regionen in Spanien der Fall war, auswirkt und mit den restlichen Kontrollregionen verglichen:

We exploit a quasi-natural experiment based on a series of reforms in Spain that improved fathers’ bargaining power by shifting the custody decision from being unilaterally determined by the mother to a joint decision. Employing a triple-difference specification that compares women with and without children in treated and control regions before and after the reforms, we find that the policy led to a large and significant decrease in intimate partner violence (−43.3 percent), with the largest effects among women over 30 and in regions with low take-up rates. Our results are in line with previous studies that find that women empowerment may lead to an increase of intimate partner violence in societies with strong gender norms as male partners see their status being threatened (Angelucci and Heath 2020; Heath 2014; García-Ramos 2021; Hoehn-Velasco and Silverio-Murillo 2020).

Die OECD hat in einem Workshop diese Studie als Grundlage verwendet und die wichtigsten Erkenntnisse in Folien zusammengefasst. Ich möchte an dieser Stelle diese Studie nicht geschlechtsspezifisch interpretieren, denn das wäre nochmals ein ganzes Themenfeld für sich. Schlussendlich ist es irrelevant für die Psyche eines Menschen, ob er Mann oder Frau ist. Abgesehen davon gibt es auch Studien, die genau dieser Thematik gewidmet sind und keinen geschlechtsspezifischen Unterschied fanden in Bezug auf die psychischen Auswirkungen. Darum zurück zur oben genannten Studie.

Diese beiden Folien finde ich spannend, wenn man sie zusammen studiert: Joint Custody

Violence

Wir haben also 5 reformierte Regionen, welche die alternierende Obhut zum Standard erklärt haben und 12 nicht reformierte Regionen. Die staatliche Gesetzgebung bleibt ansonsten für alle Regionen dieselbe. Zudem haben wir auch den zeitlichen Verlauf in den Regionen.

Über die untersuchten Regionen zeigt sich ein bemerkenswerter Zusammenhang: Nach den Reformen ging die gemessene häusliche Gewalt in den betroffenen Regionen im Vergleich zu den Kontrollregionen deutlich zurück. Die Autoren nutzen die regional und zeitlich unterschiedlichen Reformen gerade dafür, sich einer kausalen Interpretation anzunähern. Ob und in welchem Umfang sich dieses Ergebnis auf die Schweiz oder auf einzelne Familien übertragen lässt, ist damit natürlich noch nicht beantwortet. Spannend finde ich die Studie trotzdem, weil sie zeigt, dass die rechtliche Ausgestaltung von Obhutsregelungen offenbar auch Auswirkungen ausserhalb des eigentlichen Familienverfahrens haben kann.

Nun stellt sich folgende Frage: Was sind die Gründe? Was aus meiner Sicht klar ist, ist, dass man dem Staat nicht die Schuld an der Gewalt geben kann. Diese ist in jedem Fall unentschuldbar und würde bedeuten, keine Verantwortung mehr für dein Handeln zu übernehmen. Selbst wenn in meinem Fall die KESB eben gerade dies umgekehrt bei einer mutmasslichen Straftat tolerierte und offensichtlich die Eigenverantwortung absolut kein Gewicht vor den Familiengerichten zu haben scheint. Aber: Hätten die Familiengerichte einen Hebel, häusliche Gewalt vor allem im Kontext von Obhuts- bzw. Sorgerechtsstreitigkeiten zu reduzieren, indem beide Elternteile mehr auf Augenhöhe behandelt werden, mal unabhängig von der Geschlechterfrage? Was lernt die KESB bzw. die Familiengerichte in der Schweiz daraus? Was ist die Aufgabe der Gerichte? Einfach zu entscheiden, damit entschieden ist oder sollten sie eigentlich den Auftrag haben, die Situation für die gesamte Familie über alles gesehen zu verbessern, ohne relativ einseitig zu entscheiden? Was wäre, wenn der Standard die alternierende Obhut wäre und jeweils der Elternteil, welcher aktiv wegzieht und diese damit verhindert, im Standard nicht die Obhut zugesprochen bekommen würde, wie es genau in meinem Fall der Fall bzw. der Standard zu sein scheint? Kommen solche Studien in der Schweiz überhaupt an? Oder bin ich hier in den Erkenntnissen den Behörden inzwischen sogar voraus? Oder sind schlicht andere Interessen im Spiel? Alte Prägungen oder Ideologien?

Diese Frage sollte sich die Politik vielleicht einmal stellen. Oder die Gerichte im Rahmen ihrer Auslegung der Gesetze, welche meiner Meinung nach eher noch auf dem Stand und der Lebensrealität des letzten Jahrtausend aufbauen. Ganz allgemein frage ich mich, wie und in welchem Tempo Gerichte solche Erkenntnisse implementieren.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 926
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 368 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Gesuch um Rechtseröffnung

Am 17.02.2026 wurde das Gesuch um Rechtseröffnung beim Bezirksgericht in Lenzburg eingereicht.

Klageeingang Rechtseröffnung

Eigene Gedanken

Obwohl das Obergericht sich noch um den Streitbetrag zu kümmern hat, ist die Kindsmutter der Meinung, dass nun unbedingt noch ein weiteres paralleles Verfahren eröffnet werden sollte, welches wiederum Mehrkosten für die Familie bedeutet. Nur, damit allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlungen wieder zurückgefordert werden können.

Weshalb die Kindsmutter dieses zusätzliche Verfahren trotz des noch pendenten Streits vor dem Obergericht weiterführt, kann ich nicht beurteilen. Für mich bedeutet es jedenfalls ein weiteres paralleles Verfahren mit zusätzlichen Kosten für beide Seiten.

Es folgt der übliche Schriftverkehr, den Anwälten sei es gegönnt.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 923
  • Anzahl Verfahren: 7
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 351 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Schreiben an Obergericht bezüglich Unterhaltszahlungen

Am 13.01.2026 informieren wir das Obergericht über die Betreibung, damit die Unterhaltszahlungen bezüglich der Kita-Kosten und Krankenkassenprämien noch explizit geregelt werden können, da dies nicht primär ein Thema der Betreibung ist, sondern etwas, das schlicht nicht geregelt wurde.

Eigene Gedanken

Normalerweise könnte man ein solches Thema vernünftig lösen. Normalerweise. Es ist jedoch offensichtlich keine normale Situation, denn sonst wären die Parteien gar nicht vor Gericht.

Das ist etwas, das immer offensichtlicher wird. Die Eskalationsspirale dreht sich immer weiter. Während das Obergericht inzwischen seit bald einem halben Jahr untätig ist, eskaliert der Streit immer weiter. Und verursacht entsprechende Kosten. Verfahren werden gestartet, Anwälte schalten sich ein, Gerichte müssen wiederum informiert werden, Arbeit wird zusätzlich für alle generiert, ohne auch nur etwas Positives für die Familie und die Kinder zu bewirken. Und wer sich ein klein wenig mit der Konfliktpsychologie auskennt, weiss, dass solche Konflikte immer schwieriger zu lösen werden. Das gegenseitige Vertrauen erodiert noch weiter und ein dauerhafter Konflikt, der sich kaum mehr lösen lässt, wird wohl die realistische Folge sein.

Hier darf nochmals gesagt werden. Grundsätzlich kann man auf Eigenverantwortung setzen, dass die Parteien sich vernünftig einigen. Wenn jedoch genau ein Gericht derart eingreift und quasi die Machtverhältnisse zwischen den Parteien derart verschiebt, dass ein Elternteil sich alles erlauben kann und der andere Elternteil offensichtlich sich permanent irgendwie rechtfertigen muss, dass er überhaupt auch Rechte besitzt, ist dies ein perfekter Nährboden für einen immer weiter schwelenden Konflikt.

Hier ist auch mal anzumerken, dass wir inzwischen bereits erste Kontakte mit der Beiständin hatten. Ich vertiefe dieses Thema nicht weiter, geht es dort doch nur darum verbindlich irgendwie Ferienregelungen zu treffen. Die Beiständin findet das schon einen grossen Erfolg, wenn das erreicht wird. Dass sie weder telefonischen Kontakt zu den Kindern vermitteln konnte, noch sonst was, das den Kindern wirklich Entlastung bringt, ist relativ egal. Da die Bezirksrichterin ja offensichtlich die Situation komplett anders einschätzte, wurde der Auftrag entsprechend formuliert und an das wird sich auch 1:1 gehalten, habe ich herausgefunden. Daran wird dann später auch nichts ändern, wenn der Bericht der Psychiatrie kommt, welcher all die Hinweise auf die starke Belastung der jüngeren Tochter untermauert. Das ist Sache der KESB bzw. in diesem Fall des Obergerichts im Aargau.

Das ist insgesamt natürlich praktisch für das gesamte Helfersystem. Wenn ganz vorne in der Kette (also die Bezirksrichterin) einen Fehler macht, dann können sich alle auf dieses Urteil berufen, Treu und Glauben lässt ja einen grossen Interpretationsspielraum offen.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 880
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 316 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Betreibung

Ich habe bereits im Blog-Post vom 04.08.2025 folgendes geschrieben:

Selbstverständlich wurde nicht geregelt, wer für die Kita-Kosten aufkommen muss, welche auch aufgrund der Kündigungsfristen am alten Wohnort anfallen und bezahlt werden mussten. Die habe ich selbstverständlich bisher mal vorsorglich übernommen, um nicht betrieben zu werden. Und ebenso selbstverständlich auch die Krankenkassenkosten der Kinder, welche jedoch im Unterhalt auch inbegriffen sind.

Ich hatte die Kita-Kosten, welche nach dem Aufenthaltswechsel aufgrund der Kündigungsfristen doppelt anfielen, sowie die von mir bereits bezahlten Krankenkassenprämien verrechnet. Daraufhin erhielt ich folgende Betreibung:

Betreibung

Eigene Gedanken

Für mich zeigt die Betreibung, wie sich der Elternkonflikt inzwischen auch auf finanzielle Fragen ausgeweitet hat. Fest steht, dass der Aufenthaltswechsel vom Bezirksgericht als nicht rechtmässig bezeichnet wurde und später ein Strafbefehl mit einer Busse von CHF 1'500 erging. Quasi zweimal ein kleines "Mei-Mei", aber nicht wirklich klare Konsequenzen für das eigene Handeln.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 873
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 276 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'254
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Erneutes Gesuch um Beschleunigung

Dringlichkeit

Eigene Gedanken

Ich bin bereits sehr enttäuscht vom Obergericht. Seit Eingang der Berufung sind bereits 104 Tage vergangen. In 104 Tagen ist es dem Obergericht offensichtlich nicht möglich, sich um vorsorgliche Kinderbelange zu kümmern, zumal seit dem Entzug bereits 262 Tage vergangen sind und bereits eine erhöhte Dringlichkeit bestehen sollte, da das Bezirksgericht bereits 5 Monate Zeit brauchte, um einen vorsorglichen Entscheid zu fällen, bei dem es um zwei Kleinkinder im Alter von 1 und 3 geht. Wobei die jüngere Tochter inzwischen bereits 2 Jahre alt ist.

Für mich stellen sich hier schon ein paar Fragen bezüglich Qualifikation der Gerichte:

Die oberste Maxime in solchen Verfahren ist immer das Kindeswohl. Die Anträge und das Interesse der Eltern haben immer hinten dran zu stehen. Im Gesetz in der Schweiz ist jedoch das Kindeswohl nicht definiert, anders als z. B. in Österreich. Dort ist das Kindeswohl folgendermassen umschrieben und die Gerichte haben sich daran zu orientieren. Es kann also Sinn machen, mal das ganze aus dieser Perspektive zu betrachten, denn österreichische Kinder dürften sich nicht stark von Schweizer Kindern unterscheiden.

BG Art. 138

1. eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes;

2. die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes;

3. die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;

4. die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes;

5. die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung;

6. die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte;

7. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;

8. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen;

9. verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen;

10. die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes;

11. die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sowie

12. die Lebensverhältnisse des Kindes, seiner Eltern und seiner sonstigen Umgebung.

Diese Punkte klingen eigentlich ziemlich einleuchtend. Schauen wir mal die Punkte 5, 6, 8, 9, 10 und 11 an.

Punkt 5: die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung

Die Meinung der Kinder ist zu berücksichtigen. Es ist klar, dass sie in ihrem Alter noch sehr klein sind. Auch würde ich mich wehren, den Kindern zuzumuten, zwischen Mama und Papa entscheiden zu müssen. Man stelle sich vor, ein Elternteil wäre gezwungen, zwischen zwei seiner eigenen Kindern zu entscheiden. Nichtsdestotrotz, man könnte die Kinder beobachten. Wie reagieren sie auf die beiden Elternteile? Wie laufen die Übergaben? Wie hat sich deren Verhalten verändert? Im Rahmen der Verhandlung am 15.05.2025 wurde explizit deswegen ein Erziehungsgutachten von unserer Seite angefordert. Das hätte bedeutet, dass die Eltern auch zusammen mit den Kindern hätten beobachtet werden können, Übergaben hätten angesehen werden können und man hätte bereits längst festgestellt, dass die Kinder extrem unter der tiefen Kontaktfrequenz zum Vater leiden. Beide wehren sich vehement, nach nur gut einem Tag wieder für ganze zwei Wochen von ihrem Vater getrennt zu werden. Hier gilt es auch anzumerken, dass die Kindsmutter jeglichen telefonischen Kontakt sowie ein erweitertes Besuchsrecht verweigert.

Punkt 6: die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte

Es ist spannend, wie die Schweizer Gerichte beurteilen würden, wie freudig die Kinder an einem Morgen um 6 Uhr aus dem Bett gerissen wurden und bereits um 7 Uhr morgens an einen fremden Ort gebracht wurden. Und dass dies offensichtlich durch eine superprovisorische Verfügung dann auch so zementiert und aufrechterhalten wird, womit zumindest meiner Meinung nach ab diesem Zeitpunkt die KESB bzw. die Familiengerichte erst recht in der Verantwortung sind, da sie ja explizit per Verfügung in die tiefsten Menschenrechte von mir, wie auch der Kinder eingegriffen haben. Ab jetzt gibt es kein Fingerzeig mehr auf die Mutter alleine, denn die Gerichte haben damit faktisch die Verantwortung und Deutungshoheit an sich gerissen. Nun steht ja "gegen seinen Willen". Wie war wohl der Wille der Kinder? Scheint die Gerichte in keiner Weise zu interessieren. Offensichtlich gehen die Gerichte mal blind davon aus, einfach bei der Mutter zu sein entspricht dem Willen des Kindes, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird. Spannend auch in diesem Zusammenhang: Geht man davon aus, dass ein Elternteil, der bereit ist, die Kinder dem anderen zu entziehen, ohne gerichtlichen Entscheid diesen Kontakt in irgendeiner Form zu ermöglichen und auch weiterhin alles dafür tut, den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken, das beste für die Kinder sei?

Punkt 8: die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen

Rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten wurden die Kinder ja explizit. Erst durch die zweite superprovisorische Verfügung hat die Kindsmutter sich exakt genau nur an dieses minimale Besuchsrecht gehalten. Was zumindest in Österreich in der Theorie im Gesetz steht (was dann in der Praxis damit gemacht wird, steht wie so oft auf einem anderen Blatt), stünde auch bei uns indirekt in ZGB Art. 301a. Jedoch nicht direkt mit der Begründung des "Kindeswohl", sondern schlicht und einfach, dass die Voraussetzungen für einen Umzug rechtlich nicht gegeben sind. Ich konnte mich mit einem Mitte-Politiker unterhalten, welcher aktiv an dieser Familienrechtsrevision vor inzwischen einiges über 10 Jahren mitgewirkt hat. Die Idee dahinter war eigentlich genau das, was auch im Gesetz drin steht. Nämlich, dass verhindert wird, dass ein Elternteil einfach selbst entscheidet. Die Gerichte setzen dies jedoch nicht um mit dem Argument, dass man immer den Individualfall und das Kindeswohl berücksichtigen muss. Wie auch immer die Gerichte dies glauben, beurteilen zu können. In meinem Fall hat sich noch nie ein Gericht direkt mit den Kindern oder den Eltern als Erziehungsperson auseinandergesetzt. Auch nicht, wie die Bindung zu beiden Elternteilen war oder auch zum aktuellen Zeitpunkt ist. Man stellt sich das Ganze mal übertragen auf die Medizin vor: Ich rufe beim Arzt an, weil ich Symptome habe, welche auf eine Tumorerkrankung hindeuten können. Der Arzt untersucht dies jedoch nicht genauer und ist der Meinung, solange man es nicht untersucht, ist ja auch nicht bewiesen, dass ein Tumor vorhanden ist. Also macht man mal nichts, vielleicht dann ein Jahr später, wenn überhaupt. Klingt absurd? Diese Logik wird jedoch an den Familiengerichten exakt so angewandt.

Punkt 9: verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen

Verlässliche Kontakte. Was heisst dies. Bei solch kleinen Kindern ist die Frequenz extrem wichtig. Vor allem die jüngere Tochter, zum Zeitpunkt des Entzugs erst gerade gut einjährig, kann noch nicht kognitiv verstehen, wenn z. B. ein Elternteil schon nur das Sichtfeld verlässt, dass dieser nicht einfach verschwunden ist. Da vorher erwiesenermassen die Kinder täglich mehrere Stunden Kontakt zu mir hatten, ist mir ein absolutes Rätsel, wie Gerichte auf die Idee kommen können, dass der inzwischen nur noch alle 13-tägige Kontakt etwas mit "verlässlicher Kontakt" zu tun hat. Für solch kleine Kinder ist dies eine Ewigkeit. Man kann sich dies schon auch nur mal aus der Perspektive eines Elternteils vorstellen. Falls Sie Kinder haben, haben sie schon mal probiert, den Kontakt zu den eigenen Kindern für ganze 13 Tage komplett zu unterbrechen? Was geht ihnen durch den Kopf? Und wie fühlt sich das erst für die Kinder an, welche nicht einmal wissen, wann sie den anderen Elternteil wiedersehen?

Die Gerichte könnten dies mit minimalem Aufwand prüfen. Einmal bei einer Übergabe dabei sein, würde wohl ca. 1 Stunde Gesamtaufwand bedeuten. Man schielt mal kurz auf die Anzahl Seiten der Rechtsschriften, welche bereits hin- und hergeschickt wurden.

Punkt 10: die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes

Loyalitätskonflikte können entstehen, wenn ein Kind den Eindruck erhält, die Zuneigung zu einem Elternteil werde vom anderen negativ bewertet – offen durch abwertende Aussagen oder auch subtil durch wiederkehrende Reaktionen. Für Kinder kann das erheblich belastend sein, weil sie ihre Beziehung zu beiden Eltern nicht mehr unbelastet leben können. Anhaltender Stress kann sich grundsätzlich auf Wohlbefinden, Verhalten und Entwicklung auswirken. Welche konkreten psychischen oder neurobiologischen Folgen ein Loyalitätskonflikt bei einem einzelnen Kind hat, lässt sich daraus aber nicht einfach ableiten. Kinder reagieren sehr unterschiedlich, abhängig unter anderem von Alter, Bindungen, Konfliktdauer und ihrem Umfeld. In stark verhärteten Konflikten kann es vorkommen, dass ein Kind zunehmend Distanz zu einem Elternteil entwickelt. Für solche Konstellationen wird häufig der Begriff "parental alienation" beziehungsweise Eltern-Kind-Entfremdung verwendet.

Das wäre allgemein ein spannendes Thema für sich. Gerade um "parental alienation" gibt es sowohl fachlich als auch juristisch eine kontroverse Diskussion – insbesondere darüber, wie das Phänomen definiert wird, wodurch eine Ablehnung entsteht und wie zuverlässig sich Ursachen im Einzelfall feststellen lassen. Es gab mal einen Anlauf, "parental alienation" als Syndrom anzuerkennen. Auch bekannt als "PAS". Dies wurde jedoch von der WHO nicht anerkannt und zwar aus gutem Grund. Denn ein Syndrom bezeichnet eine Gruppe von medizinischen Symptomen, die zusammen auftreten und eine Krankheit darstellen. Bei "parental alienation" gibt es jedoch zum einen noch wenig Forschung und zum anderen reagieren Kinder oft auch sehr unterschiedlich auf die Situation, denn das hängt von sehr vielen Faktoren ab, etwa auch wie die Bindung zum anderen Elternteil vorher war.

Die "PAS"-Skeptiker, zu denen ich ausserdem auch gehöre, da ich nicht unbedingt der Meinung bin, man müsse es als Syndrom anerkennen, schliessen daraus jedoch oft, dass es nicht existiert. Und Gerichte lieben Kausalzusammenhänge. Das ist mit ein Grund, warum dieses Phänomen oft bei den Gerichten eher mit Skepsis betrachtet wird.

Zumindest aus meiner Perspektive gibt es einen einfachen Vergleich, welcher aufzeigt, wie absurd die Diskussion darüber ist, ob es nun ein Syndrom sein muss oder nicht. Es gibt z. B. auch kein "Häusliche-Gewalt-Syndrom". Ich kenne jedoch keinen Menschen, der bestreiten würde, dass häusliche Gewalt existiert und auch keinen Menschen, der bestreiten würde, dass die Gerichte deshalb häusliche Gewalt nicht ernst nehmen sollten. Nun stellt sich die Frage: Warum sollte das bei Entfremdung anders sein?

Wenn sich jemand für das Thema interessiert, dazu gibt es einen guten Podcast des Hamburger Abendblatts, in welchem Betroffene, wie auch Experten zu Wort kommen: Wenn Eltern Feinde werden. Spannend hier ist, dass weder Richter, noch Politiker, sich trotz mehrfacher Anfragen dazu äussern wollen. Es scheint relativ verbreitet ein Tabu-Thema zu sein, in welchem es auch viele Minenfelder und genau so viele Partikularinteressen gibt. Das Thema ist zudem von unterschiedlichen institutionellen und persönlichen Interessen geprägt. Gerade deshalb erscheint mir eine sachliche, wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung besonders wichtig.

Punkt 11: die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes

Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes: Ich hoffe, hierzu muss ich nicht viel sagen. Grundsätzlich halte ich es für wichtig, dass Kinder eine gute und regelmässige Beziehung zu beiden Elternteilen leben können, sofern dem nicht konkrete Gründe wie etwa Gewalt oder eine andere Gefährdung entgegenstehen. Wie bereits im Blog-Post vom 13.03.2025 erwähnt, ist explizit auch in der UNO Kinderrechtskonvention in Art. 18 verankert, dass die Vertragsstaaten alles dafür tun müssen, dass die Eltern gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Wie genau Gerichte darauf kommen, dass ein Besuchsrecht alle zwei Wochen dem gerecht wird und solche Beschlüsse mit einer gewissen Entspanntheit damit rechtfertigen, dies sei "üblich", erschliesst sich mir nicht. "Üblich" ist schliesslich noch kein Kindeswohlkriterium. Entscheidend sollte aus meiner Sicht stets die konkrete Situation der betroffenen Kinder sein.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 871
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 262 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Telefonische Anfrage 2

Am 17.11.2025 erkundigte sich die Anwältin erneut telefonisch beim Obergericht. Dort hiess es plötzlich, dass es dieses Jahr knapp werden könne und vielleicht erst im Jahr 2026 ein Entscheid gefällt wird.

Eigene Gedanken

Das ist wieder ein Schlag ins Gesicht. Wenn die Unterlagen bereits bei der Instruktionsrichterin liegen, was zur Hölle ist im Aargau los? Mir ist natürlich bewusst, dass Gerichte auch andere dringliche und komplexe Verfahren bearbeiten. Trotzdem bleibt für mich schwer nachvollziehbar, weshalb ein vorsorgliches Verfahren über die Betreuung zweier kleiner Kinder über Monate liegen bleibt. Dabei verlange ich nicht, dass das Gericht zwingend so entscheidet, wie ich es beantragt habe. Ich erwarte aber, dass die entscheidenden Tatsachen abgeklärt, überprüfbare Fehler korrigiert und die offenen Fragen zur Obhut und zum Unterhalt innert einer dem Kindesalter angemessenen Frist entschieden werden.

Allgemein kommt bei mir ein wenig die Frage auf: Warum bin ich überhaupt am kämpfen? Komische Frage, es geht ja um die eigenen Kinder. Aber ich frage dies eher aus einer anderen Perspektive: Es wurde festgestellt, dass die Kindsmutter die Kinder unrechtmässig entzogen hat. Durch das Zivilgericht, wie im Strafverfahren bestätigt. Und das Gericht hat in die Grundrechte von mir als Vater und den Kindern eingegriffen. Und zwar, indem sie mir die Obhut entzogen haben.

Aus welchen Gründen ist nicht die Kindsmutter oder der Staat in der Verpflichtung, die Rechtfertigung dieses Eingriffs zu beweisen? Die aktuelle Rechtfertigung dafür ist ja bereits längst aktenkundig widerlegt. Müsste es nicht umgekehrt sein? Wenn der Staat und die Kindsmutter diese Rechtfertigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beweisen können, wird dieser unrechtmässige Eingriff rückgängig gemacht?

Wie wäre es in einem Strafprozess? Ich sperre jemanden ein, bis er seine Unschuld beweisen kann? Das wäre das analoge Beispiel dazu. Habe ich irgendwas vom Rechtsstaat falsch verstanden bezüglich Beweislast und Beweislastumkehr?

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 869
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 259 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Telefonische Anfrage

Am 30.10.2025, also inzwischen 241 Tage nach dem Kindesentzug, fragt meine Anwältin nach dem Stand des vorsorglichen Verfahrens beim Obergericht nach, da bisher noch keine Reaktion erfolgt ist. Da die Instruktionsrichterin nicht anwesend war, mussten wir am 04.11.2025 erneut anfragen. Die Antwort der Sekretärin lautete sinngemäss, dass die Unterlagen offensichtlich bereits bei der Instruktionsrichterin liegen.

Es ist also zu erwarten, dass das Obergericht nach der Spruchreife in den nächsten Tagen verfügt, dass das Gericht in die Urteilsberatung übergeht und daher keine weiteren Eingaben mehr möglich sind. Dass die Kinder bis zur Weihnachtszeit ihren Papa wieder zu guten Teilen zurück haben, ist also zum Greifen nah.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 863
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 241 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Sistierung Hauptverfahren

In vorgängiger Absprache mit beiden Parteien wird das Hauptverfahren sistiert, bis das vorsorgliche Verfahren abgeschlossen ist, um Parallelverfahren zu vermeiden.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 863
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 233 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Spruchreife vorsorgliches Verfahren

Nachdem die Berufungsantwort eingegangen ist und wir nochmals eine Replik darauf eingereicht haben, ist das vorsorgliche Verfahren mit Verfügung vom 03.10.2025 spruchreif gemäss Instruktionsrichterin. Inzwischen ist auch das Obergericht dem Umstand klar, dass gegen die Kindsmutter ein Strafbefehl erlassen wurde. Spruchreife Als Spruchreife wird definiert, wenn das Gericht genügend Informationen hat, um einen Entscheid zu fällen. Es müssen also weder weitere Beweise, Gutachten, noch sonst was eingeholt werden, sondern es ist alles da.

Es scheint also vorwärts zu gehen...

Eigene Gedanken

Die Spruchreife im vorsorglichen Verfahren war sehr erfreulich. Klar, aus meiner Sicht haben die Gerichte ausser Aussagen von beiden Parteien und ziemlich viele Beweise dazu, welche eigentlich ausschliesslich ich eingereicht habe, nichts. Für mich wirkt dies ein wenig komisch. Niemand wird befragt. Keine Nachbarn, keine Kita-MitarbeiterInnen, nicht die Jugend- und Familienberaterin, nicht die Kindesärztin, niemanden. Aus meiner Sicht kann dies nur bedeuten, dass das Gericht im vorsorglichen Verfahren jetzt schnell die Ausgangslage für beide Parteien wieder für das Hauptverfahren öffnen möchte.

Die Zivilprozessordnung definiert relativ klar, wozu vorsorgliche Massnahmen dienen:

Art. 261 Grundsatz

1 Das Gericht trifft die notwendigen vorsorglichen Massnahmen, wenn die gesuchstellende Partei glaubhaft macht, dass:

a. ein ihr zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu befürchten ist; und

b. ihr aus der Verletzung ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht.

2 Leistet die Gegenpartei angemessene Sicherheit, so kann das Gericht von vorsorglichen Massnahmen absehen.

Art. 262 Inhalt

Eine vorsorgliche Massnahme kann jede gerichtliche Anordnung sein, die geeignet ist, den drohenden Nachteil abzuwenden, insbesondere:

a. ein Verbot;

b. eine Anordnung zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands;

c. eine Anweisung an eine Registerbehörde oder eine dritte Person;

d. eine Sachleistung;

e. die Leistung einer Geldzahlung in den vom Gesetz bestimmten Fällen.

Art. 268 Änderung und Aufhebung

1 Haben sich die Umstände geändert oder erweisen sich vorsorgliche Massnahmen nachträglich als ungerechtfertigt, so können sie geändert oder aufgehoben werden.

2 Mit Rechtskraft des Entscheides in der Hauptsache fallen die Massnahmen von Gesetzes wegen dahin. Das Gericht kann die Weitergeltung anordnen, wenn es der Vollstreckung dient oder das Gesetz dies vorsieht.

Da jetzt trotz Einsprache gegen den Strafbefehl alle Indizien dafür sprechen, dass der Entzug der Kinder rechtswidrig war, was ja in der superprovisorischen Verfügung vom Bezirksgericht auch so festgestellt wurde, und gegen mich keine weiteren Bedenken im Raum standen, welche meine Erziehungsfähigkeit in irgendeiner Form in Frage stellen würden (wurde abgesehen davon nicht einmal von der Kindsmutter behauptet), gehe ich jetzt davon aus, dass das Obergericht entweder die alleinige Obhut dem Vater zuspricht oder zumindest die Kinder der alternierenden Obhut unterstellen, damit die fehlerhaften Annahmen des Bezirksgerichts nicht zu einem drohenden Nachteil im Hauptverfahren werden. Denn auch hier muss nochmals klargestellt werden: Das Kindeswohl hat immer oberste Priorität. Heisst also konkret, wenn ein Verfahren zu lange dauert, in welchem die Kinder bereits sehr einseitig betreut werden, hat dies einen erheblichen Einfluss auf dessen Ausgang, was jedoch der Bundesverfassung widerspricht und die Gerichte deshalb vorsorglich zu handeln haben, dass genau ein solcher Nachteil nicht entsteht. Nur genau für das und auch die psychologische Stabilität der Kinder ist dieses vorsorgliche Verfahren.

Ausserdem kann sich das Obergericht hier kaum auf die neu entstandene Stabilität für die Kinder berufen. Zum einen darf man auch aufgrund aller wissenschaftlichen Fakten davon ausgehen, dass für die Kinder eine möglichst gute Bindung zu beiden Elternteilen extrem wichtig ist, solange keine Gewalt oder ähnliches im Spiel ist. Was hier auch nie von jemandem behauptet wurde. Zum andern wäre dies entgegen des bisherigen Vorgehens der KESB Aargau, da ja der erste Umzug und das Herausreissen aus einem bekannten Umfeld für die letzten mehr als 6 Monate für die Kinder ja kein Problem darstellte (wo ich zwar definitiv anderer Meinung bin), jedoch offensichtlich die Gerichte anders sehen. Also weshalb sollte es für die Kinder ein Problem sein, ganz oder zumindest hälftig wieder bei mir zu wohnen.

Hier sei noch angemerkt: Die Kinder haben bisher schon stark unter der Situation gelitten. Die jüngere Tochter hat im letzten halben Jahr keinerlei Fortschritte in der Sprache gemacht. Kompletter Stillstand. Und sie zeigt auch oft sehr starke Verlustängste. Sobald ich schon nur auf die Toilette gehe, fängt sie aus Verlustängsten an zu weinen, wenn ich also nur aus dem Sichtfeld verschwinde. Die ältere Tochter hat wieder begonnen, sich in der Nacht zu nässen, obwohl das Kapitel eigentlich bereits abgeschlossen war. Und noch immer fleht mich die ältere Tochter an (und die jüngere zeigt dasselbe durch Klammern), dass sie wieder bei mir wohnen möchten. Realistischerweise, aber vielleicht können sie sich auch nicht genügend gut ausdrücken, möchten sie am liebsten wieder beide Eltern bei sich in der Nähe wissen. Was auch absolut der Traum eines jeden Kindes ist. Dafür muss man auch weder Kinderärztin, noch Kinderpsychologin sein.

Ich bin also absolut sicher, dass in den nächsten Wochen ein positiver Entscheid im vorsorglichen Verfahren gefällt wird.

  • Die Dringlichkeit ist gegeben, müssen solche Verfahren gemäss ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit aussergewöhnlicher Beschleunigungs- und Sorgfaltspflicht geführt werden.
  • Die Ausgangslage könnte besser nicht sein, da die Kinder noch nicht eingeschult sind.
  • Es droht ein tatsächlicher Nachteil für eine Partei im Hauptverfahren.
  • Finanziell können sich beide Parteien die alternierende Obhut problemlos leisten. Zudem verdienen beide Parteien bei gleichem Pensum bis auf 2% exakt gleich viel. Heisst konkret, bei einer 50/50-Obhut, kann auf Unterhaltszahlungen gänzlich verzichtet werden, dessen Berechnung wohl bei einem Entscheid sonst fast der aufwändigste Teil ist.
  • Beide Parteien sind gewillt und haben die zeitlichen Ressourcen, um die Kinder zu betreuen.
  • Der Entscheid des Bezirksgerichts war keine Abwägung, sondern basierte ausschliesslich auf faktenwidrigen Annahmen

Ein No-Brainer für das Obergericht also.

Auch Mut macht, dass das Obergericht sehr viele Fälle in relativ kurzer Zeit zu bearbeiten scheint. Gemäss den zu diesem Zeitpunkt aktuellsten Zahlen des Geschäftsbericht Gerichte Kanton Aargau 2024, werden 54% aller Fälle in den Zivilkammern innerhalb von 3 Monaten erledigt. Da es sich in diesem Fall um eine Angelegenheit mit aussergewöhnlicher Beschleunigungspflicht handelt, wird das Obergericht dies also entsprechend priorisieren und ziemlich bald entscheiden.

Kleiner Spoiler bereits hier: Es wird sich auch innerhalb von 12 Monaten nicht um den Fall kümmern. Das Verfahren geniesst also den Status der 4% der am wenigsten dringlichen Verfahren. Eine differenziertere Analyse, was das Gericht denn sonst so dringendes in dieser Zeit macht, kommt in einem späteren Blog-Post.

Geschäftsbericht Gerichte Kanton Aargau 2024

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 833
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 214 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Verfügung zur Frist für die Berufungsantwort im vorsorglichen Verfahren

Ende August haben wir noch immer nichts weiteres vom Obergericht gehört, obwohl der Vorschuss noch am selben Tag wie die Rechnung eingetroffen ist per Instant-Zahlung überwiesen wurde. Schliesslich zählt jeder Tag.

Könnte man meinen. Nachdem die Anwältin beim Obergericht angerufen hat, merkten diese, dass sie vielleicht diese Verfügung noch stellen sollten. Man muss wissen, bei vorsorglichen Verfahren sind die Fristen extrem kurz gesetzt, da diese Verfahren höchste Dringlichkeit haben. Am 02.09.2025 schafft es das Obergericht dann auch noch diese Verfügung zu versenden. Die Gegenpartei hat 10 Tage Zeit, um auf die Berufung zu antworten und es gibt auch keinen Stillstand der Fristen über Wochenende, Ferien etc. Da stellt sich schon die Frage, weshalb ein Obergericht dann über drei Wochen Zeit braucht, eine solche Verfügung überhaupt zu versenden. So vergeht schon wieder über ein Monat, bis die Gegenpartei überhaupt reagieren kann und auf dessen Antwort muss das Obergericht auch wieder warten.

Verfügung Berufungsantwort

Eigene Gedanken

Ich hoffe schwer, dass dies ein einmaliges Versehen war. Da ist man wohl nach den Sommerferien noch nicht wieder so richtig im Arbeitsmodus. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits 184 Tage vergangen, seit die Kinder unrechtmässig und ohne richterliche Verfügung von der Mutter entzogen wurden. Und 168 Tage vergangen, seitdem das Bezirksgericht bei der Ablehnung des zweiten superprovisorischen Gesuchs der Meinung war, dass mir kein nicht (leicht) wiederzugutmachender Nachteil drohe. Ok. Bisher scheint das einzige Risiko dafür tatsächlich bei der KESB bzw. den Familiengerichten selbst zu liegen. Zuerst schaffen sie es nicht ein vorsorgliches Verfahren innert nützlicher Frist zu bearbeiten, dann werden beim Entscheid irgendwelche Annahmen getroffen, welche aktenkundig falsch sind, aber für den Entscheid allein ausschlaggebend waren und jetzt scheint das Obergericht auch noch irgendwie über seine eigenen internen Prozesse zu stolpern.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 710
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 184 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Einsprache Strafbefehl & Nichtanhandnahme

Die Kindsmutter erhebt Einsprache gegen den Strafbefehl. Damit wird die strafrechtliche Beurteilung gerichtlich überprüft. Also das nächste Verfahren am Bezirksgericht. Wir sind also bereits bei 6 Verfahren, welche eigentlich mit einem hätten gelöst werden können, hätte die Bezirksgerichtspräsidentin bei der ersten superprovisorischen Verfügung einfach geschrieben, dass die Ferien dann nach spätestens einer Woche zu beenden seien und es auch keine neuen unabgesprochenen Ferien mehr gibt, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Aber hey... die Gerichte haben ja zu wenig Arbeit.

Meine Anwältin hat sich in der Zwischenzeit nochmals bei der Staatsanwaltschaft erkundigt, was ausserdem mit der Mitbeschuldigten, der Mutter der Kindsmutter sei. Diese war ja erwiesenermassen beim Kindsentzug mit dabei. Vermutlich ist dies bei der Staatsanwaltschaft in der Zwischenzeit irgendwie untergegangen. Aber klar, dazu muss sie sich ja irgendwie auch noch äussern, was sie am 28.08.2026 auch tat: Nichtanhandnahmeverfügung

Eigene Gedanken

Ok, sehr spannend. Weil man davon ausgeht, dass die Mutter der Kindsmutter auch keine Aussage machen würde, geht man dem also nicht weiter nach. Und dann noch dies:

"Allein der Umstand, dass die Beschuldigte ihre Tochter in einer für sie schwierigen Zeit nach der Trennung vom Kindsvater unterstützt haben dürfte, ist nicht hinreichend, um einen (Eventual-)Vorsatz hinsichtlich der Kindsentziehung zu begründen. Dass die Beschuldigte ihre Tochter und Enkelkinder gerne in ihrer Nähe haben wollte, ist zudem nachvollziehbar."

Ok. Für mich ist diese Begründung schwer nachvollziehbar. Eine Straftat bleibt eine Straftat – und die entscheidende Frage ist deshalb, ob eine Person wissentlich und vorsätzlich daran mitgewirkt hat. Nach meinem Verständnis ist unbestritten, dass die Mutter der Kindsmutter beim Aufenthaltswechsel unterstützte. Die Staatsanwaltschaft kommt dennoch zum Schluss, dass dies nicht genügt, um einen entsprechenden Vorsatz anzunehmen. Besonders bemerkenswert finde ich, dass auf weitere Abklärungen verzichtet wird, weil davon ausgegangen wird, die Beschuldigte würde ohnehin keine Aussage machen. Das wirkt auf mich schon etwas komfortabel: Wenn eine erwartete Aussageverweigerung genügt, um weitere Abklärungen als wenig erfolgversprechend einzustufen, macht man sich die Untersuchung jedenfalls nicht unnötig schwer. Ob diese Begründung strafprozessual trägt und ob tatsächlich keine weiteren Beweismittel zur Verfügung standen, kann ich nicht abschliessend beurteilen. Genau dafür gibt es die zuständigen Instanzen. Die dokumentierten Fakten und die Begründung der Staatsanwaltschaft stehen oben – die Einordnung überlasse ich der Leserschaft.

In einem späteren Blog-Post werde ich noch darauf eingehen, welche psychischen Belastungen ein abrupter und langdauernder Verlust des bisherigen Familienalltags für einen betroffenen Elternteil mit sich bringen kann.

Auch noch spannend. Heute ist der Tag, an dem wir bereits die Marke von 700 A4-Seiten an Unterlagen überschritten. Klar, da ist alles mögliche mitgezählt, teilweise auch Doppelspurigkeiten zwischen den Verfahren. Und trotzdem spannend. Über 700 Seiten Unterlagen, welche zwischen den Gerichten und Parteien hin- und hergeschickt wurden und das bisherige Ergebnis ist ein Entscheid, welcher ausschliesslich auf aktenkundig falschen Annahmen basiert, sowie einen Strafbefehl, der den Kindern gar rein nichts bringt.

Die Einordnung dazu überlasse ich mal jeder und jedem selbst.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 704
  • Anzahl Verfahren: 6
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 158 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Strafbefehl

Immerhin. Gegen die Kindesmutter wird ein Strafbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft beurteilt den Kindesentzug als strafbar und erlässt einen Strafbefehl.

Was eigentlich gar nie meine Intention war, weshalb ich mehrmals angeboten habe, die alternierende Obhut zu praktizieren, uns an einen gemeinsamen Tisch zu setzen und eine gute langfristige Lösung zu suchen. Dann wäre ich bereit gewesen, die Anzeige zurückzuziehen. Ich habe nie eine Antwort erhalten. Aber wenn die Kindsmutter dazu nicht bereit ist, werde ich die Anzeige auch nicht zurückziehen.

Strafbefehl

Eigene Gedanken

Naja. Es gibt einen Strafbefehl gegen die Kindsmutter. Hinsichtlich einer weiteren von mir angezeigten Person ist aus den mir vorliegenden Unterlagen keine entsprechende Sanktion ersichtlich.

Was die Strafe anbelangt, möchte ich die Grössenordnungen gegenüberstellen. Der Strafbefehl sieht eine Busse von CHF 1'500 sowie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 110 vor. Im Zivilverfahren wurden gleichzeitig Unterhaltszahlungen von rund CHF 3'300 pro Monat für zwei Kinder festgelegt. Strafrechtliche Sanktion und zivilrechtlicher Unterhalt haben selbstverständlich unterschiedliche Zwecke und sind rechtlich voneinander zu trennen.

Unter der rein rechnerischen Annahme, dass die im Zivilentscheid festgelegten Unterhaltsbeiträge bis zur Volljährigkeit unverändert blieben, ergibt sich über die Jahre eine Grössenordnung von rund CHF 800'000. Das ist keine Aussage darüber, wem dieses Geld wirtschaftlich zugutekommt oder welches Motiv hinter dem Aufenthaltswechsel stand. Es zeigt lediglich die Grössenordnung der langfristigen finanziellen Folgen gegenüber der unmittelbar ausgesprochenen Sanktion.

Sollte das Strafmass nicht auch vor vergleichbaren Handlungen abschrecken? Machen wir deshalb eine Gegenüberstellung der für mich wesentlichen, dokumentierten beziehungsweise aus den Entscheiden ableitbaren Folgen:

  • Nach dem Aufenthaltswechsel verblieben die Kinder aufgrund der anschliessenden zivilrechtlichen Entscheide in der Obhut der Kindsmutter
  • Gemäss Bezirksgerichtsentscheid wurden Unterhaltszahlungen von rund CHF 3'300 pro Monat für zwei Kinder festgelegt
  • Unter der Annahme unveränderter Beiträge ergibt das bis zur Volljährigkeit rechnerisch eine Grössenordnung von rund CHF 800'000
  • Der Vater verlor den bisherigen gemeinsamen Familienalltag mit den Kindern und wurde gleichzeitig unterhaltspflichtig
  • Der Strafbefehl sieht eine Busse von CHF 1'500 vor
  • Zusätzlich wurden 60 Tagessätze zu je CHF 110 bedingt ausgesprochen; diese werden nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen während der Probezeit vollzogen

Diese Gegenüberstellung soll weder Unterhaltszahlungen als "Gewinn" darstellen noch ein finanzielles Motiv unterstellen. Sie wirft für mich vielmehr die Frage auf, wie stark die präventive Wirkung einer strafrechtlichen Sanktion tatsächlich ist, wenn die tatsächlichen familiären und finanziellen Folgen eines unrechtmässigen Aufenthaltswechsels sehr langfristig sein können.

Die Leserschaft kann sich anhand dieser Zahlen selbst ein Bild machen.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 698
  • Anzahl Verfahren: 5
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 158 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 8'150
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Berufung beim Obergericht Aargau

Am 08.08.2025 wurden die Berufungen gegen die beiden Entscheide im vorsorglichen sowie im Hauptverfahren eingereicht.

Zusammen mit den beiden Berufungen wurde direkt ein Schreiben eingereicht, welches die Dringlichkeit aufgrund des offensichtlichen Fehlers bezüglich des Eintritts in den Kindergarten der älteren Tochter unterstreicht. So kann das Obergericht innerhalb weniger Minuten dies verifizieren und hätte nach dem Schriftwechsel die Möglichkeit, eine alternierende Obhut zu verfügen. Damit hätten die Kinder noch mindestens 1 Jahr eine gute Bindung zu beiden Elternteilen und das Gericht hätte in diesem Jahr gut Zeit, Abklärungen zu tätigen und zu einem definitiven Entscheid zu gelangen.

Dringlichkeit

Am 11.08.2025 verfügte das Obergericht dem Bezirksgericht Lenzburg, alle Akten zu überstellen. Am 12.08.2025 und 14.08.2025 kamen dann auch bereits die Rechnungen zum Kostenvorschuss, damit die Verfahren überhaupt weitergeführt werden. CHF 2'000 für das vorsorgliche und CHF 3'500 für das Hauptverfahren.

Eigene Gedanken

Ich bin wieder zuversichtlich. Es handelt sich ja nicht um einen Erwägungsentscheid, den das Bezirksgericht gefällt hat, sondern schlicht und einfach auf komplett falschen Annahmen. Und dies ist alles aktenkundig, also nicht einfach eine Aussage, sondern Fakten.

Das Geld wird man aber nie wieder sehen. Schliesslich hatte das Bezirksgericht ja bereits den Aufwand, unabhängig von der Qualität der Arbeit. Man stelle sich das in der Privatwirtschaft vor.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 629
  • Anzahl Verfahren: 5
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 158 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 7'250
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Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg

Tag der Entscheidung. Nach 154 Tagen kommt endlich der vorsorgliche Entscheid und direkt zusammen der Entscheid im Hauptverfahren. Absolut keine weiteren Abklärungen wurden unternommen. Weder Zeugen befragt, noch irgendwelche Gutachten gemacht, nichts. Die Richterin war sich ihrer Sache wohl ganz sicher.

Und dann, der Dampfhammer. Alleinige Obhut bei der Kindsmutter.

Ok, mal das ganze sachlich analysieren. Mir absolut schleierhaft, wie man darauf kommen kann. Zumal noch ein Jahr alternierende Obhut problemlos möglich wäre. Was schreibt das Gericht also, weshalb keine alternierende Obhut angeordnet wird bis August 2026?

Das Protokoll scheint, auch wenn es eher allgemein bleibt und die Aussagen eher zusammengefasst sind, zumindest korrekt.

Also, Aussage der Kindsmutter zum Start des Kindergartens, wenn man schon nicht weiss, dass ein dreijähriges Kind noch nicht eingeschult wird: Kindergarteneintritt

Aus welchen Gründen dann nicht die alternierende Obhut? Mal einen Blick ins Urteil: Kindergarteneintritt

Ach so... Die ältere Tochter hatte wohl seit der Anhörung einen gewaltigen Entwicklungsschub und wird nun früher den Kindergarten besuchen. Das ist doch mal ein guter Grund, statt die alternierende Obhut anzuordnen, das Besuchsrecht noch weiter zu beschneiden.

Na, dann wäre es ja mal spannend, warum die Kindsmutter die Obhut zugesprochen bekommt. An der Bindungstoleranz kann es kaum liegen, hat sie bisher alles mögliche getan, um die Zeit zwischen Vater und Kindern so klein wie möglich zu halten. Man mag sich vielleicht an den Blog-Post vom 1. Mai erinnern, als die Kindsmutter sogar lieber ihre beiden Elternteile für den Transport und die Betreuung der Kinder am Abend einspannen wollte, damit sie eine weitere Nacht bei mir verhindern konnte.

Also gehen wir mal in die Argumentation:

Erziehungsfähigkeit:

Erziehungsfähigkeit

Ok, 1:1. Selbst wenn eigentlich genau die Bindungstoleranz eines der wichtigsten Kriterien für die Erziehungsfähigkeit darstellen würde. Dies wurde gekonnt komplett ausgeblendet. Offensichtlich werden die bundesgerichtlichen Leitentscheide in Lenzburg relativ frei interpretiert. Bisher musste ich jeden Millimeter vor Gericht erkämpfen. Immerhin soweit kann ich aber dies nachvollziehen, als dass zumindest den Eltern im Grundsatz zugesprochen wird, erziehungsfähig zu sein, solange man nicht klar andere Fakten hat. Was ja zumindest bei mir im Rahmen der Haushaltsarbeiten angezweifelt wurde, was ich mal weiterhin unkommentiert lasse.

Kommunikationsfähigkeit:

Kommunikationsfähigkeit

Ok, 2:2. Auch hier bin ich ein wenig überrascht. Hat doch das Gericht seitenweise Unterlagen, wo ich nicht einmal eine Antwort auf eine einfache Frage erhalten habe. Keine Informationen über die Kinder, nichts. Aber hey... Beistände müssen auch etwas verdienen. Also los, ab in das betreute Elternsein, selbst wenn nur eine Seite die Kommunikation blockiert.

Geographische Situation:

Geographische Situation

Ok, 3:3. Alternierende Obhut nur bis Kindergarteneintritt möglich. Kindergärten gibt es aber in beiden Gemeinden. Leider wurde die ältere Tochter ja bereits frühreif, wie wir bereits erkannt haben.

Stabilität:

Stabilität

Ok, was ist das jetzt: 4:4 oder 4:3? Heisst das jetzt also, dass durch den Kindesentzug der Kinder jetzt die Stabilität am neuen Ort bereits besser ist?

Ich zeige hier nochmals die Argumentation bei der Ablehnung der superprovisorischen Verfügung: Ablehnung superprovisorisches Gesuch

Zitat: Nichtsdestotrotz unterlässt es der Gesuchsteller erneut konkret dazulegen und andand von weiteren Belegen glauhaft zu machen, inwiefern durch den plötzlichen Wegzug der Kinder ein nicht (leicht) wiedergutzumachender Nachteil drohe [...]

Ok. Wären die Kinder in Staufen geblieben, würde ausschliesslich hier eine Stabilität bestehen. Nun hat sich das Blatt gewendet und offenbar ist die Stabilität am neuen Ort bereits genügend, ohne dass die alte Stabilität von vorher überhaupt Erwähnung findet.

Vermutlich wäre das korrekte Argument im superprovisorischen Gesuch gewesen:

Weil die Gerichte in der Regel unfähig sind, ein Verfahren innert angemessener Frist abzuschliessen, ohne dass bereits mit einer neuen Stabilität argumentiert wird, ist ein nicht (leicht) wiederzugutmachender Nachteil gegeben

Irgendwie würde sich diese Argumentation korrekt anfühlen und wurde hier auch so bestätigt. Ob die Richterin das dazumal auch so gesehen hätte?

Mal schauen, was sie vor der Konklusion noch so alles anführt: Stabilität

Ah, jetzt ist klar. Die Kinder können ja jetzt auch einfach dort weiter in die Kita gehen, also gibt es ja keinen Grund mehr, nachdem die Kinder unrechtmässig entzogen wurden, diese wieder zurückzuführen.

Heisst also konkret: Derjenige Elternteil, der die Kinder entzieht, setzt den Punkt für die Ausgangsüberlegungen später am Gericht. Oh, das ist ja spannend. Ich möchte ja niemanden zu einer Straftat anstiften, aber Eltern, habt ihr das gelesen? Überlegt euch also gut, ob ihr lieber deseskaliert oder nicht doch lieber die Kinder entzieht. Oben seht ihr ziemlich klar, wie die Justiz das beurteilt. Ist meinerseits keine Anstiftung, sondern nur Transparenz. Wenn für die Familiengerichte dies offenbar absolut in Ordnung ist, muss diese Transparenz gegenüber der Bevölkerung auch gegeben sein. Man denkt nochmals an ZGB Art. 301a zurück. Was wohl der Gesetzgeber damit bewirken wollte?

Ach ja, noch ein kleines Detail am Rande:

[...]ab August 2025, wenn die Gesuchsgegnerin nur noch am Mittwoch arbeitet[...]

Das hat sie so wirklich wiedergegeben und ist im Protokoll so drin: Teilkündigung

Kleiner Spoiler: Die Kindsmutter hat den Montag nicht gekündigt. Sie arbeitet weiterhin wie vorher jeweils an zwei Tagen. Das Gericht hat diese unbelegte Aussage im Entscheid übernommen, ohne dass aus den mir vorliegenden Akten eine Überprüfung ersichtlich ist. Vertrauen ist gut, Nachprüfen wäre hier vielleicht auch eine Option gewesen. In einem späteren Post werden wir sehen, was das Obergericht damit macht.

Persönliche Betreuung

Persönliche Betreuung

What? 5:3? Wie kommt denn die Richterin auf diese Idee? Ich könne keine persönliche Betreuung leisten? Mal schauen, wie die Richterin auf diese Aussage kommt: Persönliche Betreuung

Ok. War sie im selben Gerichtssaal wie ich? Ja, ich kann 60% arbeiten. Soweit korrekt.

Erstens ist anzumerken, dass ich nur zur alleinigen Obhut befragt wurde. Und dort genau dies ausgeführt habe. Die Kindsmutter wurde abgesehen davon gar nicht dazu befragt. Ich muss jetzt trotzdem zu diesem Zeitpunkt mal vorwegnehmen, was es bedeutet, wenn eine Richterin eine solche Aussage ohne Belege einfach glaubt. Schauen wir uns mal an, was in der Berufungsantwort vom 15.09.2025 drin steht:

Teilkündigung

Ok, die Kindsmutter arbeitet also weiterhin 18.08 Stunden pro Woche. Heisst, also weiterhin mindestens 2 Tage, mit zusätzlich, wie oben bereits in der Aussage der Kindsmutter vor dem Bezirksgericht bestätigt, jeweils 4 Stunden Pendelweg pro Tag.

Jetzt machen wir mal kurz Unterstufenmathematik:

  • Kindsmutter: 18.08 Stunden Arbeit + 8 Stunden Pendelweg = 26.08 Stunden pro Woche
  • Vater: 60% Arbeit von 42 Stunden = 25.2 Stunden pro Woche (bei ausschliesslich Homeoffice, also keine Pendelzeit)

So... dem Vater wird also mit obiger Arbeitszeit nicht zugetraut, die Kinder auch bei alternierender Obhut (also 50% Betreuung) zu betreuen. Für die Kindsmutter hingegen, welche 26.08 Stunden pro Woche unterwegs ist, stellt eine 100% Betreuung der Kinder kein Problem dar. Falls mir jemand dieses mathematische Mysterium erklären kann, gerne melden. Ich habe zwar an der UZH und ETH in Naturwissenschaften und Informatik studiert, aber diese Mathematik ist mir bisher noch nicht begegnet.

Was daraus folgt ist inzwischen wohl allen klar, bzw. habe ich oben bereits erwähnt. Ach ja... dann kommt noch das liebe Geld. Selbstverständlich muss ich rückwirkend auf den Tag des Kindesentzuges Unterhalt bezahlen. Selbstverständlich wurde nicht geregelt, wer für die Kita-Kosten aufkommen muss, welche auch aufgrund der Kündigungsfristen am alten Wohnort anfallen und bezahlt werden mussten. Die habe ich selbstverständlich bisher mal vorsorglich übernommen, um nicht betrieben zu werden. Und ebenso selbstverständlich auch die Krankenkassenkosten der Kinder, welche jedoch im Unterhalt auch inbegriffen sind.

Glücklicherweise kann dies ja verrechnet werden, ist doch der Barunterhalt genau für diese Posten vorgesehen.

Auch hier ein kleiner Disclaimer: Da habe ich die Rechnung ohne die Kindsmutter und das Lenzburger Bezirksgericht gemacht, wie sich rund ein Jahr später herausstellt.

Eigene Gedanken

Man weiss gar nicht so recht, ob man darüber lachen oder weinen soll: Im Entscheid wurde das Eintrittsjahr in den Kindergarten falsch berücksichtigt, obwohl dieser Punkt an der Verhandlung ausdrücklich thematisiert worden war. Der Entscheid erging am 27.05.2025 und musste danach noch ausformuliert werden. Dabei handelt es sich aus meiner Sicht nicht um ein nebensächliches Detail.

Hier stellen sich einige Fragen: Es ist ja nicht nur die Richterin, sondern auch der Gerichtsschreiber, der wohl das Urteil ausformulierte. Fällt dem nicht auf, wenn er den Entscheid gar nicht argumentieren kann? Wie kann man ein solch entscheidendes Datum verwechseln, war es sogar eine von ganz wenigen Fragen an die Kindsmutter und zentral für die Beurteilung der alternierenden Obhut?

Inzwischen frage ich mich, weshalb auf die aus meiner Sicht bestehenden Widersprüche in den Aussagen der Kindsmutter nicht näher eingegangen wurde. Ob und weshalb bestimmte Punkte bereits vor der Verhandlung anders gewichtet wurden, kann ich nicht beurteilen.

Da ich das Protokoll eher relativ oberflächlich empfand, habe ich um die Tonbandaufnahmen gebeten. Das ist technisch leider nicht möglich. Im 21. Jahrhundert 😆 (ich musste jetzt einfach mal ein Emoji einbauen). Ok, am 13.08.2025 durfte ich beim Gericht in Lenzburg die Tonbandaufnahmen direkt anhören. Der Gerichtsschreiber sass neben mir. Nach 15 Minuten habe ich ihn gefragt, ob er nicht auch andere Dinge zu tun hätte, ich kann diese auch selbst anhören. Nö, er kann sich diese Zeit gut nehmen. Spannende Aussage, wartet man doch 5 Monate auf ein vorsorgliches Urteil. Zudem mal ein kleiner Rückblick in die Aargauer Zeitung. Ok, aber immerhin gab es mir die Möglichkeit, noch kurz Fragen zu stellen am Schluss. Ich habe ihn gefragt, ob er das Urteil kenne. "Klar". Ok. "Und wann geht die ältere Tochter in den Kindergarten?" - "August 2026". Sehr gut. "Und wie habe ich mich zur alternierenden Obhut geäussert?" - "Gar nicht, Sie wurden nur zur alleinigen Obhut befragt". Ok. "Und warum sind dies die einzigen zwei Argumente im gesamten Urteil gegen die alternierende Obhut oder alleinige Obhut bei mir?" - "Oh, ja, das stimmt. Das scheint falsch zu sein. Aber Sie können ja in Berufung gehen". Herzlichen Dank!

Wie kann man so viele Fakten derart durcheinanderbringen, dass ein Urteil komplett ins Gegenteil kippen kann? Seit wann ist die Ursprungsüberlegung der Stabilität nicht an dem Wohnort, wo die Kinder seit über 3 und einem Jahr aufgewachsen sind und ihr ganzes Umfeld hatten, wenn die Richterin selbst ausführt, dass eine Rückführung nicht angezeigt ist, da kein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht, wenn nachher einfach konkludiert wird, die Kinder können ja auch dort in die Kita gehen?

Spätestens jetzt ist mein Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat arg geschädigt. Zumindest muss man festhalten, das ist nun mal ein erstinstanzliches Urteil. Am Obergericht wird es dann wohl professioneller laufen, da bin ich überzeugt. Kleiner Spoiler: Das Gegenteil wird eintreffen.

An dieser Stelle stellen sich auch grössere Fragen:

  • Gibt es innerhalb der Gerichte eine genügend grosse Offenheit, Transparenz und entsprechende Kultur, dass auch ein Gerichtsschreiber, der geschätzt rund 30 Jahre jünger ist als die Gerichtspräsidentin, ihr ehrlich sagen würde, wenn sie offensichtliche Fehler macht, um solche Katastrophen zu verhindern?
  • Ist die demokratische Wahl von Gerichtspräsidenten in der Schweiz ohne weitere Qualitätskontrolle überhaupt sinnvoll? Solche Urteile sind ja nicht einmal transparent. Man muss sich mal vor Augen führen: Wir wählen diese Personen aufgrund von ein paar Plakaten, welche an irgendwelchen Laternen hängen. Würde jemand in der Privatwirtschaft rein aufgrund eines Fotos jemand praktisch auf Lebzeiten einstellen, ohne die Qualität der Arbeit dieser Person je wieder zu überprüfen?

Eines kann ich hier bereits vorwegnehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt hatte ich ein Gespräch mit der Kinderärztin der beiden Kinder. Dies aufgrund dessen, weil ich immer mehr merkte, wie sehr sie unter der Situation leiden. Immer, wenn sie mich sehen, fragen sie am Wochenende mehrmals nach, wann sie wieder bei mir wohnen dürfen. Und immer ist meine Antwort dieselbe: "Ich tue mein Bestes, aber das kann ich nicht entscheiden." Irgendwann fragte mich die ältere Tochter, warum denn diese Leute nicht entscheiden. Langsam gingen mir die Argumente aus. Ich habe gesagt, die müssen viel arbeiten. Postwendend kam die Frage: "Kannst du nicht ein wenig helfen?". Ich hatte Tränen in den Augen. Was soll man da noch antworten?

Zurück zur Kinderärztin. Als ich ihr von der aktuellen Situation erzählte, dass ich die Kinder nur noch jedes zweite Wochenende für gut einen Tag sehen darf, hat mich ihre Reaktion stark überrascht. Eine inzwischen doch sehr erfahrene Kinderärztin reagierte darauf sehr deutlich. Sie fragte mich, wer denn so etwas entscheidet, das ist ja hochgradig schlimm für Kinder in einem solchen Alter, über eine solch lange Zeit von einer solch engen Bindungsperson getrennt zu werden. Sie fragte mich nach dem Namen der Richterin, weil sie sie direkt googlen wollte. Hat sie gemacht. Man findet nichts. Nada. Das ist die Grundlage, auf welcher wir solche Richterinnen wählen. Dann hat sie trotzdem nochmals nachgehakt. Die KESB wird ja nicht nur Juristen haben, sondern auch Leute, die von Kindern was verstehen, was hätten denn die gesagt bzw. warum wurde das trotzdem so entschieden? Und ich konnte ihr nur antworten, dass dies gerade nicht so ist. RichterInnen dürfen selbst entscheiden, ob sie noch zusätzliche Fachpersonen beiziehen wollen. Wenn sie sich selbst für genügend qualifiziert halten (nicht sind, halten), dann eben nicht.

Mein Fazit: Ich bin überzeugt, dass es viele gute RichterInnen gibt. Gleichzeitig stellt sich für mich die Frage, wie fachliche Qualität und der Beizug kinderpsychologischer Expertise in solchen Verfahren verlässlich sichergestellt werden. Naja... Immerhin gibt es ja noch die Option der Berufung am Obergericht. Für mich ein No-Brainer. Gogogo, die nächsten 5'500 Fr. Anzahlung warten.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 491
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 154 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Superprovisorischer Antrag Sommerferien

Ja, genau. Die Kindsmutter wollte mir keine Ferien mit meinen Kindern geben. Seit einem halben Jahr habe ich keine Ferien mehr gemacht, weil ich diese Tage nicht alleine vergeuden wollte. Sie möchte sich nur an die superprovisorische Verfügung aus dem März halten. Dort steht nichts von Ferien drin. Ok, dann gehe ich halt wieder vor Gericht, um nur schon mit den Kindern Ferien verbringen zu können.

Auch das ist eine Erkenntnis. Das Leben geht weiter. Man arbeitet und ist im Hamsterrad. Und in der Nacht schläft man kaum. 133 Tage sind vergangen und noch nicht einmal einen vorsorglichen Entscheid.

Dann am 16.07.2025 die Erlösung. Eigentlich hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass Ferien superprovisorisch bewilligt werden. Aber vielleicht hat die Richterin selbst gemerkt, dass sie das ganze Verfahren bereits soweit in die Länge gezogen hat, dass wohl Eltern auch irgendwann das Anrecht auf Ferien mit den Kindern haben. Solche Dinge untereinander zu klären, ist in einer solchen Situation kaum möglich. Zumindest meist sicher für eine Partei nicht.

Endlich Ferien mit den Kindern, mal komplett abschalten und einfach nur Zeit zusammen geniessen. Sommerferien

Eigene Gedanken

Bereits hier darf vielleicht auch mal erwähnt werden: Es wird oft von hochstrittigen Parteien gesprochen. Das klingt mal plausibel und ist es oft auch. Jedoch sollte man vielleicht auch mal ein wenig über Konfliktdynamik nachdenken. Es gibt ja den Spruch "Zum Streiten braucht es immer zwei". Das halte ich oft nicht für richtig. Es reicht, wenn eine Person schlicht komplett irrational handelt und auf Biegen und Brechen keinen Millimeter nachgeben möchte. Und damit möchte ich nicht behaupten, dass eine Partei fehlerfrei ist. Es gibt keinen Menschen, der fehlerfrei ist. Aber es gibt irgendwo Grenzen. Man muss nur einmal in die heutige Weltpolitik schauen. Klar vertreten alle ihre eigenen Interessen. Die einen machen dies aber mit Anstand am Verhandlungstisch und andere versuchen einfach ihre Macht auszuspielen, weit weg von jedem Gespräch auf Augenhöhe. Dass dies nur zu Konflikten führt, leuchtet wohl jeder und jedem ein. Weshalb sollte es hier anders sein?

Hier könnten sich allgemein die Gerichte mal mit der Frage befassen: Was löst unser Handeln überhaupt aus? Was passiert, wenn ein Verfahren lange dauert? Welche Auswirkungen hat dies auf den Konflikt zwischen den Eltern und damit oft dann auch auf die Kinder? Was klar ist, und dafür muss ich hier wohl nicht extra auf wissenschaftliche Studien verweisen: Ein Konflikt lässt sich am besten lösen, wenn möglichst frühzeitig mediatorisch interveniert wird. Ein Gerichtsprozess ist das komplette Gegenteil davon: Er wirkt eskalierend. Alle müssen aufrüsten. Anwälte verdienen ihr Geld damit. Gerichte haben ihre Daseinsberechtigung aufgrund von Konflikten. Das Setting lädt also gerade dazu ein, zu gewinnen. Nur... Wer gewinnt in einem Obhutsrechtsstreit? Wann hat man gewonnen? Kann es überhaupt langfristig Gewinner geben, wenn ein Gericht entscheidet, ohne die Parteien ernsthaft in die Lösungsfindung einzubinden? In der Wirtschaft weiss man schon lange, dass Top-Down-Entscheidungen teilweise notwendig sein können, jedoch langfristig kaum dazu führen, dass alle motiviert an einem Strang ziehen. An den Gerichten wird jedoch genau dies praktiziert. Das macht wohl Sinn in einem Strafprozess. Es macht kaum Sinn, dass ein Mörder mitdiskutieren kann, ob er nun eingesperrt werden soll oder nicht. Aber in Familienbelangen? Ist hier der Aargau wirklich auf dem richtigen Weg? Verbessert sich die Situation dadurch, weil an Gerichten zumindest ausgebildete Juristen sitzen? Ich glaube kaum. Schlussendlich hängt es von der Motivation der einzelnen Person ab. Möchte sie einer Familie und den Kindern helfen, oder einfach das Dossier vom Tisch haben? Am Gericht ist das Risiko, dass zweiteres eintrifft zumindest einiges höher, als wenn jemand sich aktiv für einen Beruf in der Mediation entscheidet. Da stellt sich mir sowieso eine Frage: Warum verfügt denn ein Gericht nicht, dass die Parteien zuerst eine Mediation durchlaufen müssen? Und wenn sie sich nicht finden, zumindest auch die/der MediatorIn in die Verhandlung einbezogen wird?

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 411
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 3
  • Seit Kindesentzug: 133 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Verhandlung

Endlich, Tag der Verhandlung. Nach 73 Tagen, ohne rechtliches Gehör nach einem Kindesentzug, wird das Gericht alle Parteien anhören. Eigentlich bin ich sicher, dass daraus nur ein logisches Resultat entstehen kann: Die Kinder werden wieder zurück nach Staufen kommen und der Kindsmutter bleibt die Wahl, entweder dort weiter zu wohnen und langfristig die Obhut ganz zu verlieren, oder aber alternierende Obhut in Staufen. Auf Antrag hin hat jedes Gericht die alternierende Obhut in Erwägung zu ziehen. Mir sind eigentlich keine Fakten bekannt, welche dieser entgegenstehen sollten, zumal die Kinder bereits vor der Trennung gemeinsam betreut wurden.

Zuerst wurde ich befragt. Dies gab mir bereits ein wenig ein mulmiges Gefühl. Die Gesprächsführung der Richterin empfand ich teilweise als herablassend. So hat sie mir sogar erklärt, nachdem ich erörterte, wie ich die Betreuung der Kinder bei einer allfälligen alleinigen Obhut organisieren würde, dass ich auch noch einen Haushalt zu führen hätte. Und mir sogar einigermassen detailliert erklärt, was dort alles dazu gehört.

Ansonsten empfand ich die ganze Befragung sehr oberflächlich. Es gab kurz ein Angebot zu einem Kompromiss, auf den sich die Parteien einigen hätten können, da die Kindsmutter dann jedoch zu diesem sehr ausgeglichenen Kompromiss ohne Begründung nein gesagt hat, wurde gleich weitergefahren. Kein Nachfragen, kein "Warum?", keine weitere Diskussion oder Lösungsfindung. Es wirkte, als ob die Richterin das ganze möglichst schnell hinter sich bringen wollte und diese Verhandlung halt einfach rein formell dazugehört. Immerhin hat sie sich nochmals bezüglich des Eintrittsjahres in den Kindergarten erkundigt und wir konnten nochmals klar machen, dass dies erst im 2026 sein wird.

Die Befragung der Kindsmutter hat mich sehr irritiert. Die Antworten waren teilweise derart inkonsistent, auch was z. B. gewisse Zeitabläufe betrifft, die so gar nie hätten stattfinden können, aber ich liess es dabei. Ich ging davon aus, dass die Richterin nicht nachgefragt hat, weil die zeitliche Darstellung aus meiner Sicht offensichtlich nicht aufging. So hätte die Kindsmutter an einem Wochenende entschieden, mit den Kindern wegzuziehen. In derselben Zeit hat sie den ganzen Umzug inklusive Möbeltransport organisiert, bereits am Montag danach zwei Wohnungen besichtigt (eine unter anderem in Zürich), noch bevor sie am Montagmorgen wegzog, hat ihr eine Anwältin geraten, dies zu tun... Kennt jemand eine Anwältin, die man rasch am Samstagnachmittag anrufen kann, ohne vorher bereits ein Mandat zu haben und die dann direkt rät, mit den Kindern wegzuziehen, ohne vorher mit ihr ernsthaft gesprochen zu haben?

Naja. Für mich war das irgendwie gut und hat mich selbst stark bestätigt, dass die Richterin die Zeichen erkannte und damit auch nicht unnötig den Prozess in die Länge ziehen wollte.

Als es am Schluss hiess, dass wir das Urteil Ende Juni erhalten werden (also nochmals rund 1.5 Monate später), war ich ziemlich enttäuscht. Kleiner Spoiler: Wir erhielten es dann anfangs August.

Eigene Gedanken

Irgendwie habe ich mir das anders vorgestellt. Die Verhandlungsführung wirkte auf mich bei vielen Punkten unsicher und insgesamt wenig vertieft. Die Fragen waren sehr oberflächlich. Über vorherige Betreuungsverhältnisse war nie die Rede. Allgemein waren die Kinder kaum ein Thema. Gerade deshalb blieb bei mir der Eindruck zurück, dass zentrale Fragen für einen derart weitreichenden Obhutsentscheid nicht vertieft behandelt wurden. Naja, es geht ja nur um Kinder und schlussendlich mit einem Obhutsentscheid um einen der grösstmöglichen Eingriffe in das Familienleben. Wer die Obhut verliert, verliert einen erheblichen Teil des bisherigen Alltags mit den Kindern und wird in seiner Rolle als Erziehungsperson stark eingeschränkt. Für den betroffenen Elternteil und die Kinder kann ein solcher Entscheid deshalb langfristig sehr weitreichende Folgen haben.

Hier muss ich ehrlich sagen, da hatte ich ein weitaus positiveres Bild von der Jugend- und Familienberatung. Menschlich, wirklich interessiert, den Menschen zu helfen. Hier keine Spur davon. Auch das Setting hilft schon nicht. Es gibt den Kläger und die Beklagte. Es ist Krieg. Beide mit Anwälten (geht ja kaum anders) und es geht nur um Sieg oder Niederlage. Kompromisse suchen, welche für die Kinder gut wären? Fehlanzeige. Ein Entscheid muss her. Ob gut oder schlecht, scheint ziemlich egal zu sein. Schliesslich ist es auch nicht der Auftrag des Gerichts, zu helfen, sondern zu entscheiden.

Ob dieses Setting wirklich das sinnvollste ist, wage ich mal schwer zu bezweifeln. Zumal exakt das in der Regel den Konflikt und die Eskalation weiter ankurbelt und nicht selten die Kinder, welche absolut keine Möglichkeit haben sich zu wehren, die Leidtragenden sind. Für mich fühlte sich die Verhandlung stark formalisiert an; die menschlichen Auswirkungen des Entscheids schienen dabei kaum Raum zu erhalten. Formal lässt sich so vermutlich vieles sauber abhaken. Für die betroffenen Menschen ist das Ergebnis etwas weniger abstrakt. Irgendwie nicht das, was ich mir von einer Behörde gewünscht hätte.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 411
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 73 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Befragung von mir im Strafprozess

Am 08.05.2025 wurde ich von der Polizei befragt, da die Kindsmutter ihre Aussagen komplett verweigerte. Inzwischen sind doch schon 66 Tage seit dem Kindesentzug vergangen. Leider hatte es vorher über einen Monat keinen einzigen anderen Termin.

Spannend war eigentlich hauptsächlich das kurze Gespräch nach der Befragung. Ich habe der erfahrenen Wachtmeisterin gesagt, dass ich ein wenig verwundert bin, wie das ganze hier läuft. Daraufhin hat sie nicht direkt geantwortet und ich fragte: Also, ganz konkret: "Hätte ich als Vater die Kinder entzogen, wäre dies genau gleich abgelaufen?". Ihre Antwort hat mich einigermassen erschüttert, aber sie war zumindest ehrlich: "Meiner Erfahrung nach wäre das ganz anders gelaufen. Aber so weit scheinen wir in der Gleichstellung in der Schweiz noch nicht zu sein."

Eigene Gedanken

Ich bin nur noch irritiert. Eine erfahrene Polizistin sagt mir mehr oder weniger unverblümt, dass gemäss ihrer eigenen Erfahrung unsere Justiz sexistisch geprägt und diskriminierend sei. Schlussendlich ist dies eine Aussage von einer Person. Aber dennoch, sie ist erfahren und die Antwort kam wie aus der Pistole. Ich glaube, die Bundesverfassung ist hier ziemlich klar, das lass ich sonst mal unkommentiert:

BV Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. [...]

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 411
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 66 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Klageantwort

Ja, sie haben richtig gelesen. 01.05.2025. So lange kann ein Anwalt offensichtlich eine Klageantwort in einem vorsorglichen Verfahren hinauszögern. Seit Eingabe des vorsorglichen Gesuchs am 07.03.2025 sind 55 Tage vergangen. Inzwischen sind 59 Tage vergangen, seit die Kinder entzogen wurden und heute geht erst die Klageantwort der Kindesmutter ein. Inhaltlich gibt es aus meiner Sicht mehrere Behauptungen, die sich anhand der Akten überprüfen lassen. Ich will mich deshalb auf die Fakten stützen, welche auch wirklich überprüft werden können. Spannend: Es wird in der gesamten Klageantwort immer wieder behauptet, dass die ältere Tochter im August 2025 in den Kindergarten kommt. Mit 3 Jahren? Wohl eher nicht... das haben wir entsprechend noch in einer Replik klargestellt. Weshalb dieses falsche Eintrittsjahr mehrfach genannt wurde, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, es wird später für die Begründung des Entscheids relevant sein, sodass diese Behauptungen tatsächlich dazu führen werden, dass keine alternierende Obhut angeordnet wird, dazu später mehr.

Eigene Gedanken

Ich bin enttäuscht. Ich bin masslos enttäuscht, wie weit eine Kindsmutter, mit welcher man sich mal entschieden hat, Kinder zu haben und eine gemeinsame Zukunft aufzubauen, gehen kann. Ich erkenne vieles aus unserer früheren gemeinsamen Zeit in dieser Auseinandersetzung nicht wieder. Gleichzeitig beobachte ich bei den Kindern seit dem Wechsel Verhaltensweisen, die ich als deutliche Belastungsreaktionen wahrnehme. Mittwochnachmittag kann die Kindsmutter die Kinder nicht selber abholen und am Abend betreuen. Trotz der Angebote, dass ich die Kinder auch bis am Donnerstag problemlos betreuen kann, wehrte sich die Kindsmutter dagegen:

Angebot meiner Anwältin: Angebot

Antwort der Anwältin der Kindsmutter (wird in Zukunft "Anwalt" sein, da sie ihren Anwalt bzw. Anwältin wechselt): Antwort

Die Kinder werden also jeden Mittwoch von einer Drittperson (meist der Vater der Kindsmutter) abgeholt und wiederum zu einer weiteren Drittperson (die Mutter der Kindsmutter) gebracht. Die Kinder müssen sich jeweils nach nur 6 Stunden wieder von ihrem Vater verabschieden und sehen ihn danach teilweise eine ganze Woche nicht mehr. Beide wehren sich oft und weinen. Es hat mir das Herz zerbrochen. Die jüngere Tochter, irgendwann habe ich begonnen, die Zeit zu messen, bis der Vater der Kindsmutter sie bändigen konnte, hat sich bis zu über 3 Minuten gewehrt, geweint und um sich geschlagen, bis sie im Kindersitz von ihrem Grossvater angezurrt werden konnte. Ist irgendwo die KESB, die das anschaut? Gibt es jemanden, den das interessiert? Ist das positiv für das Kindswohl? Wohl eher nicht...

Zurück bleibt meine Verwunderung darüber, wie unterschiedlich die gemeinsame Vergangenheit inzwischen dargestellt wird. Ein psychologischer Zusammenhang, der bei sich verfestigenden Konflikten grundsätzlich relevant sein kann, ist die kognitive Dissonanz: Menschen können einen unangenehmen inneren Spannungszustand erleben, wenn Wahrnehmungen, Überzeugungen, Handlungen oder das eigene Selbstbild nicht miteinander vereinbar sind. Eine mögliche Form der Dissonanzreduktion besteht darin, Ereignisse nachträglich anders zu bewerten oder stärker mit dem eigenen Selbstbild in Einklang zu bringen. Das ist ein allgemeiner psychologischer Mechanismus. Ob solche Mechanismen bei der zunehmenden Verhärtung der Positionen in diesem Fall überhaupt eine Rolle spielen, kann ich nicht beurteilen; aus meiner Sicht wäre es aber sinnvoll, solche Konfliktdynamiken bei Bedarf fachlich zu untersuchen, anstatt Motive aus einzelnen Aussagen abzuleiten. Für das Verfahren erscheint mir entscheidend, widersprüchliche Darstellungen anhand überprüfbarer Unterlagen zu klären.

Dr. Jorge Guerra González, welcher unter anderem im Rahmen der Familienpolitik in der Europäischen Union als Berater, seit 20 Jahren als Dozent und Forscher auf den Gebieten Kindeswohl, Familienrecht, Mediation, Sozialer Arbeit und Familienforschung, tätig ist, schreibt in einem Blog-Post zur Verfestigung elterlicher Konflikte folgendes:

In dieser Logik wird ein Element entscheidend: der Zeitpunkt des Eingreifens. Je länger sich ein elterlicher Konflikt entwickelt und intensiviert, desto stärker verhärtet er sich, desto mehr verfestigen sich die Positionen und desto stärker ist das Kind schädlichen Dynamiken ausgesetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, eine frühe Intervention bereits bei den ersten Anzeichen einer Eskalation zu wählen, um zu verhindern, dass sich der Konflikt verfestigt und strukturell wird. Ein frühes Eingreifen ermöglicht es häufig, noch vorhandene Beziehungspotenziale zu erhalten und tiefere Beeinträchtigungen der Eltern-Kind-Beziehung zu vermeiden.

Was hier im Verfahren passiert, empfinde ich als problematisch: Mit zunehmender Dauer können sich Positionen weiter verhärten und der Elternkonflikt weiter eskalieren, wodurch eine kindzentrierte Lösung aus meiner Sicht schwieriger wird.

Das zeichnet sich bereits jetzt, nach rund zwei Monaten, ab.

Ganz generell geht das Vertrauen in den Rechtsstaat allmählich verloren. Es ist also möglich, Kinder zu entziehen und zwei Monate lang gibt es weder seitens Strafbehörden, noch seitens der KESB inhaltliche Auseinandersetzungen. Es gibt also lange keine Konsequenzen zu fürchten, schon alleine aufgrund der Verfahrenslänge.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 411
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 59 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Einladung zur Verhandlung

Wir bekommen am 22.04.2025 die Einladung zur Verhandlung am 15.05.2025 für beide Verfahren. Das Hauptverfahren und das vorsorgliche Verfahren werden also zusammengelegt. Die Gerichtspräsidentin sieht es also nicht als notwendig, dass für den superprovisorischen Entscheid vom 13.03.2025, welcher die Rechte von mir als Vater auf das Besuchsrecht reduziert, innerhalb von zwei Monaten anfechtbar zu machen. Dies steht, wie später das Obergericht im Juli 2026 feststellt (XBE.2026.60) im krassen Gegensatz dazu, dass ein solcher Entscheid innerhalb von zwei Wochen in einen anfechtbaren vorsorglichen Entscheid zu überführen sei, da sonst die Rechtsmittel beschnitten werden.

Eigene Gedanken

Es breitet sich bereits ein flaues Magengefühl aus. Für das Gericht ist es also offenbar ok, dass nach einer von dessen selbst festgestelltem Kindesentzug ohne anfechtbaren Entscheid (gegen superprovisorische Massnahmen gibt es keine Rechtsmittel) schon mal 73 Tage vergehen, bis überhaupt eine Anhörung stattfindet. Und damit ist ja der Entscheid dann noch nicht gefällt. Ist das im Sinne des Kindeswohls? Bei solch kleinen Kindern, welche vorher in einer stabilen Umgebung aufgewachsen sind und täglich durch den Vater mitbetreut wurden? Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Gericht nur Aussage gegen Aussage. Kein eigenes Bild über die Bindung zwischen den Kindern und den Eltern. Es wird sich dann noch zeigen, dass die Gerichte das auch nie wissen werden.

Bereits jetzt stellen sich als Nicht-Jurist einige Fragen. Was man erlebt und was man denkt, wie es sein müsste, wenn man sich mit dem Recht auseinandersetzt, klafft schon ziemlich auseinander:

ZPO Art. 296 Untersuchungs- und Offizialgrundsatz

1 Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen.

2 Zur Aufklärung der Abstammung haben Parteien und Dritte an Untersuchungen mitzuwirken, die nötig und ohne Gefahr für die Gesundheit sind. Die Bestimmungen über die Verweigerungsrechte der Parteien und von Dritten sind nicht anwendbar.

3 Das Gericht entscheidet ohne Bindung an die Parteianträge.

Das Gericht ist also verpflichtet, in seinem Handeln den Sachverhalt von Amtes wegen zu erforschen. Für mich wäre ziemlich klar, dass sich das Gericht, speziell wenn die Wahrnehmungen der früheren Bindung zwischen Vater und Kindsmutter stark auseinanderdriften, ein eigenes Bild verschaffen müsste, denn genau darum geht es, wenn man das Kindswohl beurteilen will. Das wird also innerhalb von 73 Tagen mal garantiert nicht gemacht. Wie sich später herausstellt, gar nie. Weder werden Leute, wie z. B. Nachbarn, Kita-Mitarbeiterinnen, Freundeskreis oder ähnliches befragt, noch hat jemand jemals die Kinder gesehen, erst recht nicht zusammen mit ihrem Vater. Wie reagieren die Kinder auf den Vater? Wie sehen die Übergaben aus? Weinen die Kinder dann? Geht es ihnen gut? Ist die superprovisorische Massnahme, den Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater aufgrund eines Kindesentzugs, zu reduzieren, gerechtfertigt? Inwiefern kann das Gericht ohne eigene Abklärungen wissen, welche konkrete Betreuungslösung für die Kinder am besten ist? Wie sicher ist sich ein Gericht in einer solchen Situation? 10%? 50%? 90%? 100%? Was, wenn das Gericht sich irrt? Wer trägt dann die Verantwortung? Ich nehme an dieser Stelle bereits etwas vorweg. Ca. ein Jahr später werden zwei unabhängige Gutachten von einem pädagogisch-therapeutischem Zentrum und einer Psychiatrie erstellt, weil die Kindsmutter inzwischen auch bemerkt hat, dass sich insbesondere die jüngere Tochter nicht wie gewünscht entwickelt:

16.06.2026 pädagogisch-therapeutischem Zentrum Gutachten

02.06.2026 Psychiatrie Gutachten

Rund ein Jahr später liegen damit erstmals fachliche Abklärungen zur Entwicklung der jüngeren Tochter vor. Ob und in welchem Umfang die festgestellten Auffälligkeiten mit dem abrupten Wechsel des Lebensmittelpunkts und dem stark reduzierten Kontakt zu mir zusammenhängen, lässt sich daraus allein nicht ableiten. Gerade deshalb stellt sich für mich die Frage, weshalb mögliche Auswirkungen dieser Veränderung nicht bereits früher kinderpsychologisch abgeklärt wurden.

Hier stellt sich also die Frage: Welche kinderpsychologische Fachkompetenz wird in solchen Verfahren beigezogen, wenn die möglichen Auswirkungen auf sehr kleine Kinder beurteilt werden? Oder reicht am Ende tatsächlich die Annahme, dass schon alles gut sein werde, solange irgendeine Betreuung organisiert ist? Für einen Vater ist es auf alle Fälle extrem aufreibend. Zumal ich bereits zu diesem Zeitpunkt bei den Kindern deutliche Belastungsreaktionen wahrnehme. Dem einfach zuschauen zu müssen, während aus meiner Sicht keine entsprechenden fachlichen Abklärungen stattfinden, ist extrem zermürbend. Dass die Rechte des Vaters schon gar nicht beachtet werden, wird inzwischen auch mehr als deutlich.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 362
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 50 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Einvernahme der Kindsmutter

Wir sind auf dem Polizeiposten in Lenzburg. Die Anwältin der Kindsmutter ist nicht hier, auf einen Pflichtverteidiger verzichtet sie. Bei allen Fragen verweigert sie die Aussage.

Eigene Gedanken

Leerlauf. Mal schauen, wie es weiter geht.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 356
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 28 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Wiedersehen nach 19 Tagen

Endlich, zumindest kann ich nach 19 Tagen (fast 3 Wochen) meine zwei Kinder wiedersehen:

Wiedersehen

Eigene Gedanken

Nur unendliche Freude, nach bald drei qualvollen Wochen, in welchen der Cortisolspiegel wohl permanent auf einer ungesunden Höhe war. Für die Kinder, wie auch für mich eine Wohltat. Es kommen jedoch schon erste Gedanken auf: Wie wird es sein, wenn die Kinder wieder zurück müssen? Wie ergeht es ihnen? Wie werden sie reagieren? Für Kleinkinder, gerade die Jüngere, die erst knapp 1.5 Jahre alt ist, die verstehen das noch nicht. Sie wurden bereits traumatisiert, indem sie einfach aus ihrem Umfeld herausgerissen und einer ihrer zwei wichtigsten Bindungsperson entrissen wurden. 3 Wochen keinen Kontakt zu ihrem täglich präsenten Vater. Was geht ihnen durch den Kopf, wenn sie wieder zur Mutter ins Auto steigen müssen? Die jüngere Tochter wird das nicht einschätzen können. Wird sie den Papa irgendwann wiedersehen? Und wenn ja, wann? Wie lange wird er wieder weg sein? Dieser Vater, der die Kinder jeden Abend zu Bett gebracht hat, mit ihnen vorher gebadet hat, ihnen Geschichten erzählte und zusammen Bücher angeschaut hat?

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 343
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 19 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Vorladung Strafverfahren

Wir bekommen Post von der Staatsanwaltschaft. Am 18.03.2025 wurde eine Vorladung der Kindsmutter verfügt. Also über eine Woche nach einer Anzeige wegen Kindesentzug. Später wird die Anwältin der Kindsmutter den Termin noch weiter verzögern, sodass die Anhörung erst am 31.03.2025 stattfinden kann. Es scheint also eher ein Bagatelldelikt zu sein, als dass die Staatsanwaltschaft / Polizei wirklich aktiv tätig wirkt und dies als Priorität behandelt.

Eigene Gedanken

Irgendwie habe ich mir das anders vorgestellt. Man macht eine Strafanzeige wegen Kindesentzug und dann passiert... mal eine Woche gar nichts. Bereits nach ca. 4 Tagen hat meine Anwältin die Staatsanwaltschaft kontaktiert, um nachzufragen, wie es denn nun weitergeht. Dort hiess es "Der zuständige Staatsanwalt ist aktuell in den Ferien und wird erst nächste Woche zurückkommen". Alles klar... Bei einem Kindesentzug schaut also niemand die Unterlagen an, wenn der zuständige Staatsanwalt in den Ferien ist. Offensichtlich keine Stellvertretung, nichts. Scheint nicht allzu hohe Priorität zu haben.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 342
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 15 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Ablehnung des zweiten superprovisorischen Gesuchs

Fist in my face. Das zweite Gesuch wurde abgelehnt:

Ablehnung superprovisorisches Gesuch

  • Obwohl die Richterin selbst konkludiert, dass die Kindsmutter nicht im Sinne des Kindeswohls handelte, bin ich weiterhin in der Beweispflicht
  • Obwohl die Richterin selbst konkludiert, dass die Kindsmutter die Kinder entgegen des Gesetzes entzogen hat, bin ich weiterhin in der Beweispflicht
  • Und weiter hätte ich noch erahnen müssen, dass ich den Beweis erbringen sollte, dass ich die Kinder betreuen kann

Immerhin bekomme ich per sofort die Möglichkeit, die Kinder jedes zweite Wochenende (nicht etwa von Freitag bis Sonntag, sondern nur Samstag bis Sonntag) und jeden Mittwochnachmittag zu sehen.

Eigene Gedanken

Ganz ehrlich: Jetzt verstehe ich den Rechtsstaat gar nicht mehr. Eine Richterin konkludiert also, dass die Mutter entgegen dem Kindeswohl gehandelt hat, gegen das Gesetz verstossen hat und trotzdem bin ich weiterhin in der Beweispflicht, eine Dringlichkeit zu begründen, dass die Kinder wieder zurück zu mir dürfen. Und gleichzeitig wird von mir als Vater ein zusätzlicher Nachweis meiner Betreuungsmöglichkeiten verlangt, obwohl ich die Kinder zuvor bereits regelmässig betreut hatte.

Es gibt eines festzustellen: Selbstverständlich habe ich mit dem Arbeitgeber bereits alles im Vorfeld geklärt, dass ich die Kinder jederzeit zu 100% betreuen kann und wir zusammen eine Lösung finden.

Für mich ist schwer nachvollziehbar, weshalb meine Betreuungsfähigkeit hier besonders nachgewiesen werden muss. Ich kenne keine einzige Person, welche jemals beweisen musste, dass sie ihre Kinder betreuen kann. Erst recht nicht, wenn genau diese Person dies bereits seit Jahren tut und kein einziges Mal die Kinder auch nur eine Sekunde vernachlässigte. Muss man sich künftig vorsorglich ein Zertifikat ausstellen lassen, dass man die eigenen Kinder betreuen kann? Für mich stellt sich insbesondere die Frage, nach welchen einheitlichen Kriterien ein solcher Nachweis verlangt wird. Ich will hier keine sexistische Debatte führen, weil auch Mütter allzu oft wohl von der KESB missverstanden werden. Entscheidend sollte aus meiner Sicht sein, dass die tatsächliche bisherige Betreuung und konkrete Betreuungsfähigkeit beider Eltern nach denselben Massstäben geprüft werden.

Ab diesem Zeitpunkt wurde mein Vertrauen in die Funktionsweise des Verfahrens erstmals erheblich erschüttert. Als ob nicht schon genügend Fakten hier wären, um einen Entscheid voranzutreiben.

Auch unabhängig zum Familienrecht steht im ZGB Art. 2 im zweiten Absatz unmissverständlich: Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz. Für mich als Nicht-Jurist offensichtlich kaum nachvollziehbar, wie Entscheide des Gerichts und die Gesetze derart differieren können, obwohl das Deutsch in diesen Gesetzen eigentlich relativ einfach zu verstehen ist. Da stellt sich mir die Frage, inwiefern Rechtssicherheit in einem Staat gegeben ist, wenn bereits Artikel 2 des ZGB offensichtlich nicht umgesetzt wird.

Abgesehen davon... ein superprovisorischer Entscheid ist gar nicht anfechtbar. Ich muss nun also warten, bis der vorsorgliche Entscheid gefällt wird. Dieser sollte eigentlich ziemlich schnell erfolgen. Auch, wenn ich vorgreife, das Obergericht hat ziemlich eindeutig im Juli 2026 das Bezirksgericht Baden gerügt, weil mehr als zwei Wochen nach einem superprovisorischen Entscheid noch immer kein vorsorglicher Entscheid gefällt wurde: XBE.2026.60 Der Grund ist einfach. Man hat schlicht keine Rechtsmittel, um gegen einen superprovisorischen Entscheid vorzugehen und entsprechend werden Menschen in ihrem Recht beschnitten.

Stay tuned... es wird bald noch wilder. Und ich kann hier mal noch vorwegnehmen. Das vorsorgliche Gesuch wird irgendwann beim Obergericht landen. Wie dort dann mit diesem dringend den Eltern zur Verfügung gestellten Rechtsmittel, welches nicht mehr als zwei Wochen warten kann, umgegangen wird, erfahren Sie in späteren Blog-Beiträgen.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 342
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 2
  • Seit Kindesentzug: 15 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Umzug

Umzug

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die Kindsmutter ist also offiziell umgezogen. Spannend... sie schreibt von "Ich" und nicht "Wir". Na, dann sind die Kinder ja wohl bald zurück. Basierend auf der bisherigen Rechtsprechung, welche ich im Blog-Beitrag vom 07.03.2025 bereits beschrieben habe, ist jetzt und vor allem nach inzwischen 15 Tagen klar, die Kinder werden zurückkommen und zwar aus zwei Gründen:

  • Rechtsprechung des Bundesgerichts
  • Kindeswohlgefährdung, nach über zwei Wochen ohne Kontakt

Zudem wird in der gängigen Rechtsprechung die sogenannte "Bindungstoleranz" stark gewichtet BGE 5A_208/2024. Hier wird vom Bundesgericht relativ klar dargelegt, welche Kriterien für eine Obhutszuteilung relevant sind: Obhutszuteilung

  • Fähigkeit eines Elternteils den Kontakt zwischen Kind und dem anderen Elternteil zu fördern: 1:0
  • Stabilität und familiäre Verhältnisse: 2:0, schliesslich waren die Kinder bisher immer hier und haben logischerweise nicht nur den Vater und die Mutter, sondern Grossmutter, Onkel, Kita, Freunde, Gotte, Götti und viele weitere Bezugspersonen.

Aber schon alleine mit dem ersten Punkt ist eigentlich die Ausgangslage relativ klar. Ein Elternteil, der die Kinder entzieht und über zwei Wochen jeglichen Kontakt verwehrt, kann unmöglich bindungstolerant sein. Und dies ist das absolut oberste Kriterium gemäss bundesrichterlicher Rechtsprechung. Bei einer weiteren Eingabe gehe ich also schwer davon aus, dass entweder die Kinder unter meine Obhut gestellt werden oder, was ich mir wünsche, unter die alternierende Obhut. Selbst die neu geschaffene Distanz ist bis August 2026 kein Problem, da die Kinder noch nicht im Kindergarten sind. Entsprechend gibt es dem Gericht Zeit und allenfalls kann sich die Situation wieder beruhigen.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse, reichen wir am selben Tag ein weiteres superprovisorisches Gesuch ein, um die Rückführung der Kinder zu erwirken.

Eigene Gedanken

Obwohl eine solch lange Zeit ohne die Kinder extrem zermürbend ist, bin ich langsam zuversichtlich. Inzwischen hat die Kindsmutter mehr als genug bewiesen, dass sie sich weder an die Gesetze hält, noch, dass sie in irgendeiner Art und Weise mit ihrem Verhalten das Kindeswohl schützt. Im Gegenteil, sie hat aktiv bewiesen, dass sie nicht gewillt ist, den Kindern den Kontakt zu ihrem Vater zu ermöglichen, ohne dass ein Gericht sie dazu zwingen wird. Zu diesem Zeitpunkt bin ich ehrlich gesagt nebst dem Umstand bezüglich der Kinder auch ein wenig traurig darüber, wie stark sich der Konflikt inzwischen verhärtet hat. Welche persönlichen oder psychologischen Gründe hinter dem Verhalten der Kindsmutter stehen, kann und will ich nicht beurteilen. Entscheidend ist für mich, welche Auswirkungen die Situation auf die Kinder hat und wie die zuständigen Stellen damit umgehen.

Was für mich weiter dafür spricht, dass die Kinder so schnell wie möglich wieder eine tragfähige Beziehung zu beiden Eltern haben sollten, sind die möglichen Belastungen, die mit einem abrupten und länger dauernden Kontaktabbruch zu einer engen Bezugsperson verbunden sein können. Eine 2025 publizierte Umbrella-Review von 28 Meta-Analysen mit insgesamt 746'175 Teilnehmenden fand bei Kindern, die von einem Elternteil getrennt waren, im Durchschnitt erhöhte Risiken für emotionale, kognitive und Verhaltensprobleme. Die Autoren weisen zugleich darauf hin, dass die untersuchten Trennungssituationen sehr unterschiedlich sind und daraus nicht ohne Weiteres auf einen konkreten Einzelfall geschlossen werden kann. Genau deshalb hätte ich erwartet, dass diese Frage bei zwei so kleinen Kindern kinderpsychologisch abgeklärt wird. Mehr dazu aber in späteren Beiträgen.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 311
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 1
  • Seit Kindesentzug: 15 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Bestätigung Klageeingang und das liebe Geld

Am 13.03.2025 kommt mal die Bestätigung des Klageeingangs. Ein paar Tage zuvor wurde bereits mal eine Verfügung vom Gericht verschickt, auf welche die Gegenpartei reagieren kann. Selbstverständlich ist nichts gratis. Für die beiden Verfahren werden schon mal CHF 1'750 fällig. Und man wird für das Hauptverfahren schon mal darauf vorbereitet, dass dies in der Regel ca. 6 bis 18 Monate dauert.

Eigene Gedanken

Naja, das Geld fliesst schon mal. Aber die Kinder sind inzwischen bereits 10 Tage verschwunden. Wie geht es ihnen? Was machen sie? Wie gehen sie mit dem Verlust um? Ich bin erstaunt. Das Gericht selbst interessiert das irgendwie nicht. 10 Tage scheint kein Problem zu sein. Aber wir haben ja ein vorsorgliches Verfahren gestartet... Es gibt Hoffnung. Trotzdem ziemlich irritierend. Was dies mit dem Kindeswohl zu tun hat, auf das sich alle immer berufen, ist mir schleierhaft. Erstmals kommen mir die Gedanken, dass das Kindeswohl eine relativ einfache Rechtfertigung für Untätigkeit und die Ignoranz der Grundrechte ist.

Hier mal ein paar rechtliche Grundsätze, die es eigentlich zu beachten gäbe:

  • ZGB Art. 301a: bei gemeinsamer Sorge kein einseitiger Wechsel des Aufenthaltsortes
  • UNO Kinderrechtskonvention Art. 18: Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind
  • BV Art. 14 / EMRK Art. 8: Recht auf Familie
  • BV Art. 29: Beurteilung innert angemessener Frist

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 280
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 1
  • Seit Kindesentzug: 10 Tage
  • Gerichtskosten bisher: CHF 1'750
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Strafanzeige

Die Strafanzeige gegen die Kindsmutter und deren Mutter, welche am Entzug mitgewirkt hat, wird eingereicht. Offenbar ist die Kindsmutter der Meinung, dass ich als Elternteil nicht mehr zu existieren habe und die Kinder kein Recht haben, ihren Vater zu sehen. Die Schweiz ist seit Jahren Mitglied des Haager Kindesentführungsübereinkommen. In diesem ist geregelt, dass die Kinder bei einer internationalen Entführung zurückgeführt werden müssen. Da gemäss ZGB Art. 301a beim Aufenthaltsort der Kinder es nicht darauf ankommt, ob Inland oder Ausland, sondern nur die Auswirkung auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr durch den anderen Elternteil, wird gemäss meiner Einschätzung nach hier ziemlich schnell etwas passieren. Zudem ist auch gemäss StGB Art. 220, was in einem Strafverfahren relevant ist, dieses Verhalten mit Busse oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Eigene Gedanken

Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass diese etwas bewirken wird. Immerhin geht es um einen Kindsentzug. Das ist für mich alles andere als eine Bagatelle, insbesondere wegen der möglichen psychischen Folgen für die Kinder und den zurückbleibenden Elternteil.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 269
  • Anzahl Verfahren: 3
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 1
  • Seit Kindesentzug: 7 Tage
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Vorsorgliches Gesuch

Wir reichen ein vorsorgliches, dringendes Gesuch ein. Grundsätzlich beantragen wir ziemlich ähnlich wie im Hauptverfahren, welches am 27.02.2025 eingereicht wurde, die alternierende Obhut. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Lebensmittelpunkt der Kinder noch immer in Staufen AG. Die Kindsmutter ist ja auch "nur" in die Ferien gefahren und es liegt auch kein Gesuch der Kindsmutter vor, mit den Kindern wegziehen zu dürfen. Aufgrund dessen, dass das Gericht zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgehen muss, dass die beiden Elternteile gleichberechtigt sind und wohl auch davon ausgegangen werden kann, dass diese eine gleiche Bindung zu den Kindern haben, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt eigentlich auch keinen Grund, präjustizierend zu entscheiden, dass die Kinder unter der alleinigen Obhut der Kindsmutter stehen sollten. In BGE 142 III 469 hat das Bundesgericht 2018 folgenden Leitentscheid publiziert:

[...] Es ist nach pflichtgemässem Ermessen zwischen den im konkreten Einzelfall auf dem Spiel stehenden Interessen abzuwägen, unter zentraler Berücksichtigung der Hauptsachenprognose (E. 4.2). Bei bisheriger Alleinobhut ist die Aufenthaltsveränderung in der Regel bereits während des hängigen Rechtsmittelverfahrens zu ermöglichen, während bei praktizierter alternierender Obhut zur Vermeidung einer Präjudizierung tendenziell der bisherige Zustand aufrechtzuerhalten ist (E. 4.2.1). Bei der Auswanderung gilt Letzteres unabhängig von der Obhutslage (E. 4.2.2).

Es ist also relativ klar, dass nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, bei bisher praktizierter alternierender Obhut, der bisherige Zustand aufrechtzuerhalten ist. Dies bedeutet, dass die Kinder weiterhin in Staufen AG bleiben sollten und nicht einfach mit der Kindsmutter wegziehen dürfen, jedenfalls sicher nicht, bis der Fall sauber geklärt ist.

Parallel zu diesem Gesuch versuche ich natürlich über alle Kanäle, auch ihre eigene Familie, die Kindsmutter zu erreichen. Die Kinder haben bereits 4 Tage keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Seitens der Familie wird abgeblockt. Ihre Mutter, welche beim Kindesentzug aktiv mitgeholfen hat (das Handy loggte sich dabei auch ins WLAN ein), hat mich inzwischen auch blockiert. Ok, Freund der Mutter, Vater der Kindesmutter, Brüder... überall heisst es, sie wollen sich nicht einmischen, dafür ist die KESB zuständig. Ich habe auf diesen Kanälen auch klar gemacht, dass ich nach einer Woche eine Strafanzeige einreichen werde. Sie haben also Zeit, die Kindesmutter bis Sonntagabend zu überzeugen, dass diese Art vielleicht nicht unbedingt die Art und Weise sein sollte, wie man mit den Kindern und auch dem Vater umgeht. Schliesslich hat man sich mal gemeinsam dazu entschieden, gemeinsam die Kinder grosszuziehen und bis kurz vor der Trennung haben wir uns sogar Eigentum in Staufen gesucht.

Eigene Gedanken

Aufgrund der Eingabe dieses Gesuchs und auch dem Wissen über die bisherige Rechtsprechung, bin ich zuversichtlich, dass das Gericht in diesem Fall die Kinder wieder in ihr gewohntes Umfeld zurückbringen wird.

Was ich merke, ist, dass sich niemand in ein solches Verfahren verwickeln möchte. Aus familiärer Sicht kann ich das verstehen, zerbricht wohl einiges an Glas, wenn man sich auf die Seite des Vaters stellt. Trotzdem bin ich ein wenig irritiert, glaube ich zumindest von mir, dass ich nicht so handeln würde. Zum einen den Kindern zuliebe nicht und zum andern, weil es schlicht falsch ist. In Schweden zum Beispiel, herrscht eine ganz andere Kultur. Wenn dies ein Elternteil so machen würde, würde man vom ganzen Umfeld geächtet. Dort ist klar, dass Eltern gemeinsam Verantwortung übernehmen. Eine solche Kultur, welche von diesem Standard ausgeht und auch entsprechend mit Zivilcourage handelt, finde ich irgendwie erwachsener, als die Verantwortung einfach auf den Staat bzw. die KESB abzuschieben. Aber so sei es...

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 156
  • Anzahl Verfahren: 2
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 1
  • Seit Kindesentzug: 4 Tage
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Ablehnung Rückführung der Kinder

Am Tag zuvor, am 04.03.2025, habe ich beim Bezirksgericht Lenzburg ein superprovisorisches Gesuch eingereicht, um die Rückführung der Kinder zu erwirken. Dieses wurde am 05.03.2025 abgelehnt. Interessant ist für mich, wie die Ablehnung mit ZGB Art. 301a zusammenpasst:

Ablehnung superprovisorisches Gesuch

Eigene Gedanken

Das erste Mal bin ich erschüttert. Das Familienrecht hat ziemlich wenige Paragraphen. Einer davon ist Art. 301a, welcher klar regelt, dass ein Elternteil nicht einfach mit den Kindern wegziehen darf, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben. Diese Verschärfung wurde mit gutem Grund mit der Reform des Familienrechts 2014 eingeführt. Irgendwie scheine ich die rechtliche Gewichtung noch nicht richtig verstanden zu haben. Oder das Gesetz ist in dieser Konstellation erstaunlich wenig wert. Nicht die Kindsmutter, welche offensichtlich ohne Einverständnis oder richterlichen Beschluss mit den Kindern verschwunden ist, muss dies begründen, sondern derjenige Elternteil, der zurückbleibt, muss beweisen, dass es den Kindern dadurch schlecht geht oder er einen Nachteil im Verfahren erleidet.

Bisher ging ich davon aus, dass bei gemeinsamem Sorgerecht ein derartiger Wechsel des Aufenthaltsorts zunächst der Zustimmung beider Eltern oder eines behördlichen Entscheids bedarf. Für mich bleibt deshalb schwer nachvollziehbar, weshalb nach dem einseitigen Wechsel zunächst der zurückbleibende Elternteil die besondere Dringlichkeit einer Rückführung darlegen muss.

Es scheint also nicht wichtig zu sein, ob jemandem, der das Sorgerecht besitzt, die Kinder weggenommen werden, sondern nur, ob man beweisen kann, dass es den Kindern dadurch schlecht geht. Das hat mich zumindest erheblich irritiert.

Die Frage, die ich mir zu diesem Zeitpunkt stelle: Wie ist es jemandem überhaupt möglich, zu beweisen, dass es den Kindern schlecht geht bzw. eine Dringlichkeit zu begründen, wenn man nicht einmal weiss, wo die Kinder sind, da diese entzogen / entführt wurden? Unter welchen Aspekten urteilt ein Gericht, wann es den Kindern gut geht und wann nicht? Bis zum aktuellen Zeitpunkt hat das Gericht ja keinerlei Anhaltspunkte dazu.

Ausserdem finde ich es grundsätzlich irritierend. Auf welcher Grundlage konnte das Gericht zu diesem Zeitpunkt beurteilen, welche Auswirkungen der abrupte Wechsel auf die Kinder und ihre Beziehung zu ihrem Vater hat, der sie bereits Jahre täglich betreute? Kinder haben ein anderes Zeitempfinden als Erwachsene. Für sie kann je nachdem, welche Bindung sie aufgebaut haben, ein Tag schon ziemlich belastend sein.

Naja, dann halt noch ein vorsorgliches Gesuch. Jetzt merke ich, wie aufgeschmissen man ist, ohne einen Anwalt oder eine Anwältin. Es ist praktisch unmöglich, sich im Justiz-Dschungel zurechtzufinden und die unterschiedlichen Anträge, welche man stellen muss mit entsprechend exaktem juristischen Fachwissen zu formulieren, ohne dass man selbst schon über ein gewisses Fachwissen verfügt. Das Kindswohl hängt also von sehr spezifischen Formulierungen ab. Es gibt im Aargau also nicht eine KESB, in welcher man auf Augenhöhe mit jemandem über Kinder und wie es ihnen geht überhaupt diskutieren kann. Hier gelten nur knallharte juristische Fakten.

Um hier auch allfällige Verwirrungen zwischen dem Begriff "KESB" und "Familiengericht" zu vermeiden. Im Aargau ist dies ein und dasselbe, weshalb beide Begriffe verwendet werden.

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 89
  • Anzahl Verfahren: 1
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 1
  • Seit Kindesentzug: 2 Tage
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Die Kinder sind weg

Am 03.03.2025 ging ich morgens arbeiten. Am Montag brachte jeweils die Kindsmutter die Kinder in die Kita und ich holte sie jeweils abends ab und verbrachte den ganzen Rest mit ihnen. Wie in der Kita üblich, werden Kleidungsstücke oft durcheinander gebracht, weshalb mir die Kindsmutter jeweils nachdem sie die Kinder in die Kita gebracht hat, eine Nachricht schickte, was sie den Kindern angezogen hat. So konnte ich sicherstellen, dass auch wieder alles nach Hause kommt.

Als ich kurz vor dem Mittag noch immer nichts gehört habe, wurde ich bereits unruhig. Ich versuchte die Kindsmutter zu erreichen, ohne Erfolg. Also habe ich mich an die Kita gewandt. Dort habe ich erfahren, dass die beiden Kinder krank seien und daher von der Kindsmutter abgemeldet wurden. Da war mir eigentlich klar, was passiert ist. Danach ging ich direkt nach Hause und was ich antraf, war eine leere Wohnung. Betten der Kinder waren weg, Veloanhänger, Teppiche und vieles mehr. Über die nächsten Wochen war ich immer wieder z. B. beim Kochen angestanden, als ich plötzlich bemerkte, dass irgendwelche Kochutensilien fehlten.

Kurz vor 17 Uhr bekam ich dann die Nachricht von der Kindsmutter, dass sie mit den Kindern in die Ferien ging. Ihnen gehe es gut. Als ich zurückschrieb, kam die Mitteilung bereits nicht mehr an.

Ferien

Naja... die Ferien habe ich nicht wirklich geglaubt. Aber glücklicherweise war die Obhutsklage bereits eingereicht, diese Ferien werden also nicht lange dauern, das Gesetz ist hier relativ klar...

Eigene Gedanken

Ich bin mir sicher, dass diese Situation noch innerhalb dieser Woche geklärt wird. Schon morgen werde ich (mit der Unterstützung meiner Anwältin) das Gericht kontaktieren und die Situation schildern. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht schnell handeln wird, um die Kinder wieder in ihr geliebtes und bekanntes Umfeld zurückzubringen. Schliesslich ist ein solch abrupter Entzug von einem Vater, den die Kinder bisher täglich in ihrem Leben gesehen und erlebt haben entgegen jeglichen Überlegungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich des Kindswohls. Zudem ist im Gesetz klar geregelt, was der Gesetzgeber erlaubt und was nicht:

ZGB Art. 301a

1 Die elterliche Sorge schliesst das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.

2 Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und will ein Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, so bedarf dies der Zustimmung des andern Elternteils oder der Entscheidung des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde, wenn:

a. der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt; oder

b. der Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr durch den andern Elternteil hat.

[...]

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 67
  • Anzahl Verfahren: 1
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 0
  • Tage des Kindesentzug
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Einreichung Obhutsklage

Vielleicht braucht es hier noch ein wenig Kontext, um die Einreichung einer Obhutsklage zu verstehen. Die ganze Vorgeschichte lasse ich mal weg, da ich diesen Blog auf beweisbare Fakten basieren möchte und nicht auf Aussagen.

Am 12.02.2025 haben sich meine Ex-Partnerin und ich getrennt. Die Beziehung lief schon seit längerem nicht mehr gut. Da die Kindsmutter kein Gespräch unter vier Augen darüber führen wollte, wie es nach der Trennung weitergehen soll, haben wir uns an die Jugend- und Familienberatung in Lenzburg gewandt.

Am 19.02.2025 hatten wir dort unseren ersten Termin. Ziemlich schnell wurde klar, dass die Kindsmutter und ich uns nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können. Während ich die zuvor gelebte gemeinsame Betreuung der Kinder in eine alternierende Obhut mit einer 50/50-Betreuung der Kinder überführen wollte, war für die Kindsmutter klar, dass ich diese nur noch alle zwei Wochen jeweils am Wochenende sehen soll. Das kam für mich nicht in Frage, da ich zum einen die Kinder auch täglich mit betreute und zum anderen auch aus wissenschaftlicher Sicht eine solche Bindungserosion in vielerlei Hinsicht problematisch ist. Und fast das Wichtigste: Die Kinder lieben mich. Die Kindsmutter hat stets gesagt, das seien richtige "Papa-Kinder, sie sind so vernarrt in dich".

Ein Gespräch auf Augenhöhe war jedoch nicht möglich, was auch die Dame von der Jugend- und Familienberatung bemerkte, weshalb sie am nächsten Termin am 26.02.2025 sogar den Auszug aus dem ZGB mit Verweis auf Art. 301a mitbrachte und der Kindesmutter erklärte, dass ihr nicht erlaubt sei, mit den Kindern einfach eine knappe Stunde wegzuziehen.

Auszug ZGB

Mir selbst war nach dem ersten Gespräch auch schon klar, auch aufgrund vorheriger Andeutungen aus ihrem familiären Umfeld, wie auch ihrem Verhalten selbst, dass sie zusammen mit ihrer Mutter die Kinder an einen neuen Lebensmittelpunkt bringen wollte. Ebenso war klar, dass unabhängig von der vorherigen Betreuungssituation für sie klar ist, dass die Kinder zur Mutter gehören und der Vater sich dahingehend zu fügen und seine Rolle als Ernährer zu akzeptieren hat.

Entsprechend habe ich am 27.02.2025 beim Bezirksgericht Lenzburg eine Obhutsklage eingereicht, da ich mir aufgrund des Verweises auf das Gesetz sicher war, dass ein Gericht einen Kindesentzug während eines laufenden Verfahrens nicht einfach tolerieren wird. Zumal auch gemäss Strafgesetzbuch Art. 220 ein solcher Entzug bei gemeinsamem Sorgerecht rechtswidrig wäre.

Eigene Gedanken

Der Glaube an einen funktionierenden Rechtsstaat ist gross. Die Dame von der Jugend- und Familienberatung hat die Situation sehr gut erkannt und richtig gehandelt. Und schliesslich sind wir in der Schweiz, in einem Land, in welchem ich den Gesetzen und Gerichten vertraue. Wo, wenn nicht hier?

Zahlen und Fakten

  • Anzahl A4-Seiten Rechtsschriften: 67
  • Anzahl Verfahren: 1
  • Anzahl superprovisorischer Gesuche: 0
  • Bis Kindesentzug: -4 Tage
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